Betreff
Übertragung der Aufgabenträgerschaft für die Linien 5 und 6 an die Stadt Nienburg
Vorlage
2018/192
Art
Beschlussvorlage

Die Aufgabenträgerschaft für die Linien 5 und 6 soll grundsätzlich an die Stadt Nienburg übertragen werden. Unter dem Vorbehalt, dass keine wesentliche Einschränkung des Nahverkehrsangebotes auf den Linien 5 und 6 erfolgt, ist der Landkreis bereit, für die nächsten 10 Jahre eine Summe von mindestens 105.000,- € pro Jahr als Zuschuss für die Erbringung der Verkehrsleistungen der Stadt zur Verfügung zu stellen. Eine entsprechende konkrete Vereinbarung soll die Kreisverwaltung mit der Stadt noch verhandeln. Danach soll ein abschließender Beschluss gefasst werden. Ferner wird der Landkreis die Rahmenvereinbarung über den Ausgleich für Schülersammelzeitkarten mit der Stadt Nienburg ergänzen, damit auch Ausgleich für die Schülerinnen und Schüler, die die Linien 5 und 6 benutzen, geleistet wird.


Sachverhalt

Zurzeit ist der Landkreis Nienburg/Weser Aufgabenträger für die beiden Linien 5 und 6, die ganz überwiegend Nienburger Stadtgebiet bedienen. Sowohl die Liniengenehmigungen als auch der Verkehrsvertrag mit der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg mbH für diese Verkehrsleistungen laufen noch bis zum 31.07.2019.

Die Stadt Nienburg hat seit mehreren Jahren den Wunsch geäußert, die Aufgabenträgerschaft für die Linien 5 und 6 zu übernehmen. Sie hat daher ein Gutachten mit dem Ziel erstellen lassen, die Integration und Weiterentwicklung der Linien 5 und 6 in das Nienburger Stadtbussystem zu erreichen. Im Gutachten wurde das bisherige Verkehrsangebot auf den Linien 5 und 6 mit mehreren Varianten eines verbesserten Angebots verglichen. Im Ergebnis wurde eine Variante 2a als verkehrlich und unter Kostengesichtspunkten beste Lösung eingestuft. Diese Lösung erfordert nach Abzug aller Einnahmen lt. Gutachter einen Zuschuss von rund 165.000,- €/a. Damit ist diese Lösung um 60.000,- € teurer als der Preis, den der Gutachter für die Ausgangsvariante 1 errechnet hat.

Die Stadt erwartet, dass der Landkreis die Zuschusskosten für einen 10-Jahreszeitraum für die Variante 1 übernimmt. Der Gutachter hat hierfür einen Betrag von 105.000,- € errechnet. Die Stadt selbst müsste dann noch ca. 60.000,- €/a aus eigenen Mitteln dazu geben, um die Variante 2a zu finanzieren.

Bei der Stadtbusgesellschaft (SBG) wird die Möglichkeit gesehen, die Leistungen auf den Linien 5 und 6 zum 01.08.2019 im Rahmen der bestehenden Verkehrsverträge für die Linien 1 – 4 nachzubestellen. Für den Landkreis wäre dies günstig.

Für die Linien 5 und 6 wurde vom Landkreis im Jahr 2017 ein Landkreisbeitrag in Höhe von 183.683,- € geleistet. Der Landkreisbeitrag enthält allerdings auch das Tarifentgelt für die SSZT (diese hatten 2017 einen Wert von ca. 43.000,- €). Wesentlich sind aber die Preise, zu denen die Stadt Nienburg, die Verkehrsleistungen im Verbund mit den Leistungen auf den Linien 1 – 4 bestellen kann. Nach erster Abfrage und Einschätzung zeigt sich, dass die Angebotspreise höher sein werden als von dem Gutachter eingeschätzt.

Im Wirtschafts- und Marketing-Ausschuss der Stadt Nienburg soll am 1. September über das Gutachten und das weitere Vorgehen beraten werden. Ein Beschluss, dass eine Übertragung der Aufgabenträgerschaft für die Linien 5 und 6 erfolgen soll, wird erst zu einem weiteren Termin – voraussichtlich im Oktober – auf der Tagesordnung stehen. Daher soll auch im AfR erst einmal grundsätzlich über die Bedingungen für eine Abtretung der Aufgabenträgerschaft für die Linien 5 und 6 diskutiert und ggf. die grundsätzliche Bereitschaft abgefragt werden, dass der Landkreis

-       die Aufgabenträgerschaft für die Linien 5 und 6 an die Stadt Nienburg überträgt,

-       der Stadt Nienburg einen Betrag von ca. 105.000,- € oder ggf. mehr jährlich als Zuschuss für die Verkehrsleistungen auf den Linien 5 und 6 gewährt. Die Bewilligung für diesen Zuschuss soll sich auf den Zeitraum vom 01.08.2019 bis zum 31.07.2029 beschränken.

-       der Stadt Nienburg die Entgelte für die SSZT von Schülerinnen und Schülern, die vorrangig die Linien 5 und 6 nutzen, erstattet. Hierzu muss die bestehende Rahmenvereinbarung für die Linien 1 bis 4 zwischen Landkreis Nienburg/Weser und der Stadt Nienburg angepasst werden.

Eine Beschlussfassung mit konkreten Bedingungen kann im AfR am 08.11.2018, am 26.11.2018 im KA und am 14.12.2018 im Kreistag erfolgen, sofern auch ein entsprechender Ratsbeschluss seitens der Stadt gefasst wurde.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen. Jährlich müssen bis 2029 mindestens 105.000,- € als Zuschuss für die Linien 5 und 6 bereitgestellt werden. Aus dem Bereich Schülerbeförderung müssen jährlich Entgelte für SSZK an die Stadt Nienburg abgeführt werden. Im Gegenzug entfällt der Landkreisbeitrag in Höhe von zuletzt rund 141.000,- €.