hier: Mittelförderung für die Jahre 2015/2016 und 2017/2018 und Folgejahre.
Beschlussvorschlag:
Der
Haushaltsansatz für die Förderung von Maßnahmen zur Fließgewässerentwicklung
von 50.000 Euro für das Haushaltsjahr 2019 entfällt. Der Ansatz aus 2018 und
die Haushaltsreste aus den Vorjahren i. H. v. 126.792,98 € stehen für neue Maßnahmen
in den Folgejahren zur Verfügung.
Sachverhalt:
Im Landkreis Nienburg/Weser wurden in der
Vergangenheit im Zuge der Umsetzungsverpflichtung der EU-Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL) zusammen mit den Unterhaltungsverbänden, der Landwirtschaft und den
Umweltverbänden Gewässerentwicklungspläne (GEPL) für einige Gewässer
aufgestellt, mittels derer die betreffenden Gewässer in einen guten
ökologischen Zustand überführt, bzw. deren bereits vorhandenes ökologisches
Potential weiter verbessert werden soll.
Hierzu geeignete Maßnahmen sind z. B. die Anlage
von Gewässerrandstreifen und Sandfängen, die Beseitigung von Sohlabstürzen, die
Herstellung von Umflutern an historische Wassermühlen, die Verbesserung der
Gewässerstruktur oder die Anlage von Retentionsflächen.
Häufig liegt die maßgebliche Umsetzung bei den
Unterhaltungsverbänden und den Gemeinden, deren Partizipation an
einer Förderung durch EU-Mittel oftmals durch kompliziert wirkende Antrags- und Abrechnungsverfahren
erschwert bzw. verhindert wird.
Um den Vorhabenträgern einen Anreiz zur
Realisierung von Maßnahmen zu geben, hat sich der Landkreis an der Finanzierung
entsprechender Projekte beteiligt.
Ursprünglich wurden hierzu 10.000 Euro jährlich zur
Verfügung gestellt, welche aber für eine wesentliche Umsetzung der GEPL nicht
ausreichend waren. Auf Antrag der Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen“ vom 17.09.2014 wurde
eine Erhöhung der Mittel auf 50.000 Euro pro Jahr zunächst für den Zeitraum
2015/2016 durch den ALNU am 14.10.2014 beschlossen (DS 2014/200). In seiner
Sitzung vom 22.11.2016 entschied der ALNU dann, dem Antrag mit einer zeitlichen
Beschränkung auf die Jahre 2017 bis 2019 weiter nachzukommen (DS 2016/222).
Im
Förderzeitraum seit 2015 haben die Unterhaltungsverbände UHV Alpe-Schwarze
Riede, ULV Meerbach und Führse, ULV Große Aue sowie der UHV Uchter Mühlenbach
wasserwirtschaftlich und naturschutzfachlich sinnvolle Maßnahmen entwickelt und
entsprechende Förderanträge beim Landkreis Nienburg/Weser eingereicht.
Von
den 7 seit 2015 eingereichten Anträgen auf finanzielle Zuwendung konnte bereits
4 Projekte abgeschlossen werden. Diese betrafen die ökologische Verbesserung
von Teilstücken des Steimbker Dorfgrabens, des Mittellaufs des Liebenauer
Rohrbachs, des Langhorst-Kuhlengrabens und des Bruch- und Kolkgrabens.
Für
weitere 3 Maßnahmen konnten die nötigen Mittel zugesichert und bereits beschieden
werden.
2
weitere Anträge auf Maßnahmenförderung wurden zudem vom ULV Große Aue zeitnah
in Aussicht gestellt.
Nähere
Erläuterungen werden in der Sitzung gegeben.
Seit
2015 wurden Mittel i.H.v. 43.597,65 € kassenwirksam abgerufen. Durch Zuwendungsbescheide
wurden 36.011,72 € zudem zugesichert bzw. gebunden, so dass, zusammen mit noch
bestehender Rückstellungen i. H. v. 6.402,35 €, aktuell im Haushaltsjahr 2018
noch Mittel i. H. v. 126.792,98 € für neue Maßnahmen zur Verfügung stehen.
Für
einzelne Fließgewässerprojekte wurden zunächst vorrangig Planungsleistungen
(sog. „Machbarkeitsstudien“) beauftragt. Eine finanzielle Beteiligung an der
Projektrealisierung bedarf einer weiteren konkreten Antragstellung.
Die
planungsseitige Berücksichtigung der Fördermittel von jährlich 50.000 Euro
findet im Produkt Umweltrecht, Konto 781800 „Zuschüsse für Investitionen an
sonstige Bereiche“ statt.
Angesichts
der hohen
Pro-Kopf-Verschuldung des Landkreises hatte der Kreisausschuss am
18.06.2018 einen
sog. „Eckwertebeschluss“ gefasst, der die Begrenzung
der Nettoinvestitionen des
Haushalts für die Jahre 2019 bis 2027 auf 12 Mio. Euro im Jahr vorgibt (KA/AFP
2018/103).
Darauf basierend wurden den
einzelnen Produktgruppen die investiven Budgets zugewiesen, die in der
Produktgruppe 551 Umweltrecht und Kreisstraßen keine Investitionen mehr
in Form der Förderung
von Maßnahmen zur Fließgewässerentwicklung (FGE) zulässt.
Der
„Eckwertebeschluss“ ersetzt auch die vorherigen Beschlüsse des ALNU, was
Auswirkung auf die Gültigkeit der am 22.11.2016 beschlossenen „Rahmenrichtlinie über
die Förderung von Maßnahmen zur Fließgewässerentwicklung durch den Landkreis
Nienburg/Weser in den Jahren 2017 bis 2019“ hat.
Der planerische
Ansatz der Haushaltsmittel 2019 im Produkt Umweltrecht, Konto 781800 „Zuschüsse
für Investitionen an sonstige Bereiche“ wird somit auf 0 Euro gesetzt. Dies
gilt ebenso innerhalb
der mittelfristigen Finanzplanung (2019-2021).
Den
Unterhaltungsverbänden soll auch weiterhin die nötige Planungssicherheit zur
Unterstützung von Projekten der FGE, insbesondere der Umsetzung bereits begonnener
Maßnahmen aus Planungen, gegeben werden. Die einschließlich 2018 vorhandenen
Haushaltsmittel in Höhe von 126.792,98 € sollen daher bis zur
Beendigung der Maßnahmen zur Verfügung stehen.
Gegenwärtig
bleibt auch noch genügend Spielraum für die Aufnahme weiterer FGE-Projekte an
Gewässern.
Die
Unterhaltungsverbände haben sehr positive Rückmeldungen darüber gegeben, wie
bei der Umsetzung der Eigenförderrichtlinie schnelle und unkomplizierte Unterstützung
durch die Verwaltung geboten wurde.
So würden weitere gute
Ideen erarbeitet werden, um auch mittels kleinerer sinnvoller Maßnahmen
ökologische Verbesserungen der Gewässer zu erreichen. Außerdem soll weiter bei
den Umweltverbänden und den Gemeinden für die Realisierung von Projekten
geworben werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:
Vorhandener
Haushaltsansatz in 2018: 50.000,00 €, Haushaltsreste aus den Vorjahren:
76.792,98 €.
Siehe
hierzu auch die gesonderte Beschlussvorlage bzgl. Haushaltsplanung 2019 (DS
2018/182).
Anlagen:
Keine