Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Sachverhalt:
Der
Wolf, europarechtlich als Art der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie geführt
und damit in Deutschland gesetzlich streng geschützt, breitet sich von Osten kommend
allmählich in Deutschland aus und hat vor einigen Jahren auch den Landkreis
Nienburg erreicht. Mit ihm kamen Diskussionen über das „Für und Wider“ der Rückkehr
des Wolfs, zahlreiche echte und vermeintliche Sichtungen in Wald und Feldflur,
Nachweise in Wildkameras, einzelne Sichtungen innerhalb oder in der Nähe von
Ortslagen und schließlich zunehmend Schäden und Verluste an Wild- und Nutztieren.
Für
Bund und Länder entstand durch die Rückkehr des Wolfs eine völlig neue Situation.
Nach einigen Anlaufschwierigkeiten wurden Managementkonzepte zum Umgang mit dem
Wolf entwickelt und laufend überarbeitet sowie Institutionen eingerichtet, in
denen die Kompetenzen zur Umsetzung des Konzepts gebündelt werden.
Auch
auf Kreisebene mussten und müssen sich Verwaltung und Wolfsberater mit einer
neuen Aufgabe auseinandersetzen.
Einem
Antrag aus dem ALNU entsprechend wird Aktuelles zur Verbreitung des Wolfs im
Landkreis Nienburg und zu seinem Verhalten vorgestellt.
Auch
Informationen über die Verteilung der Zuständigkeiten des Landes (MU, Wolfsbüro
beim NLWKN, Wolfskonzept Niedersachsen), der Landesjägerschaft Niedersachsen
(Wolfsmonitoring im Auftrag des Landes), der unteren Naturschutzbehörde des
Landkreises sowie der Wolfsberater im Landkreis werden in der Sitzung durch die
Verwaltung und den Wolfsberater Hubert Wichmann vorgestellt.
Umfangreiches
aktuelles Informationsmaterial zum Wolf in Niedersachsen steht im Internet zur
Verfügung:
Landesjägerschaft
Niedersachsen:
Monitoring
zur Verbreitung des Wolfs in Niedersachsen
Wolfsbüro
des NLWKN:
www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/wolfsbuero
Nieders.
Wolfskonzept, Informationen zu Biologie und Verhalten des Wolfs, Hinweise zum
Umgang mit dem Wolf, Ausgleichszahlungen für Nutztierhalter, Öffentlichkeitsarbeit,
zahlreiche Links zu wolfsbezogenen Themen
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
keine