Betreff
Schülerbeförderung;
Neuvergabe der Schülerbeförderung im Freistellungsverkehr
Vorlage
2018/141
Art
Beschlussvorlage

Die Schülerbeförderung im Freistellungsverkehr wird zum Halbjahr des Schuljahres 2018/19 im Rahmen einer EU-Vergabe oberhalb der Schwellenwerte neu vergeben.

Für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen ist ein Beratungsinstitut hinzuzuziehen.


Sachverhalt

Nach § 114 NSchG sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger der Schülerbeförderung in ihrem Gebiet. Die Berechtigung zur Teilnahme an der kostenlosen Schülerbeförderung ist im § 1 Absatz 1 NSchG geregelt. Im Regelfall wird die kostenlose Schülerbeförderung im Landkreis Nienburg/Weser durch die Mitnahme der anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gewährleistet.

 

Alle Schülerinnen und Schüler, die aufgrund festgestellter Unterstützungsbedarfe, körperlicher Einschränkungen oder fehlender Busanbindungen den ÖPNV nicht nutzen können, werden im Rahmen von gesonderten Beförderungen im Freistellungsverkehr schultäglich zu den entsprechenden Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes oder zu Haltestellen zur Anbindung an den ÖPNV befördert.

 

Mit dieser Art der Beförderung wird momentan ca. 380 Schülerinnen und Schülern die Anbindung an 33 Schulen innerhalb und 11 Schulen außerhalb des Kreisgebietes gewährleistet.

 

Die zurzeit 60 unterschiedlichen Fahrtouren werden von insgesamt 20 Unternehmen geleistet. Das Gesamtvolumen des Freistellungsverkehrs betrug im Jahr 2017 ca. 1,3 Millionen Euro.

 

Über die Jahre wurde eine Vielzahl von Verträgen mit unterschiedlichsten Leistungen abgeschlossen.

 

Um die Voraussetzungen für alle Schülerbeförderungen im Freistellungsverkehr anzugleichen, die Anforderungen an das Fahrpersonal sowie auch an die technische Ausstattung der Fahrzeuge zu erhöhen und damit auch eine langfristige Qualitäts-verbesserung zu erreichen, wird vorgeschlagen, den gesamten Freistellungsverkehr im Rahmen einer Neuvergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte neu zu strukturieren.

Dieses ist auch aus Vergabegründen bei einigen Verträgen erforderlich, die bereits eine längere Laufzeit haben. Haushaltsmittel stehen hierfür zur Verfügung. 

 

Um eine rechtsichere Vergabe der Leistung gewährleisten zu können, soll ein noch zu bestimmendes Beratungsinstitut mit dem Erstellen der Ausschreibungsunterlagen beauftragt werden. Um den Kostenaufwand hierfür vorab korrekt einschätzen zu können, muss bei den entsprechenden Anbietern eine Festpreisleistung erfragt werden.  

 

In Abstimmung mit dem zu beauftragenden Beratungsinstitut soll eine Ausschreibung des Gesamtvolumens im Freistellungsverkehr nach Los-Bildung erfolgen. Damit kann den hier ansässigen mittelständischen Unternehmen die Chance ein Angebot abzugeben ermöglicht werden. Die Beteiligung der hiesigen Unternehmen, die z. T. eine jahrelange Erfahrung im Freistellungsverkehr vorweisen können, wird von der Verwaltung für einen künftigen reibungslosen Ablauf der Beförderungen als wichtig angesehen.

 

Bietergemeinschaften sollen nur akzeptiert werden, wenn dieses in der Ausführung und Abwicklung des Freistellungsverkehrs keinen zusätzlichen Aufwand für die Kreisverwaltung bedeutet.

 

Es ist sinnvoll, die Beförderungen über Rahmenverträge (für 4 Jahre, verlängerbar auf 5 Jahre) flexibel zu halten.

 

Die Neuvergabe soll zum 2. Halbjahr 2018/19 am 04.02.2019 erfolgen, da zu diesem Zeitpunkt wesentlich weniger Änderungen in der Tourenplanung zu berücksichtigen sind, als zu einem Schuljahreswechsel.

 

Den zurzeit beauftragten Unternehmen wird damit außerdem ein angemessener Zeitraum eingeräumt, um auf etwaige Änderungen personell und im Fuhrpark reagieren zu können.