Der Beschluss ergibt sich aus der Beratung.
Sachverhalt
Am 19.09.2017 wurde der
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren von der Verwaltung über die
Planungen zur Erstellung eines Aktionsplans Inklusion unterrichtet (2017/176).
Es wurde beschlossen, dass der Fachbereich Soziales diesen Prozess im Rahmen
der vorhandenen Ressourcen im Jahr 2018 vorantreibt, für eine etwaige
Unterstützung durch externe Dienstleister wurde der Betrag von 15.000,00 € in
den Haushalt eingestellt.
Die Verwaltung hat im Mai
2018 mit der Firma Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung (AfA)
aus München Kontakt aufgenommen, die diese Prozesse in bayrischen Kommunen
federführend begleitet hat. Einzelheiten hierzu wurden dem Ausschuss für
Soziales, Gesundheit und Senioren in der Sitzung vom 05.06.2018 (2018/120)
erläutert.
Nach Beratung hat der
Ausschuss den Beschluss gefasst, dass die Beauftragung einer externen Begleitung
bei der Erstellung des Aktionsplans Inklusion zurückzustellen ist. Der
finanzielle und personelle Aufwand der Inanspruchnahme eines externen
Dienstleisters sei dem Aufwand einer eigenen Erstellung gegenüberzustellen, zu
bewerten und durch den nächsten Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
oder alternativ davor durch den Kreisausschuss zu beraten und das weitere Vorgehen
zu beschließen.
Mittlerweile haben weitere
Kontakte zwischen der Verwaltung und der AfA stattgefunden. Aus Kapazitätsgründen
hat die AfA eine etwaige Auftragsannahme mittelfristig nicht in Aussicht
stellen können, aber an ihr Partnerinstitut, dem Institut für Sozialplanung,
Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitsforschung und Statistik (SAGS), aus
Augsburg verwiesen. Das SAGS hat eine erste Rückmeldung zu den Modalitäten
einer Zusammenarbeit eine für die 37.
Kalenderwoche zugesagt, so dass diese Daten erst anlässlich der
Ausschusssitzung am 19.09.2018 als Tischvorlage präsentiert werden können.
Unabhängig davon hat die
Verwaltung unter Berücksichtigung des genannten Beschlusses des Ausschusses für
Soziales, Gesundheit und Senioren vom 05.06.2018 versucht, den Aufwand einer
eigenen Erstellung zu ermitteln und einem Verfahren mit Unterstützung eines
externen Dienstleisters gegenüberzustellen.
Dieser Ablauf und Zeitrahmen
lehnt sich an Prozesse bei anderen Kommunen an. Zu beachten ist aus Sicht der
Verwaltung aber, dass andernorts dieser stringente Prozess durch den Einsatz
personeller und finanzieller Ressourcen begleitet worden ist, im angesprochenen
Landkreis Hameln z.B. durch die Freistellung einer Stabsstelle Projektleitung Inklusion und
durch die finanzielle Förderung des seit 2012 bestehenden Forums Inklusion, welches die Aufgaben einer Projekt- und
Steuerungsgruppe übernommen hat.
Bei jeder Art der
Durchführung ist zunächst dafür Sorge zu tragen, dass wirkungsvolle Mechanismen
der Koordination und Steuerung implementiert werden. Hierzu soll im ersten
Schritt eine Projektgruppe gegründet werden, an der neben dem Beirat für
Menschen mit Behinderung die Kreistagsfraktionen, die Verwaltung, die
kreisangehörigen Kommunen und die Verbände der freien Wohlfahrtspflege zu beteiligen
sind.
Wegen Kenntnis der örtlichen
Verhältnisse ist dieser Schritt in jedem Fall von der Verwaltung zu initiieren
und kann bis zum Ablauf des 1. Quartals 2019 mit 2-3 Sitzungen umgesetzt werden.
Diese Sitzungen sollen den weiteren sachlichen und zeitlichen Ablauf festlegen.
Die Ergebnisse der
Projektgruppe sind zu dokumentieren, sich daraus ableitende Arbeitsaufträge (z.B. Befragungen, Ist-Stands-Ermittlungen,
Austausch mit weiteren Akteuren und Institutionen) abzuarbeiten.
Das weitere Vorgehen wird
maßgeblich von den Ergebnissen dieser Projektgruppe abhängen. Die Verwaltung
erwartet aber, dass sich Themencluster identifizieren lassen, deren parallele
Betrachtung im Rahmen von zu bildenden Arbeitsgruppen den nächste Schritt
darstellen. Im Rahmen eines „offenen“ Workshops (oder „Bürgerforums“) als zentrales Element des ganzen
Erstellungsprozesses soll die Arbeitsgruppenbildung im ersten bis zur
Jahresmitte 2019 erfolgen.
Die Bildung von
voraussichtlich 5 bis 6 Arbeitsgruppen sollte unter Beteiligung der Mitglieder
der Projektgruppe mit thematisch betroffenen, beteiligten und/oder interessierten
Akteuren, Institutionen und Experten erfolgen. Im Vorfeld sind in Frage kommende
Teilnehmer zu informieren oder einzuladen, Öffentlichkeits- und Pressearbeit
begleiten die breit angelegte Bürgerbeteiligung. Denkbare Arbeitsgruppen sind
beispielsweise:
-
Wohnen und Leben
-
Mobilität
-
Gesundheit
-
Bildung und
Lernen
-
Kultur und Freizeit
-
Arbeit und
Beschäftigung
Die Aufträge an die
Arbeitsgruppen hinsichtlich der thematischen und strukturellen Vorgehensweisen
legt die Projektgruppe fest, die im weiteren Prozess in angemessenen Abständen
die Zwischenergebnisse betrachtet. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen sind zu
dokumentieren.
Diese Arbeitsgruppenphase kann
nach Einschätzung der Verwaltung bei günstigem, d.h. konstruktivem, Verlauf im
2. Halbjahr 2019 zu abschließenden Ergebnissen führen..
Danach hat die Projektgruppe
die Ergebnisse zusammenzufassen, zu bewerten und schriftlich niederzulegen.
Im Rahmen der politischen
Beratungen kann der Aktionsplan Inklusion im Landkreis Nienburg bei diesem
idealisierten Verlauf anschließend vom Kreistag beschlossen werden.
Unter Zugrundelegung der
skizzierten Abläufe hat der FB 31 die Wirkungen einer etwaigen Unterstützung
durch einen externen Dienstleister einer Bewertung unterzogen. Da die
Verwaltung in jedem Fall keine gesonderten personellen Ressourcen für die Aufgabe
Aktionsplan Inklusion zu erwarten hat, sind die Beiträge der Verwaltung im
Prozess mit einer Risikoeinschätzung (hinsichtlich der Zeitschiene) versehen.
Diese alternativen Angaben hält der Fachbereich 31 für unentbehrlich, weil in
den Jahren 2018 und 2019 maßgebliche Elemente des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)
wirksam werden. Derzeit gibt es noch rechtliche Umsetzungsunsicherheiten, die
technischen und personellen Folgen der Einführung des BTHG sind ebenfalls noch
in Klärung und nicht abschließend einschätzbar. Sicher ist, dass zumindest das
Jahr 2019 im Fachbereich 31 und im zuständigen Fachdienst 311 von Umstellungsprozessen,
Schulungen und doppelten Strukturen geprägt sein wird.
Diese Aufstellung kann wegen
der vielen unbekannten Einflussfaktoren nur bedingt den Aufwand wiedergeben,
der der Verwaltung ohne externe Hilfe entstehen kann.
Unabhängig vom Erreichen
eines Ergebnisses, d.h. der Erstellung eines Aktionsplans Inklusion, lässt
diese Betrachtung ergebnisorientierte Bewertungen außer acht. Die Verwaltung
wird unter dem Druck der Erfüllung der gesetzlichen Kernaufgaben im Rahmen der
Leistungsgewährung die genannten zeitlichen Ziele nur durch Anpassung des Umfanges
und dadurch u.U. auch der Qualität erreichen können.
Fazit:
Die Verwaltung ist mit
erheblichen Teilen an der Erstellung des Aktionsplans Inklusion beteiligt.
Neben dem federführenden FB 31 und dem FD 311 werden auch z.B. das
Gesundheitsamt, der Fachdienst Pflege, das Jugendamt, das Schulamt, die Regionalplanung,
das Bauamt und die Fachbereiche Personal und Service Beiträge leisten müssen.
Dies ist unabhängig von der Art der Durchführung und wegen der Kenntnis der
örtlichen Strukturen auch alternativlos.
Die Inanspruchnahme eines
externen Dienstleisters kann aber die arbeitsintensive und fachlich anspruchsvolle
Dokumentation bis hin zur Zusammenfassung als „Endprodukt“ Aktionsplan
Inklusion absichern, und zwar im Hinblick auf die Einhaltung einer angemessenen
zeitlichen Planung und hinsichtlich der Qualität (und Neutralität) des zu
erstellenden Plans.
Finanzielle
Auswirkungen:
Sollte die
Beauftragung eines Dienstleisters zur Unterstützung der Erstellung des Aktionsplans
Inklusion nicht weiterverfolgt werden, werden die dafür veranschlagten
15.000,00 € im Produktbereich 311 nicht benötigt, fallen aber als
Personalkosten für zumindest eine 0,25-VZÄ-Stelle durch die Begleitung und
Erstellung des Aktionsplans Inklusion an.
Anlagen:
./.