a) Die
Verwaltung wird beauftragt, die Planungsleistungen für die Sanierung, den Umbau
und die Erweiterung der OBS Marklohe für die Variante 2 auszuschreiben und bis
einschließlich Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) zu beauftragen.
b) Die
erforderlichen Mittel für die Erweiterung der OBS Marklohe sind in den Haushalt
2019 ff einzustellen.
Sachverhalt
Wie in Drucksache 2018/138 dargestellt, ist zur
Umsetzung des am 21.04.2016 vom Ausschuss für allgemeinbildende Schulen
beschlossenen Raumprogramms für die OBS Marklohe zur Deckung des bereits
bestehenden Bedarfs die Erweiterung des bestehenden Gebäudes erforderlich.
Die im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersuchten
Möglichkeiten wurden dem Ausschuss für Liegenschaften und dem Ausschuss für
allgemeinbildende Schulen in einer gemeinsamen Sitzung am 06.03.2018
präsentiert (siehe auch Protokoll zur Drucksache 2018/037).
Um die Anforderungen einer modernen Schulpädagogik
optimal umsetzen zu können, sehen beide Varianten neben dem Umbau und der
Sanierung des Bestandsgebäudes auch einen Erweiterungsbau vor.
Variante 1 geht von einem weitest gehenden Erhalt
der ursprünglichen Kubatur aus. Hierdurch könnten mehr Räume im Bestandsgebäude
untergebracht werden, weshalb der Anbau kleiner gehalten werden könnte. Der
wesentliche Nachteil dieser Variante läge jedoch darin, dass die Schule nicht
vollständig barrierefrei erschlossen werden könnte. Darüber hinaus wären die
innenliegenden Räume unterhalb des derzeitigen Dachgeschosses kaum nutzbar. Die
Kosten dieser Variante würden sich auf schätzungsweise 11.255.000,- € belaufen.
Auch in der zweiten Variante ist zur Umsetzung des
Raumprogramms ein Erweiterungsbau geplant. Durch den Rückbau des Dachgeschosses
könnte die Schule jedoch vollflächig barrierefrei erschlossen werden. Durch den
Wegfall eines vollständigen Geschosses wäre ein größerer Anbau erforderlich.
Die Kosten würden sich auf schätzungsweise 11.592.000,- € belaufen.
Dem gegenüber werden die Kosten für den Abriss des
Gebäudes und einen Neubau auf 15.862.000,- € geschätzt.
Beide vorgestellten Varianten gehen davon aus, dass
das Projekt in zwei unabhängigen Bauabschnitten durchgeführt werden kann. Im
ersten Schritt könnte der Anbau errichtet werden. Die Sanierung und der Umbau
des alten Bestandsgebäudes würden in einem zweiten Schritt folgen.
Die zweite Variante würde hierbei den Vorteil
bieten, dass sie nach jetzigem Kenntnisstand mit wenigen oder vollständig ohne
Container zur Auslagerung von Klassen während der Bauphase auskommen könnte.
Nach Fertigstellung des Anbaus könnten die Verwaltung und mehrere Klassen
hierhin umziehen. Da der Anbau auch den Aufzug beinhaltet, wären weite Teile
der Schule bereits zu diesem Zeitpunkt barrierefrei erschlossen. Da der Rückbau
des Dachgeschosses voraussichtlich als letzte Maßnahme durchgeführt werden
würde, könnte die Schule während der Bauphase diese Räumlichkeiten weiter nutzten.
In der Zwischenzeit könnten die Umbau- und Sanierungsarbeiten in den anderen
Geschossen durchgeführt werden.
Bei der ersten Variante müssten vermutlich Teile
der Schule während des Umbaus und der Sanierung in Container ausweichen, da in
Folge des kleineren Anbaus weniger Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung stünden.
Auf Grund der genannten Vorteile empfiehlt die
Verwaltung die Umsetzung der zweiten Variante mit einem geschätzten
Kostenrahmen von 14.000.000,- € (11.592.000,- € zzgl. Zuschläge für Nebenkosten,
Sicherheiten etc.). Hiervon entfallen schätzungsweise 4.000.000,- € auf den
ersten Bauabschnitt (Anbau) und 10.000.000,- € auf die Sanierung und den Umbau.
Die Erweiterung kann nach jetzigem Kenntnisstand im
Rahmen des Kommunalinvestitionspaketes II (KIP II) mit 1.630.000,- €
(gerundet) gefördert werden.
Die zeitlichen Zwänge zur Umsetzung des Projektes
ergeben sich aus unterschiedlichen Vorgaben heraus. Sollte das Projekt, wie
derzeit vorgesehen, im Rahmen des KIP II gefördert werden, muss es bis Ende
2022 fertig gestellt werden. Da davon ausgegangen wird, dass der Bedarf
spätestens ab dem Schuljahr 2020/21 nicht mehr mit den vorhandenen
Räumlichkeiten gedeckt werden kann, müsste der Anbau im Idealfall bereits vor
Ablauf der Frist für KIP II fertig gestellt werden. Aus gesetzlicher Sicht
müssen bis spätestens 2024 die Vorgaben zur Inklusion umgesetzt werden.
Die geschätzten Projektkosten in Höhe von
14.000.000,- € machen es erforderlich, die Planungsleistungen europaweit
auszuschreiben. Aus vergaberechtlicher Sicht sollten auch bei einer
abschnittsweisen Durchführung des Projektes die Leistungen bereits jetzt
vollständig ausgeschrieben werden. Mit Hilfe einer abschnitts- und stufenweisen
Beauftragung ist jedoch ein zeitlich gestaffelter Abruf der Leistungen möglich.
Im Sinne einer ganzheitlichen Planung sollten die ersten drei Leistungsphasen
(Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung) für beide Bauabschnitte gemeinsam
beauftragt und durchgeführt werden. Die hierfür erforderlichen Mittel wurden
bereits im Haushalt 2018 eingeplant.