Betreff
Finanzielle Förderung von Maßnahmen zur Fließgewässerentwicklung (FGE) durch den Landkreis Nienburg/Weser;
hier: Mittelförderung für die Jahre 2015/2016 und 2017/2018 und Folgejahre.
Vorlage
2018/189
Aktenzeichen
551-FGE
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haushaltsansatz für die Förderung von Maßnahmen zur Fließgewässerentwicklung von 50.000 Euro für das Haushaltsjahr 2019 entfällt. Der Ansatz aus 2018 und die Haushaltsreste aus den Vorjahren i. H. v. 126.792,98 € stehen für neue Maßnahmen in den Folgejahren zur Verfügung.

 


Sachverhalt:

 

Im Landkreis Nienburg/Weser wurden in der Vergangenheit im Zuge der Umsetzungsverpflichtung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zusammen mit den Unterhaltungsverbänden, der Landwirtschaft und den Umweltverbänden Gewässerentwicklungspläne (GEPL) für einige Gewässer aufgestellt, mittels derer die betreffenden Gewässer in einen guten ökologischen Zustand überführt, bzw. deren bereits vorhandenes ökologisches Potential weiter verbessert werden soll.

Hierzu geeignete Maßnahmen sind z. B. die Anlage von Gewässerrandstreifen und Sandfängen, die Beseitigung von Sohlabstürzen, die Herstellung von Umflutern an historische Wassermühlen, die Verbesserung der Gewässerstruktur oder die Anlage von Retentionsflächen.

 

Häufig liegt die maßgebliche Umsetzung bei den Unterhaltungsverbänden und den Gemeinden, deren Partizipation an einer Förderung durch EU-Mittel oftmals durch kompliziert wirkende Antrags- und Abrechnungsverfahren erschwert bzw. verhindert wird.

 

Um den Vorhabenträgern einen Anreiz zur Realisierung von Maßnahmen zu geben, hat sich der Landkreis an der Finanzierung entsprechender Projekte beteiligt.

Ursprünglich wurden hierzu 10.000 Euro jährlich zur Verfügung gestellt, welche aber für eine wesentliche Umsetzung der GEPL nicht ausreichend waren. Auf Antrag der Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen“ vom 17.09.2014 wurde eine Erhöhung der Mittel auf 50.000 Euro pro Jahr zunächst für den Zeitraum 2015/2016 durch den ALNU am 14.10.2014 beschlossen (DS 2014/200). In seiner Sitzung vom 22.11.2016 entschied der ALNU dann, dem Antrag mit einer zeitlichen Beschränkung auf die Jahre 2017 bis 2019 weiter nachzukommen (DS 2016/222).

 

Im Förderzeitraum seit 2015 haben die Unterhaltungsverbände UHV Alpe-Schwarze Riede, ULV Meerbach und Führse, ULV Große Aue sowie der UHV Uchter Mühlenbach wasserwirtschaftlich und naturschutzfachlich sinnvolle Maßnahmen entwickelt und entsprechende Förderanträge beim Landkreis Nienburg/Weser eingereicht.

 

Von den 7 seit 2015 eingereichten Anträgen auf finanzielle Zuwendung konnte bereits 4 Projekte abgeschlossen werden. Diese betrafen die ökologische Verbesserung von Teilstücken des Steimbker Dorfgrabens, des Mittellaufs des Liebenauer Rohrbachs, des Langhorst-Kuhlengrabens und des Bruch- und Kolkgrabens.

Für weitere 3 Maßnahmen konnten die nötigen Mittel zugesichert und bereits beschieden werden.

2 weitere Anträge auf Maßnahmenförderung wurden zudem vom ULV Große Aue zeitnah in Aussicht gestellt.

Nähere Erläuterungen werden in der Sitzung gegeben.

 

Seit 2015 wurden Mittel i.H.v. 43.597,65 € kassenwirksam abgerufen. Durch Zuwendungsbescheide wurden 36.011,72 € zudem zugesichert bzw. gebunden, so dass, zusammen mit noch bestehender Rückstellungen i. H. v. 6.402,35 €, aktuell im Haushaltsjahr 2018 noch Mittel i. H. v. 126.792,98 € für neue Maßnahmen zur Verfügung stehen.

 

 

 

 

Für einzelne Fließgewässerprojekte wurden zunächst vorrangig Planungsleistungen (sog. „Machbarkeitsstudien“) beauftragt. Eine finanzielle Beteiligung an der Projektrealisierung bedarf einer weiteren konkreten Antragstellung.

 

Die planungsseitige Berücksichtigung der Fördermittel von jährlich 50.000 Euro findet im Produkt Umweltrecht, Konto 781800 „Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche“ statt.

 

Angesichts der hohen Pro-Kopf-Verschuldung des Landkreises hatte der Kreisausschuss am 18.06.2018 einen sog. „Eckwertebeschluss“ gefasst, der die Begrenzung

der Nettoinvestitionen des Haushalts für die Jahre 2019 bis 2027 auf 12 Mio. Euro im Jahr vorgibt (KA/AFP 2018/103).

 

Darauf basierend wurden den einzelnen Produktgruppen die investiven Budgets zugewiesen, die in der Produktgruppe 551 Umweltrecht und Kreisstraßen keine Investitionen mehr in Form der Förderung von Maßnahmen zur Fließgewässerentwicklung (FGE) zulässt.

 

Der „Eckwertebeschluss“ ersetzt auch die vorherigen Beschlüsse des ALNU, was Auswirkung auf die Gültigkeit der am 22.11.2016 beschlossenen „Rahmenrichtlinie über die Förderung von Maßnahmen zur Fließgewässerentwicklung durch den Landkreis Nienburg/Weser in den Jahren 2017 bis 2019“ hat.

Der planerische Ansatz der Haushaltsmittel 2019 im Produkt Umweltrecht, Konto 781800 „Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche“ wird somit auf 0 Euro gesetzt. Dies gilt ebenso innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung (2019-2021).

 

Den Unterhaltungsverbänden soll auch weiterhin die nötige Planungssicherheit zur Unterstützung von Projekten der FGE, insbesondere der Umsetzung bereits begonnener Maßnahmen aus Planungen, gegeben werden. Die einschließlich 2018 vorhandenen Haushaltsmittel in Höhe von 126.792,98 € sollen daher bis zur Beendigung der Maßnahmen zur Verfügung stehen.

 

Gegenwärtig bleibt auch noch genügend Spielraum für die Aufnahme weiterer FGE-Projekte an Gewässern.

 

Die Unterhaltungsverbände haben sehr positive Rückmeldungen darüber gegeben, wie bei der Umsetzung der Eigenförderrichtlinie schnelle und unkomplizierte Unterstützung durch die Verwaltung geboten wurde.

So würden weitere gute Ideen erarbeitet werden, um auch mittels kleinerer sinnvoller Maßnahmen ökologische Verbesserungen der Gewässer zu erreichen. Außerdem soll weiter bei den Umweltverbänden und den Gemeinden für die Realisierung von Projekten geworben werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

Vorhandener Haushaltsansatz in 2018: 50.000,00 €, Haushaltsreste aus den Vorjahren: 76.792,98 €.

Siehe hierzu auch die gesonderte Beschlussvorlage bzgl. Haushaltsplanung 2019 (DS 2018/182).

 


Anlagen:

 

Keine