hier: Bericht über den Bearbeitungsstand zum Vorentwurf zu Zielkonzept und dessen Anforderungen an die Umsetzung
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Sachverhalt:
Die
Erarbeitung des Vorentwurfs zur Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes
(LRP) steht kurz vor dem Abschluss.
In
2015 hat die Verwaltung und das beauftragte Planungsbüro über die Ergebnisse zu
den Schutzgütern Landschaftsbild (Bericht 2015/141) und Boden, Wasser, Luft und
Klima (Bericht 2015/171) und in 2017 über die Ergebnisse zu Arten und Biotopen
(Bericht 2017/120) informiert.
Jetzt sind aus den vorgenannten Bestandserfassungen
und -bewertungen zu den unterschiedlichen Schutzgütern unter Berücksichtigung
der naturschutzfachlichen Zielvorgaben aus den Naturschutzgesetzen und
nachgeordneter Rechtsvorschriften sowie Programme die Karten und Texte zum
Zielkonzept und dessen Umsetzung erarbeitet worden.
Das
Zielkonzept nimmt im LRP die zentrale Rolle zwischen der Darstellung des
Ist-Zustandes und den zur Umsetzung des angestrebten Zustands von Natur und Landschaft
anzustrebenden Maßnahmen ein. Es stellt dar, welche Bereiche im Landkreis aus
naturschutzfachlicher Sicht zu sichern, zu verbessern, zu entwickeln oder wiederherzustellen
sind.
Schwerpunkte
des Zielkonzeptes liegen u.a. in den Bereichen der Umsetzung des
Schutzgebietssystems Natura 2000, in der erstmaligen kartographischen
Herleitung eines naturschutzfachlich erforderlichen Biotopverbundsystems sowie
in den Anforderungen an den Klima- bzw.
Moorschutz. Als übergeordneten Rahmen für die Festlegung von raumkonkreten
naturschutzfachlichen Zielen entwirft der Landschaftsrahmenplan ein Leitbild
für die zukünftige Entwicklung von Natur und Landschaft im Landkreis.
Gemäß
§ 9 Abs. 3 des Bundenaturschutzgesetzes sollen Landschaftsrahmenpläne im
Zielkonzept konkrete Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zum
Aufbau und Schutz eines Biotopverbunds, der Biotopvernetzung und des Netzes
"Natura 2000" formulieren. Ein Biotopverbund soll für Arten mit
besonderen Standortansprüchen die Ausbreitung und den genetischen Austausch
zwischen einzelnen Lebensstätten und Populationen gewährleisten. Entsprechend
der naturräumlichen und nutzungsbedingten Voraussetzungen im Landkreis
Nienburg/Weser wird das Biotopverbundkonzept für die drei Gruppen
Waldbiotopverbund, Trockenbiotopverbund und Feuchtbiotopverbund inkl. Still-
und Fließgewässer sowie Moore erstellt.
Die
Umsetzung der
im Zielkonzept erarbeiteten Vorstellungen zur natur- und umweltverträglichen
Entwicklung des Landkreises kann auf unterschiedlichen Ebenen erfolgen. Der
Landschaftsrahmenplan macht hierzu vielfältige Vorschläge. Wesentlich ist die
Umsetzung durch Schutzgebietsausweisung
und Pflege und Entwicklung von Teilen von Natur und Landschaft durch die
Naturschutzverwaltung. In der Karte 6 werden neben dem bestehenden
Schutzgebietssystem die Flächen
herausgearbeitet, die die Voraussetzungen für eine Schutzgebiets- oder
–objektausweisung erfüllen. Außerdem werden für ausgewählte Landschaftsräume
spezielle Artenhilfsmaßnahmen für Tier- und Pflanzenarten vorgeschlagen, für
die der Landkreis nach bundes- und landesweiten Vorgaben (nds.
Naturschutzstrategie und neues Landschaftsprogramm) ein besondere Verantwortung
hat.
Ein
weiterer wesentlicher Handlungsstrang zur Umsetzung des Zielkonzeptes sind
Maßnahmen zum Klima- und Moorschutz. Klimaschutz ist eng mit Moorschutz verknüpft.
Im Hinblick auf den Klimawandel kann der Moorschutz einen wichtigen Beitrag zum
Klimaschutz leisten, da intakte Moore große Mengen an Kohlenstoff speichern. In
degradierten, entwässerten Mooren unterliegt der Kohlenstoff permanent einer
Mineralisierung, in deren Folge eine Freisetzung von CO2 stattfindet.
Der Landkreis Nienburg/Weser trägt aufgrund seiner vielen Moorflächen eine
besondere Verantwortung für den Schutz der verbleibenden naturnahen
Moorbereiche sowie für die Pflege und Entwicklung degradierter Moore. Die
Bereiche, die eine besondere Eignung für Maßnahmen aufweisen und in denen
prioritär Maßnahmen notwendig sind, stellt Karte 6 dar. Sie sind als
Schwerpunkträume des Moorschutzes, der Moorentwicklung sowie des Klimaschutzes
anzusehen.
In der Sitzung wird die Projektleiterin Frau Peters
von der beauftragten Planungsgruppe Umwelt aus Hannover wesentliche Inhalte des
Zielkonzeptes sowie Anforderungen zur Umsetzung des Zielkonzeptes vorstellen.
Im 4. Quartal 2018 ist dann die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange und der Naturschutzvereinigungen zum Vorentwurf des LRP
geplant. Der Landschaftsrahmenplan ist lt. dem gesetzlichen Auftrag ein
Fachgutachten des Naturschutzes ohne Rechtsqualität. Deshalb geht es in dem
Beteiligungsverfahren darum, Hinweise zu Sachfehlern und zu sinnvollen
Ergänzungen zu bekommen. Nicht zu berücksichtigen sind z. B. abweichende Auffassungen, die sich
aufgrund anderer fachlicher Ziele aus Sicht anderer Fachdisziplinen ergeben, da
dies nicht mit dem gutachtlichen Charakter des Planwerkes vereinbar wäre. Der
LRP unterliegt auch keiner politischen Abwägung. Eine mögliche Beschlussfassung
mit Veröffentlichung des LRP im ALNU würde daher einer zustimmenden
Kenntnisnahme entsprechen.
Die Zielaussagen des LRP werden im Weiteren dann als
gutachterliche, naturschutzfachliche Anforderungen in das Verfahren zur
Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) eingespeist und sind
dort in Konkurrenz sachgerecht zu Zielen anderer Fachrichtungen, der Kommunen
usw. zu ordnen, raumordnerisch zu gewichten und abzuwägen. Die Aufstellung des
RROP mit seinem umfänglichen Beteiligungsverfahren sowie Begleitung und
Beschlussfassungen in den politischen Gremien des Kreistages mündet dann in
planungsrechtliche Vorgaben für öffentliche Planungsträger.
Im Beteiligungsverfahren ist es vorgesehen den
Kommunen sowie wesentlichen öffentlichen Stellen und Naturschutzvereinigungen
einen Vorstellungstermin abgestimmt auf den betroffenen Raum und die jeweilige
Interessenlage anzubieten.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
Keine