Betreff
Altdeponie Loccum - Sachstandsbericht -
Vorlage
2004/AfA/014
Aktenzeichen
70
Art
Ausschuss für Abfallwirtschaft

s. Umweltausschußsitzung vom 24. November 1997

s. Drucksache-Nr. 2000/0221-01

 

 

Allgemeines:

 

Die Altdeponie Loccum wurde auf der Grundlage der Stillegungsverfügung der Bezirksregierung Hannover vom 23. Oktober 1992 mit einer temporären einlagigen Bentonit-Oberflächenabdichtung versehen. Der Zeitraum für diese Geotextil-Ton-Dichtung (GTD) wurde für 10 Jahre prognostiziert. Der Landkreis ist davon ausgegangen, daß die erheblich günstigere einlagige Oberflächenabdichtung als endgültige Abdeckung gleichwertig eingestuft werden kann. Daher wurde die wissenschaftliche Kontrolle dieser Dichtung seitens der Bezirksregierung Hannover mit Verfügung vom 3. Juli 1995 gefordert.

 

Der Landkreis beauftragte daraufhin das Nds. Landesamt für Boden-forschung mit der Wahrnehmung dieser wissenschaftlichen Überwachung der Temporären Oberflächenabdichtung (OFA) für 10 Jahre.

 

Des weiteren wurde parallel zur OFA die Berechnung der hydrogeologischen und hydraulischen Verhältnisse im Umfeld der Altdeponie Loccum durchgeführt und ein Konzept zur Beweissicherung mit Gefährdungsabschätzung erarbeitet (s. UA-Sitzung).

 

Sachstand/Schlußfolgerung:

 

A.

Der Endbericht des Nds. Landesamtes für Bodenforschung liegt

mit folgendem Ergebnis vor:

 

Die Langzeitbeobachtung und begleitende Laborversuche zeigen, daß die einlagige GTD-Oberflächenabdichtung trotz starker Witterungsbeeinflussung (Trocken-/Regenperioden) ihre Dichtungswirkung nicht einbüßt; es wurden keine Alterungseinflüsse festgestellt.

 

Aufgrund dieser Tatsachen ist die vorhandene einlagige Oberflächenabdichtung als gleichwertig gegenüber einer zweilagigen mineralischen Dichtung einzustufen!

 

Eine Umwandlung der v.g. Temporären Oberflächenabdichtung in eine endgültige Abdichtung im Sinne der o.g. Stillegungsverfügung wird bei der Bezirksregierung Hannover beantragt.

 

B.

Die Grundwasserüberwachung gem. Gutachten zur Gefährdungs-

abschätzung erfolgt auf der Basis der Verfügung der Bezirks-

regierung Hannover vom 22. Dezember 1997 und wurde vorerst

bis zum 31. Dezember 2005 festgelegt.

 

Vom anerkannten Labor der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Landkreises Schaumburg (AWS) werden die Grundwasseruntersuchungen an 17 Beobachtungsbrunnen durchgeführt.

 

Nach bisherigen Erkenntnissen hieraus ist festzustellen, daß im wesentlichen eine Beharrung der Analysewerte erkennbar ist. Ende 2005 sind die Gesamtmeßergebnisse der Bezirksregierung/GAA Hannover vorzulegen.

 

Hiernach ist zu entscheiden, wie ggf. eine evtl. noch notwendige Nachsorge am Standort erforderlich ist.

 

Die bisherigen Rückstellungen zur Nachsorge sind bis 2006 gebildet. Eine Neuberechnung der Nachsorgekosten erfolgt dann nach Entscheidung der Bezirksregierung/GAA ab 2007.

 

Zu gegebener Zeit wird erneut berichtet.