Betreff
Erstellung eines Aktionsplans Inklusion
Vorlage
2018/199
Art
Beschlussvorlage

Der Beschluss ergibt sich aus der Beratung.


Sachverhalt

Am 19.09.2017 wurde der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren von der Verwaltung über die Planungen zur Erstellung eines Aktionsplans Inklusion unterrichtet (2017/176). Es wurde beschlossen, dass der Fachbereich Soziales diesen Prozess im Rahmen der vorhandenen Ressourcen im Jahr 2018 vorantreibt, für eine etwaige Unterstützung durch externe Dienstleister wurde der Betrag von 15.000,00 € in den Haushalt eingestellt.

 

Die Verwaltung hat im Mai 2018 mit der Firma Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung (AfA) aus München Kontakt aufgenommen, die diese Prozesse in bayrischen Kommunen federführend begleitet hat. Einzelheiten hierzu wurden dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren in der Sitzung vom 05.06.2018 (2018/120) erläutert.

 

Nach Beratung hat der Ausschuss den Beschluss gefasst, dass die Beauftragung einer externen Begleitung bei der Erstellung des Aktionsplans Inklusion zurückzustellen ist. Der finanzielle und personelle Aufwand der Inanspruchnahme eines externen Dienstleisters sei dem Aufwand einer eigenen Erstellung gegenüberzustellen, zu bewerten und durch den nächsten Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren oder alternativ davor durch den Kreisausschuss zu beraten und das weitere Vorgehen zu beschließen.

 

Mittlerweile haben weitere Kontakte zwischen der Verwaltung und der AfA stattgefunden. Aus Kapazitätsgründen hat die AfA eine etwaige Auftragsannahme mittelfristig nicht in Aussicht stellen können, aber an ihr Partnerinstitut, dem Institut für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitsforschung und Statistik (SAGS), aus Augsburg verwiesen. Das SAGS hat eine erste Rückmeldung zu den Modalitäten einer Zusammenarbeit eine für die  37. Kalenderwoche zugesagt, so dass diese Daten erst anlässlich der Ausschusssitzung am 19.09.2018 als Tischvorlage präsentiert werden können.

 

Unabhängig davon hat die Verwaltung unter Berücksichtigung des genannten Beschlusses des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren vom 05.06.2018 versucht, den Aufwand einer eigenen Erstellung zu ermitteln und einem Verfahren mit Unterstützung eines externen Dienstleisters gegenüberzustellen.

 

Dieser Ablauf und Zeitrahmen lehnt sich an Prozesse bei anderen Kommunen an. Zu beachten ist aus Sicht der Verwaltung aber, dass andernorts dieser stringente Prozess durch den Einsatz personeller und finanzieller Ressourcen begleitet worden ist, im angesprochenen Landkreis Hameln z.B. durch die Freistellung einer Stabsstelle Projektleitung Inklusion und durch die finanzielle Förderung des seit 2012 bestehenden Forums Inklusion, welches die Aufgaben einer Projekt- und Steuerungsgruppe übernommen hat.

 

Bei jeder Art der Durchführung ist zunächst dafür Sorge zu tragen, dass wirkungsvolle Mechanismen der Koordination und Steuerung implementiert werden. Hierzu soll im ersten Schritt eine Projektgruppe gegründet werden, an der neben dem Beirat für Menschen mit Behinderung die Kreistagsfraktionen, die Verwaltung, die kreisangehörigen Kommunen und die Verbände der freien Wohlfahrtspflege zu beteiligen sind.

Wegen Kenntnis der örtlichen Verhältnisse ist dieser Schritt in jedem Fall von der Verwaltung zu initiieren und kann bis zum Ablauf des 1. Quartals 2019 mit 2-3 Sitzungen umgesetzt werden. Diese Sitzungen sollen den weiteren sachlichen und zeitlichen Ablauf festlegen.

 

Die Ergebnisse der Projektgruppe sind zu dokumentieren, sich daraus ableitende Arbeitsaufträge (z.B. Befragungen, Ist-Stands-Ermittlungen, Austausch mit weiteren Akteuren und Institutionen) abzuarbeiten.

Das weitere Vorgehen wird maßgeblich von den Ergebnissen dieser Projektgruppe abhängen. Die Verwaltung erwartet aber, dass sich Themencluster identifizieren lassen, deren parallele Betrachtung im Rahmen von zu bildenden Arbeitsgruppen den nächste Schritt darstellen. Im Rahmen eines „offenen“ Workshops (oder „Bürgerforums“)  als zentrales Element des ganzen Erstellungsprozesses soll die Arbeitsgruppenbildung im ersten bis zur Jahresmitte 2019 erfolgen.

Die Bildung von voraussichtlich 5 bis 6 Arbeitsgruppen sollte unter Beteiligung der Mitglieder der Projektgruppe mit thematisch betroffenen, beteiligten und/oder interessierten Akteuren, Institutionen und Experten erfolgen. Im Vorfeld sind in Frage kommende Teilnehmer zu informieren oder einzuladen, Öffentlichkeits- und Pressearbeit begleiten die breit angelegte Bürgerbeteiligung. Denkbare Arbeitsgruppen sind beispielsweise:

 

-       Wohnen und Leben

-       Mobilität

-       Gesundheit

-       Bildung und Lernen

-       Kultur und Freizeit

-       Arbeit und Beschäftigung

 

Die Aufträge an die Arbeitsgruppen hinsichtlich der thematischen und strukturellen Vorgehensweisen legt die Projektgruppe fest, die im weiteren Prozess in angemessenen Abständen die Zwischenergebnisse betrachtet. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen sind zu dokumentieren.

 

Diese Arbeitsgruppenphase kann nach Einschätzung der Verwaltung bei günstigem, d.h. konstruktivem, Verlauf im 2. Halbjahr 2019 zu abschließenden Ergebnissen führen..

 

Danach hat die Projektgruppe die Ergebnisse zusammenzufassen, zu bewerten und schriftlich niederzulegen.

 

Im Rahmen der politischen Beratungen kann der Aktionsplan Inklusion im Landkreis Nienburg bei diesem idealisierten Verlauf anschließend vom Kreistag beschlossen werden.

 

Unter Zugrundelegung der skizzierten Abläufe hat der FB 31 die Wirkungen einer etwaigen Unterstützung durch einen externen Dienstleister einer Bewertung unterzogen. Da die Verwaltung in jedem Fall keine gesonderten personellen Ressourcen für die Aufgabe Aktionsplan Inklusion zu erwarten hat, sind die Beiträge der Verwaltung im Prozess mit einer Risikoeinschätzung (hinsichtlich der Zeitschiene) versehen. Diese alternativen Angaben hält der Fachbereich 31 für unentbehrlich, weil in den Jahren 2018 und 2019 maßgebliche Elemente des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wirksam werden. Derzeit gibt es noch rechtliche Umsetzungsunsicherheiten, die technischen und personellen Folgen der Einführung des BTHG sind ebenfalls noch in Klärung und nicht abschließend einschätzbar. Sicher ist, dass zumindest das Jahr 2019 im Fachbereich 31 und im zuständigen Fachdienst 311 von Umstellungsprozessen, Schulungen und doppelten Strukturen geprägt sein wird.

 

 

Diese Aufstellung kann wegen der vielen unbekannten Einflussfaktoren nur bedingt den Aufwand wiedergeben, der der Verwaltung ohne externe Hilfe entstehen kann.

Unabhängig vom Erreichen eines Ergebnisses, d.h. der Erstellung eines Aktionsplans Inklusion, lässt diese Betrachtung ergebnisorientierte Bewertungen außer acht. Die Verwaltung wird unter dem Druck der Erfüllung der gesetzlichen Kernaufgaben im Rahmen der Leistungsgewährung die genannten zeitlichen Ziele nur durch Anpassung des Umfanges und dadurch u.U. auch der Qualität erreichen können.

 

Fazit:

Die Verwaltung ist mit erheblichen Teilen an der Erstellung des Aktionsplans Inklusion beteiligt. Neben dem federführenden FB 31 und dem FD 311 werden auch z.B. das Gesundheitsamt, der Fachdienst Pflege, das Jugendamt, das Schulamt, die Regionalplanung, das Bauamt und die Fachbereiche Personal und Service Beiträge leisten müssen. Dies ist unabhängig von der Art der Durchführung und wegen der Kenntnis der örtlichen Strukturen auch alternativlos.

Die Inanspruchnahme eines externen Dienstleisters kann aber die arbeitsintensive und fachlich anspruchsvolle Dokumentation bis hin zur Zusammenfassung als „Endprodukt“ Aktionsplan Inklusion absichern, und zwar im Hinblick auf die Einhaltung einer angemessenen zeitlichen Planung und hinsichtlich der Qualität (und Neutralität) des zu erstellenden Plans.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Sollte die Beauftragung eines Dienstleisters zur Unterstützung der Erstellung des Aktionsplans Inklusion nicht weiterverfolgt werden, werden die dafür veranschlagten 15.000,00 € im Produktbereich 311 nicht benötigt, fallen aber als Personalkosten für zumindest eine 0,25-VZÄ-Stelle durch die Begleitung und Erstellung des Aktionsplans Inklusion an.


Anlagen:

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