Der Beschaffung einer Drohne für die Kreisfeuerwehr wird zugestimmt. Die Haushaltsmittel von 25.000 € werden freigegeben und der Sperrvermerk aufgehoben.
Sachverhalt
Mit den Mittelanmeldungen für
den Haushalt 2018 wurden zur Beschaffung eines Multicopters (Drohne) 25.000 €
eingestellt. Es sollten noch Details zu den Anforderungen geklärt werden und
der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen sollte erst grundsätzlich über
die Beschaffung einer Drohne entscheiden.
Die Mittel von 25.000 € zur
Beschaffung der Drohne wurden mit einem Haushaltssperrvermerk bis zur Freigabe
der Mittel durch den Ausschuss versehen.
Die Kreisfeuerwehr hat nunmehr
den Entwurf des Einsatzkonzeptes Drohnenstaffel der Technischen Einsatzleitung
(TEL) vorgelegt und mit Schreiben vom 14.08.2018 die Beschaffung der Drohne
näher erklärt.
Das Schreiben des
Brandschutzabschnittsleiters Süd, Ralf Tiedemann sowie der Entwurf des
Konzeptes der TEL sind als Anlagen beigefügt.
Bei der im Konzept
vorgesehenen Übungsdrohne für Ausbildungszwecke handelt es sich um ein Gerät
für Flugübungen ohne weitere Ausstattung, das zu einem Preis von rund 1.000 €
beschafft werden soll. Sofern die zur Verfügung stehenden Mittel von 25.000 €
dafür nicht mehr ausreichen sollten,
wird dieses Übungsgerät aus den investiven Mitteln der Kreisfeuerwehr für
allgemeine Ersatzbeschaffungen bezahlt.
Für die Unterhaltung der
Einsatzdrohne werden ab 2019 jährliche Unterhaltungskosten von rund 2.000 € in
den Haushalt mit eingeplant. Da die Akkus für die Drohne unter dauerhafter
Ladung stehen müssen, sind sie nicht so haltbar und müssen öfter erneuert
werden. Die Haftpflichtversicherung der Drohne ist kostenfrei über den
Kommunalen Schadenausgleich (KSA) abgedeckt. Die Drohne soll aber zusätzlich
Vollkasko versichert werden. Außerdem fallen unterjährig Fortbildungskosten an.
Hierfür wird die Pauschale für die Unterhaltung verwendet.
Anlagen:
·
Schreiben des
Brandschutzabschnittsleiters Süd
·
Einsatzkonzept
Drohnenstaffel der TEL (Entwurf)