Die Aufgabenträgerschaft für
die Linien 5 und 6 soll grundsätzlich an die Stadt Nienburg übertragen werden.
Unter dem Vorbehalt, dass keine wesentliche Einschränkung des Nahverkehrsangebotes
auf den Linien 5 und 6 erfolgt, ist der Landkreis bereit, für die nächsten 10
Jahre eine Summe von mindestens 105.000,- € pro Jahr als Zuschuss für die
Erbringung der Verkehrsleistungen der Stadt zur Verfügung zu stellen. Eine
entsprechende konkrete Vereinbarung soll die Kreisverwaltung mit der Stadt noch
verhandeln. Danach soll ein abschließender Beschluss gefasst werden. Ferner
wird der Landkreis die Rahmenvereinbarung über den Ausgleich für Schülersammelzeitkarten
mit der Stadt Nienburg ergänzen, damit auch Ausgleich für die Schülerinnen und
Schüler, die die Linien 5 und 6 benutzen, geleistet wird.
Sachverhalt
Zurzeit
ist der Landkreis Nienburg/Weser Aufgabenträger für die beiden Linien 5 und 6,
die ganz überwiegend Nienburger Stadtgebiet bedienen. Sowohl die Liniengenehmigungen
als auch der Verkehrsvertrag mit der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg
mbH für diese Verkehrsleistungen laufen noch bis zum 31.07.2019.
Die
Stadt Nienburg hat seit mehreren Jahren den Wunsch geäußert, die Aufgabenträgerschaft
für die Linien 5 und 6 zu übernehmen. Sie hat daher ein Gutachten mit dem Ziel
erstellen lassen, die Integration und Weiterentwicklung der Linien 5 und 6 in
das Nienburger Stadtbussystem zu erreichen. Im Gutachten wurde das bisherige
Verkehrsangebot auf den Linien 5 und 6 mit mehreren Varianten eines
verbesserten Angebots verglichen. Im Ergebnis wurde eine Variante 2a als
verkehrlich und unter Kostengesichtspunkten beste Lösung eingestuft. Diese
Lösung erfordert nach Abzug aller Einnahmen lt. Gutachter einen Zuschuss von
rund 165.000,- €/a. Damit ist diese Lösung um 60.000,- € teurer als der Preis,
den der Gutachter für die Ausgangsvariante 1 errechnet hat.
Die
Stadt erwartet, dass der Landkreis die Zuschusskosten für einen
10-Jahreszeitraum für die Variante 1 übernimmt. Der Gutachter hat hierfür einen
Betrag von 105.000,- € errechnet. Die Stadt selbst müsste dann noch ca.
60.000,- €/a aus eigenen Mitteln dazu geben, um die Variante 2a zu finanzieren.
Bei
der Stadtbusgesellschaft (SBG) wird die Möglichkeit gesehen, die Leistungen auf
den Linien 5 und 6 zum 01.08.2019 im Rahmen der bestehenden Verkehrsverträge
für die Linien 1 – 4 nachzubestellen. Für den Landkreis wäre dies günstig.
Für
die Linien 5 und 6 wurde vom Landkreis im Jahr 2017 ein Landkreisbeitrag in
Höhe von 183.683,- € geleistet. Der Landkreisbeitrag enthält allerdings auch
das Tarifentgelt für die SSZT (diese hatten 2017 einen Wert von ca. 43.000,-
€). Wesentlich sind aber die Preise, zu denen die Stadt Nienburg, die
Verkehrsleistungen im Verbund mit den Leistungen auf den Linien 1 – 4 bestellen
kann. Nach erster Abfrage und Einschätzung zeigt sich, dass die Angebotspreise
höher sein werden als von dem Gutachter eingeschätzt.
Im
Wirtschafts- und Marketing-Ausschuss der Stadt Nienburg soll am 1. September
über das Gutachten und das weitere Vorgehen beraten werden. Ein Beschluss, dass
eine Übertragung der Aufgabenträgerschaft für die Linien 5 und 6 erfolgen soll,
wird erst zu einem weiteren Termin – voraussichtlich im Oktober – auf der
Tagesordnung stehen. Daher soll auch im AfR erst einmal grundsätzlich über die
Bedingungen für eine Abtretung der Aufgabenträgerschaft für die Linien 5 und 6
diskutiert und ggf. die grundsätzliche Bereitschaft abgefragt werden, dass der
Landkreis
-
die Aufgabenträgerschaft für die Linien 5 und 6 an die Stadt Nienburg
überträgt,
-
der Stadt Nienburg einen Betrag von ca. 105.000,- € oder ggf. mehr
jährlich als Zuschuss für die Verkehrsleistungen auf den Linien 5 und 6
gewährt. Die Bewilligung für diesen Zuschuss soll sich auf den Zeitraum vom
01.08.2019 bis zum 31.07.2029 beschränken.
-
der Stadt Nienburg die Entgelte für die SSZT von Schülerinnen und
Schülern, die vorrangig die Linien 5 und 6 nutzen, erstattet. Hierzu muss die
bestehende Rahmenvereinbarung für die Linien 1 bis 4 zwischen Landkreis
Nienburg/Weser und der Stadt Nienburg angepasst werden.
Eine
Beschlussfassung mit konkreten Bedingungen kann im AfR am 08.11.2018, am
26.11.2018 im KA und am 14.12.2018 im Kreistag erfolgen, sofern auch ein entsprechender
Ratsbeschluss seitens der Stadt gefasst wurde.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen. Jährlich müssen
bis 2029 mindestens 105.000,- € als Zuschuss für die Linien 5 und 6
bereitgestellt werden. Aus dem Bereich Schülerbeförderung müssen jährlich
Entgelte für SSZK an die Stadt Nienburg abgeführt werden. Im Gegenzug entfällt
der Landkreisbeitrag in Höhe von zuletzt rund 141.000,- €.