Neuvergabe der Schülerbeförderung im Freistellungsverkehr
Die
Schülerbeförderung im Freistellungsverkehr wird zum Halbjahr des Schuljahres
2018/19 im Rahmen einer EU-Vergabe oberhalb der Schwellenwerte neu vergeben.
Für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen ist ein Beratungsinstitut hinzuzuziehen.
Sachverhalt
Nach
§ 114 NSchG sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger der Schülerbeförderung
in ihrem Gebiet. Die Berechtigung zur Teilnahme an der kostenlosen
Schülerbeförderung ist im § 1 Absatz 1 NSchG geregelt. Im Regelfall wird die
kostenlose Schülerbeförderung im Landkreis Nienburg/Weser durch die Mitnahme der
anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler im Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) gewährleistet.
Alle
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund festgestellter Unterstützungsbedarfe,
körperlicher Einschränkungen oder fehlender Busanbindungen den ÖPNV nicht nutzen
können, werden im Rahmen von gesonderten Beförderungen im Freistellungsverkehr
schultäglich zu den entsprechenden Schulen innerhalb und außerhalb des
Kreisgebietes oder zu Haltestellen zur Anbindung an den ÖPNV befördert.
Mit
dieser Art der Beförderung wird momentan ca. 380 Schülerinnen und Schülern die
Anbindung an 33 Schulen innerhalb und 11 Schulen außerhalb des Kreisgebietes
gewährleistet.
Die
zurzeit 60 unterschiedlichen Fahrtouren werden von insgesamt 20 Unternehmen
geleistet. Das Gesamtvolumen des Freistellungsverkehrs betrug im Jahr 2017 ca.
1,3 Millionen Euro.
Über
die Jahre wurde eine Vielzahl von Verträgen mit unterschiedlichsten Leistungen
abgeschlossen.
Um
die Voraussetzungen für alle Schülerbeförderungen im Freistellungsverkehr anzugleichen,
die Anforderungen an das Fahrpersonal sowie auch an die technische Ausstattung
der Fahrzeuge zu erhöhen und damit auch eine langfristige
Qualitäts-verbesserung zu erreichen, wird vorgeschlagen, den gesamten
Freistellungsverkehr im Rahmen einer Neuvergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte
neu zu strukturieren.
Dieses
ist auch aus Vergabegründen bei einigen Verträgen erforderlich, die bereits
eine längere Laufzeit haben. Haushaltsmittel stehen hierfür zur Verfügung.
Um
eine rechtsichere Vergabe der Leistung gewährleisten zu können, soll ein noch
zu bestimmendes Beratungsinstitut mit dem Erstellen der
Ausschreibungsunterlagen beauftragt werden. Um den Kostenaufwand hierfür vorab
korrekt einschätzen zu können, muss bei den entsprechenden Anbietern eine
Festpreisleistung erfragt werden.
In
Abstimmung mit dem zu beauftragenden Beratungsinstitut soll eine Ausschreibung
des Gesamtvolumens im Freistellungsverkehr nach Los-Bildung erfolgen. Damit
kann den hier ansässigen mittelständischen Unternehmen die Chance ein Angebot
abzugeben ermöglicht werden. Die Beteiligung der hiesigen Unternehmen, die z.
T. eine jahrelange Erfahrung im Freistellungsverkehr vorweisen können, wird von
der Verwaltung für einen künftigen reibungslosen Ablauf der Beförderungen als
wichtig angesehen.
Bietergemeinschaften
sollen nur akzeptiert werden, wenn dieses in der Ausführung und Abwicklung des
Freistellungsverkehrs keinen zusätzlichen Aufwand für die Kreisverwaltung
bedeutet.
Es
ist sinnvoll, die Beförderungen über Rahmenverträge (für 4 Jahre, verlängerbar
auf 5 Jahre) flexibel zu halten.
Die
Neuvergabe soll zum 2. Halbjahr 2018/19 am 04.02.2019 erfolgen, da zu diesem
Zeitpunkt wesentlich weniger Änderungen in der Tourenplanung zu berücksichtigen
sind, als zu einem Schuljahreswechsel.
Den
zurzeit beauftragten Unternehmen wird damit außerdem ein angemessener Zeitraum
eingeräumt, um auf etwaige Änderungen personell und im Fuhrpark reagieren zu
können.