Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Sachverhalt:
Zur Vermeidung weiterer
Rechtsstreitigkeiten hatte die IVG Immobilien AG (IVG), Bonn mit dem Land
Niedersachsen, vertreten durch das Umweltministerium, am 29. April 2014 einen
Vergleichsvertrag über die Untersuchung und Sanierung von Standorten der ehemaligen
MONTAN abgeschlossen.
Hierin werden über einen
Zeitraum von 15 Jahren 30 Mio. € durch IVG bereitgestellt, die über das Land
verwaltet und in Abstimmung mit den Bodenschutzbehörden der Landkreise
umgesetzt werden. Von dem Gesamtvolumen ergeben sich 20 Mio. Euro für die
„IVG-Eigentumsflächen“ Werk Tanne (Clausthal Zellerfeld), Rüstungsaltlast (RA)
Liebenau und RA Dörverden sowie 10 Mio. € für ausgewählte Flächen, die sich
heute im Eigentum Dritter befinden. Im Landkreis Nienburg fällt hierunter die
RA Leese, heute Raiffeisen Agil, Leese e.G.
Am 01.02.2018 wurden die
Eigentumsflächen inklusive des ehemaligen Rüstungswerks Krümmel in Schleswig
Holstein an unterschiedliche Gesellschaften der Halali Verwaltungs GmbH
verkauft. Vertretungsberechtigte Geschäftsführer sind die Herren Jens Jürgen
Jacobi und Alexander Schönburg-Hartenstein. Voraussetzung für den
Eigentumsübergang ist der Abschluss einer Folgevereinbarung zum Vergleichsvertrag,
der spätestens zum Ende 2018 erwartet wird.
Im Rahmen des
Vergleichsvertrags wurde zur Ermittlung des Status Quo die Nutzungshistorie der
RA Liebenau in einer ergänzenden Historischen Erkundung aufgearbeitet. Über
Aktenrecherchen in nationalen und internationalen Archiven sowie die Auswertung
von historischen Luftbildern und Zeitzeugenbefragungen konnten betriebliche
Produktions- und Verfahrensabläufe auf dem Standort nachvollzogen werden. Über
eine Laserscan – Befliegung (Oberflächenabtastung mittels Lasertechnik, u.a.
zur Ermittlung von Alblagerungen und Hohlformen über bildlich dargestellte Geländehöhen)
ließ sich der aktuelle Zustand des Standortes abbilden.
In der Ergänzenden
Historische Recherche wurden 33 Kontaminationsverdachtsflächen (KVF)
ausgewiesen, die in einem nächsten Schritt (orientierende Untersuchung) näher untersucht
werden sollen. Die Feststellung und Bewertung der Belastungssituation wird im
Wesentlichen über die Untersuchung des Grundwassers erfolgen. Hierfür ist die
Errichtung von 32 zusätzlichen Grundwassermessstellen (GWM) bis auf eine Tiefe
von max. 40 m unter Geländeoberkante (GOK) geplant. Ca..190 Boden- und 100
Grundwasserproben sollen analysiert werden. Mit den Feldarbeiten wird
voraussichtlich im 1. Halbjahr 2019 begonnen werden.
Ergänzende Informationen
werden in der Sitzung vorgetragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
keine