Dem Stellenplan 2019 wird zugestimmt.
Sachverhalt
Stellenplan 2019
Aktuell
weist der Stellenplan 2018 folgende Stellen aus:
119,275 Stellen für Beamte
481,74 Stellen für Beschäftigte
Zusätzlich
sind im Stellenplan vorhanden
25
Stellen für Nachwuchskräfte
3 Stellen für ein Freiwilliges Soziales Jahr
(FSJ)
2 Stellen für Sozialarbeitende im
Anerkennungspraktikum
5 Stellen für Personen im
Bundesfreiwilligendienst
1 Stelle
für das Duale Studium Soziale Arbeit
Nachrichtlich
werden zudem je 1 Beamten- und 1 Beschäftigtenstelle im Betrieb für Abfallwirtschaft (BAWN)
ausgewiesen, da die Stelleninhaber dorthin abgeordnet sind.
1. Streichung von Stellen
Gegenüber
dem Stellenplan 2018 können folgende Stellen gestrichen werden:
Organisationseinheit |
Stellenumfang |
Entgeltgruppe |
Grund |
FD
175 |
1 |
Egr.9a
TVöD (65.100 €) |
Leitstellendisponent,
Stellenbesetzung ist durch den LK Schaumburg erfolgt |
FD
554 |
1,25
|
Egr.5
TVöD (57.125
€) |
befristete
Stellen Natura 2000 |
IGS
Nienburg |
3,6 |
Egr.1+3
TVöD (123.900
€) |
Beendigung
der Eigenreinigung |
OBS
Steimbke |
0,75 |
Egr.2
TVöD (28.875
€) |
nach
Ruhestand Raumpflegerin /Fremdvergabe der Reinigungsleistungen |
Gesamt |
6,6 |
275.000 € |
|
Vor
dem Hintergrund neuer gesetzlicher Aufgaben und Anforderungen sowie steigender
Fahlzahlen in Teilbereichen der Verwaltung ist die Neueinrichtung von Stellen
für den Stellenplan 2019 unabdingbar.
Der
Verwaltungsvorstand hat daher die angemeldeten und nachvollziehbar begründeten
Stellenbedarfe mit Blick auf die Zielsetzung, einen weiteren Anstieg des Personalbestandes
soweit möglich zu verhindern, priorisiert.
Die
unter a) aufgelisteten Stellenanteile sind dabei zur Wahrnehmung des gesetzlichen
Auftrages der Verwaltung zwingend erforderlich.
Die
unter b) aufgelisteten Stellen sind ebenfalls notwendig, ein vorübergehender
Verzicht scheint aber vertretbar. Die Notwendigkeit der Stelleneinrichtung wird
laufend zu überprüfen sein.
2. Neueinrichtung von
Stellen
a)
Organisationseinheit |
Stellenumfang |
Entgeltgruppe (Kosten/Jahr) |
Grund |
FB
11 |
1 |
BesGr.
A 10 (76.500
€) |
Mehraufwand/Maßnahmen
zur Personalentwicklung |
FD
131 |
1 |
BesGr.
A 10 (76.500
€) |
Mehraufwand
Steuerrecht |
FD
175 |
1 |
Egr.9c
TVöD (66.200 €) |
Katastrophenschutz Brandschutz |
FD
311 |
2 |
Egr.
S 11 b TVöD (je
63.500 €=127.000 €)) |
Hilfeplanung
zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) |
FD
313 |
0,5 |
BesGr.
A 10 (38.250
€) |
Sachbearbeitung
Heimaufsicht wegen stark gestiegener Fallzahlen |
FD 368 |
0,5 |
BesGr. A 10 (38.250 €) |
Aufgabenzuwachs durch die Verwaltung u. die
Organisation der Großtagespflegestellen |
FD
552 |
0,5 |
BesGr.
A 10 (38.250
€) |
Verwaltung,
gestiegene Verfahren zum Nassabbau, befristet für 5 Jahre |
Gesamt |
6,5 |
460.950 € |
|
Sofern im Laufe des Jahres 2019 weitere
Großtagespflegestellen eröffnet werden und/ oder sich aufgrund der
Betreuungssituation die Notwendigkeit ergibt:
FD
368 |
3 |
Egr.S
3 bzw.4 (je
44.700/53.500 €=134.100/ 160.500
€) |
Tagespflegepersonen/Sozial-assistentIn |
Gesamt |
9,5 |
595.050 €/ 621.450 € |
|
b)
Organisationseinheit |
Stellen-umfang |
Entgeltgruppe |
Grund |
FB
55, FD 551 Umweltrecht und Kreisstraßen |
1 |
Egr.
9b TVöD (ca.
60.800 €) Technik |
veränderte
rechtliche Vorgaben im Bereich Abfallüberwachung |
FB 17, FD 173 |
0,8 |
Egr.9a TVöD (65.100 €) |
Mehraufwand durch den Zwangsumtausch alter Führerscheine |
Gesamt |
1,8 |
125.900
€ |
|
Erläuterungen:
zu
a)
FB
11 Personal
1
Stelle nach BesGr.A 10
Die
Anforderungen an die Personalverwaltung sind in den vergangenen Jahren stark
gestiegen. Der Fachkräftemangel belastet zunehmend alle Bereiche der Kreisverwaltung.
Weder Verwaltungsfachkräfte noch Kräfte, die über eine akademische Vorbildung
verfügen, sind aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt
verfügbar. Stellen können oft erst nach mehreren Ausschreibungsverfahren
besetzt werden.
Gleichzeitig
hat die Bereitschaft von Mitarbeitenden, den Arbeitgeber zu wechseln, wie bei
allen Arbeitgebern, zu einer deutlich höheren Fluktuation geführt.
Dies
hat dauerhaft eine erhebliche Steigerung der durchzuführenden Personalauswahlverfahren
zur Folge.
Um
der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung Rechnung zu tragen, sind verstärkt
personalwirtschaftliche Maßnahmen umzusetzen, wie z.B. die Stärkung der Ausbildung
in Mangelberufen, die Verstärkung der Werbemaßnahmen im Ausbildungsbereich, ein
Qualifizierungskonzept für Quereinsteigende etc.
Zudem
ist die Außendarstellung der Kreisverwaltung weiter zu stärken, um deren
Vorzüge als Arbeitgeberin potenziellen Bewerbenden näher zu bringen. Zur Beibehaltung
der bisher erreichten Arbeitgeberattraktivität werden das Audit „berufundfamilie“
fortgeführt und Maßnahmen im Bereich des Gesundheitsmanagements ausgebaut.
Zusammenfassend
ist festzustellen, dass sich die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt in den nächsten
Jahren weiter verschärfen werden. Die personalwirtschaftlichen Maßnahmen müssen
diesen Anforderungen laufend angepasst werden.
Dies
kann nicht mehr wie bisher durch die Priorisierung von Aufgaben geleistet werden.
Eine Verstärkung in der Personalbetreuung ist dringend geboten, um den gestiegenen
Ansprüchen von Mitarbeitenden und potentiellen Bewerbenden gerecht zu werden
und damit langfristig Personal zu binden.
FD
131 Finanzwirtschaft
1
Stelle nach BesGr.A 10
Mit
der Einführung des §2b UStG geht eine gravierende Änderung des Umsatzsteuerrechts
einher, dem der Landkreis durch neue Strukturen dauerhaft Rechnung tragen muss.
So sind sämtliche Einzahlungen sowie vertragliche Vereinbarungen auf ihre
Steuerrelevanz hin zu überprüfen, ein Vertragsmanagementsystem aufzubauen, die
geführten Betriebe gewerblicher Art zu überprüfen und ein Tax Compliance Management
System zu etablieren, um den zukünftigen umfangreicheren steuerrechtlichen
Anforderungen Rechnung tragen zu können.
Neben
der Analyse der steuerrelevanten Vorgänge sind Fortbildungs-und Beratungsangebote
für die dezentral Verantwortlichen vorzuhalten, das Controlling des Systems
sicherzustellen und umfangreiche Vorarbeiten für die abzugebenden Steuererklärungen
zu leisten.
FD
175 Brandschutz und Rettungsdienst
1
Stelle nach Egr. 9 c TVöD
In
den Bereichen Katastrophen- und
Brandschutz sind auch im Laufe des Jahres 2018 weiter Rückstände aufgelaufen
und aktuelle Aufgabenstellungen hinzugekommen. Um diese Themen dauerhaft
sachgerecht bearbeitet zu können bzw. die erforderliche konzeptionelle Arbeit
zu leisten, ist eine personelle Verstärkung dringend erforderlich.
So
stehen im Bereich Katastrophenschutz aktuell u.a. die Neuaufstellung des Katastrophenschutzstabes,
die Überarbeitung der entsprechenden Pläne sowie die Umsetzung von
entsprechenden Schulungskonzepten an. Im Bereich Brandschutz sind u.a. die Anforderungen weiter gestiegen,
weitere Rückstände in der Beschaffung aufgelaufen und der anstehende Neubau der
FTZ ist fachlich konzeptionell zu begleiten.
Zur
Aufrechterhaltung der Aufgabenwahrnehmung soll die in 2018 zurückgestellte
Personalanforderung in 2019 umgesetzt werden.
FD
311 Eingliederungshilfe
2
Stellen nach Egr.S 11 b TVöD
Nach
dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes muss die Erfassung des jeweiligen
Hilfebedarfs durch ein gesondertes Teilhabe-und Gesamtplanverfahren erfolgen.
Insbesondere das Teilhabeverfahren bedeutet sowohl für die Sachbearbeitung als
auch für die Hilfeplanung einen deutlich erhöhten Zeitaufwand.
Für
die Bedarfsermittlung der behinderten Menschen ist der sogenannte „B:E:Ni-Bogen
verbindlich vorgeschrieben, dessen Anwendung erhebliche personelle Ressourcen
erfordert. Gleichzeitig fordert der Gesetzgeber eine regelmäßige Überprüfung
und Fortschreibung der Leistungsfälle spätestens nach 2 Jahren.
Die
technischen Voraussetzungen für die Anwendung dieses Bogens werden in 2019
erfüllt sein. Nach Rücksprache mit anderen Sozialhilfeträgern bindet das
Gesamtverfahren ca.15 Stunden pro Leistungsfall. Bei der derzeitigen Fallzahl
ergibt sich ein Mehrbedarf von etwas mehr als 2 Stellen. Die weitere
Entwicklung muss daher genau beobachtet werden.
FD
313 Senioren und Pflege
0,5
Stelle nach BesGr.A 10
Die
Aufgabe der Heimaufsicht wird seit Jahren mit einem Anteil von 0,5 VZÄ wahrgenommen.
Die Anzahl der vollstationären (29) und der Tagespflegeeinrichtungen (12) ist
bereits stark angestiegen, weitere sind in Planung. Hinzu kommen diverse
Wohngemeinschaften. Bedingt durch die Novellierung des Gesetzes für unterstützende
Wohnformen (NuWG) entstehen außerdem immer mehr alternative Wohnformen.
Gleichzeitig haben aber Beschwerden und Schilderungen von Problemen in
Einrichtungen extrem zugenommen, sodass der Überprüfungsaufwand deutlich größer
geworden ist und weiter ansteigen wird.
FD
368 Frühkindliche Bildung
0,5
Stelle nach BesGr.A 10
Der
unerwartet starke Anstieg der Nachfrage nach Kindertagespflege hat neben der
Personalakquise gleichzeitig zu einer sehr starken Erweiterung der administrativen
Aufgaben geführt, wie z.B. Ausschreibung und Beschaffung der Ausstattung der
Großtagespflegestellen, fortlaufender Unterhalt, deutlich erweiterter
Fortbildungsrahmen, Sicherstellung des Qualitätsmanagements, Laufende
Erlaubnis- und Vermittlungsverfahren, Pflichterfassungen und Planungen für den
Betreuungsausbau. Dies ist mit dem vorhandenen Personalbestand nicht mehr zu
leisten. Der Bereich muss daher im Verwaltungsbereich mit einer 0,5 Stelle im
gehobenen Dienst verstärkt werden.
3
Stellen nach Egr.S3 bzw.S 4 TVöD
Die
im vergangenen Jahr eingestellten pädagogischen Fachkräfte, die die Ausfallzeiten
von Tagespflegepersonen vertreten sollen, sind mittlerweile mehr als ausgelastet.
Neben den immer stärker werdenden Vertretungsanfragen durch die im Landkreis
tätigen Tagespflegepersonen müssen sie zudem in den Großtagespflegestellen, die
der Landkreis aufgrund der hohen Nachfrage hat einrichten müssen, die Betreuungsarbeit
übernehmen, da sich an einigen Orten noch keine freiberuflich tätigen Tagespflegepersonen
finden ließen.
Der
Fachbereich Jugend bildet zwar lfd. Tagespflegepersonen aus und betreibt intensiv
Öffentlichkeitsarbeit, jedoch reichen die Kräfte insgesamt derzeit nicht aus,
die Vertretungs- und vor allem Betreuungsbedarfe im Landkreis sicherzustellen.
Für
die nächsten zwei Jahre ist mit weiteren sechs Großtagespflegestellen vor allem
in Nienburg zu rechnen, was zu noch
höheren Vertretungs - und bei fehlenden Interessenten – auch
Betreuungseinsätzen führen wird.
Es
wird daher voraussichtlich notwendig, im Laufes des Jahres 2019 weitere drei
pädagogische Fachkräfte (Sozialassistent/innen, Erzieher/innen) anzustellen, um
die Leistungen in der (Groß-)tagespflege sicherstellen zu können.
Daneben
wird sich der Fachbereich Jugend in 2019 mit den Möglichkeiten einer externen
Wahrnehmung der Betreuungsaufgaben in der Kindertagespflege auseinandersetzen,
um nach Möglichkeit den weiteren Personalaufwuchs beim Landkreis sowie den
Aufwand der administrativen Begleitung entschärfen zu können.
Die
Besetzung der Stellen soll daher nur nach entsprechender Entscheidung des
Kreisausschusses erfolgen.
FD
552 Wasserwirtschaft
0,5
Stelle nach BesGr.A 10
Die
Planfeststellungsverfahren im Bereich Nassabbau haben erheblich zugenommen, 24
Vorhaben mit unterschiedlicher Planungsreife sind bereits bekannt. Die Verfahren
sind sehr arbeitsaufwändig und können derzeit nur nach einer Prioritätenliste
abgearbeitet werden. Dieses Verfahren wird noch von den Antragstellern
akzeptiert, aufgrund der Antragszunahme wird die Akzeptanz aber zunehmend
schwieriger. Weitere Abbauvorhaben sind noch nicht schlussabgenommen, dies wird
auch auf Sicht nicht möglich sein.
Die
einzige Sachbearbeiterin muss dringend unterstützt werden. Nach jetzigem Stand
ist die Unterstützung für mindestens 5 Jahre notwendig.
zu
b)
FD
551 Umweltrecht und Kreisstraßen
1
Stelle nach Egr. 9b TVöD (technischer Dienst)
Der
NLT hat 2018 in Abstimmung mit dem Nds.
Städtetag ein Musterkonzept zur Umsetzung der „Abfallüberwachung nach dem
Kreislaufwirtschaftsgesetz“ vorgelegt, in dem der Überwachungsumfang
festgeschrieben wurde. Es gibt ca. 12.000 überwachungspflichtige Betriebe im
Kreisgebiet, mit deren Überwachung kurzfristig begonnen werden muss.
Für
den Stellenplan 2018 hatte der Fachdienst
zwei Stellen angemeldet, eingerichtet wurde zunächst nur eine. Auf
Wunsch des Fachdienstes wurde damit zunächst der Verwaltungsbereich verstärkt.
Der Bedarf für eine technische Kraft wird weiterhin gesehen.
Die
bisher in Teilzeit besetzte Stelle einer Umweltschutztechnikerin/ eines Umweltschutztechnikers
wird durch Verschiebung von Stellenanteilen kurzfristig in Vollzeit besetzt.
Aus Sicht der Verwaltung sollten die Auswirkungen dieser Personalmaßnahmen
zunächst beobachtet und ein darüberhinausgehender Bedarf dann dokumentiert
werden.
FD
173 Straßenverkehr
0,8
Stelle nach Egr.9a TVöD
Der
Fachdienst erwartet einen Mehraufwand durch den Zwangsumtausch alter Führerscheine.
Aufgrund einer EU-Vorgabe ist mit der entsprechenden Gesetzesänderung auf
Bundesebene zu rechnen.
Aus
Sicht der Verwaltung soll diese Gesetzesänderung zunächst abgewartet und bei Bedarf darauf
reagiert werden.
3. Streichung von
kw-Vermerken und Entfristung von Stellen
Organisationseinheit |
Stellen-umfang |
Entgeltgruppe |
Grund |
FB
21 |
0,5 |
Egr.9
c TVöD (30.350
€) |
aufgrund
der Veränderungen in der Schullandschaft dauerhafte Besetzung nötig |
Gesamt |
0,5 |
30.350 € |
|
Erläuterungen:
FB
Bildung und Kultur
Im
Stellenplan ist ein kw-Vermerk 2019 vorgesehen. Aufgrund der fortlaufenden Veränderungen
in der Schullandschaft ist davon auszugehen, dass der Fachbereich auch künftig
darauf dauerhaft im Rahmen von Projektarbeit reagieren muss (Abwicklung von
Schulauflösungen, Erweiterung bestehender Schulformen etc.). Ferner nehmen
Schulpflichtversäumnisse nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ erheblich
zu. Die Bearbeitung dieser Fälle ist künftig im gehobenen Dienst erforderlich.
Der Fallbestand wird weiter kritisch beobachtet. Falls im mittleren Dienst
Stellenanteile frei werden, wird darauf bei der künftigen Stellenplanung
reagiert.
4. Stellenveränderungen:
a)
Veränderungen aufgrund der neuen Entgeltordnung
Die
neue Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich
des VKA ist am 01.Januar 2017 in Kraft getreten. Die Beschäftigten hatten die
Möglichkeit, ihre Eingruppierungen überprüfen zu lassen. Aufgrund der
Tarifautomatik haben sich folgende Veränderungen ergeben, die im Stellenplan auszuweisen sind:
FB/FD |
StellenNr./Aufgabe |
bisherige Egr. |
jetzige Egr. |
FB 21 |
St.-Nr. 21-105 Sachbearbeitung
Bildung und Kultur |
Egr. 6 |
Egr. 7 |
FB 21 |
St.-Nr. 21-219
Sachbearbeitung Bildung und Kultur |
Egr.
9b |
Egr.
9c |
FD 101 |
St.-Nr. 101-201 Sachbearbeitung Büro
LR |
Egr.
6 |
Egr.
7 |
FD 121- |
St.-Nr.
121-211,212,213 Sachbearbeitung Service |
Egr.
3 |
Egr.
4 |
FD 175 |
St.-Nr. 175-257 Sachbearbeitung
Brandschutz und Rettungsdienst |
Egr.
6 |
Egr.
7 |
FD 176 |
St.-Nr. 176-206 Sachbearbeitung
Verkehrsordnungswidrigkeiten |
Egr.
3 |
Egr.
4 |
FD 313 |
St.-Nrn. 313-205
Sachbearbeitung Senioren und Pflege |
Egr.
9b |
Egr.
9c |
FD 313 |
St.-Nr. 313-125 Sachbearbeitung
Senioren und Pflege |
Egr.
8 |
Egr.
9a |
FD 314 |
St.-Nrn. 314-250
Sachbearbeitung Bundesleistungen BuT |
Egr.
6 |
Egr.
7 |
FD 314 |
St.-Nrn. 314-271 und
274 Sachbearbeitung
Bundesleistungen |
Egr.8 |
Egr.9
a |
JC Nienburg |
St.-Nr. 223 Fachassistenz Leistung |
Egr.8 |
Egr.9a |
FD 361 |
St.-Nrn.
361-201,204,210 Sachbearbeitung
Vertretung Minderjähriger, UVG |
Egr.
9 b |
Egr.
9c |
FD 361 |
St.-Nr. 361-209 Sachbearbeitung
Vertretung Minderjähriger, Assistenz Beistandschaften |
Egr.
5 |
Egr.
6 |
FD 365 |
St.-Nr.
365-114,230,231,235,237 Sachbearbeitung
Wirtschaftliche Jugendhilfe |
Egr.
8 |
Egr.
9a |
b)
Neubewertung von Arbeitsplätzen/Dienstposten:
Die beim Landkreis
Nienburg/Weser eingerichtete Bewertungskommission hat 59 Stellen einvernehmlich
neu bewertet. Die Bewertungen der Beamtendienstposten erfolgten nach dem KGSt-
Gutachten 7/2009.
2
Stellen wurden neu geschaffen und erstmals bewertet, 13 Stellen bleiben in der Bewertung gleich, 42
Stellen wurden höher und 2 Stellen wurden niedriger bewertet.
Die neue Entgeltordnung
wirkt sich insbesondere in den Entgeltgruppen 5 und 6 sowie 8 und 9 TVöD aus.
Ein Großteil der bisher nach Egr.8 zu bewertenden Stellen entspricht regelmäßig
der neuen Egr.9a TVöD. Die Aufgabenbereiche von Schulsekretärinnen an den
größeren Schulen entsprechen den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppe 6 TVöD.
Der Bewertung der
Aufgabe „Vollstreckung Außendienst“ liegt ein einschlägiges Urteil des
Landesarbeitsgerichtes Hamm vom 07.07.2016 zugrunde.
Soweit die Stellen
bereits besetzt sind, wurden die Höhergruppierungen aufgrund der Tarifautomatik
vollzogen und sind in den regelmäßigen Berichten des Landrats im Kreisausschuss
bekanntgegeben worden. Bei den beiden Bewertungsergebnissen, die niedriger als
bisher waren, wurde eine Kraft hausintern auf eine entsprechende Stelle
umgesetzt, die andere Kraft wird geringer vergütet.
Die Veränderungen sind nachfolgend dargestellt:
Fachbereich/ Fachdienst |
Stelle |
Bisherige Egr./BesGr |
Neue Egr./ BesGr. |
FD 112 |
St.-Nr.112-201 Sachbearbeitung Gehaltsabrechnung |
Egr.8 |
Egr.9 a |
FD 122 |
St.-Nr.122-221 und 223 Fachinformatiker BBS |
Egr.8 |
Egr.9 b |
FD 123 |
St.-Nr.123-222 Sachbearbeitung
Liegenschaften |
Egr.9a |
Egr.9c |
FD 132 |
St.-Nr. 132-
104,209,210,212 Vollstreckung Außendienst
|
Egr.5 |
Egr.9 a |
FD 171 |
St.-Nr.171-204 Sachbearbeitung Abschiebungen |
Egr.9a |
Egr.10 |
FD 171 |
St.-Nr.171-214 Sachbearbeitung
Visa |
Egr.8 |
Egr.7 |
FD 172 |
St.Nr.172-218 Sachbearbeitung
Waffenrecht |
Egr.8 |
Egr.9a |
FD 175 |
St.-Nr.175-261 Sachbearbeitung
Rettungsdienst |
Egr.5 |
Egr.6 |
FB 21 |
St.-Nr. 21-215 Sachbearbeitung
Bildung und Kultur |
Neu |
Egr. 7 |
FB 27 |
St.-Nr. 21-213 Sachbearbeitung
Bildung und Teilhabe |
Egr. 8 |
Egr. 5 |
FB 31 |
St.-Nr. 31-103 Controlling |
A 10 |
A 11 erstmalige Bewertung |
FD 313 |
St.Nr.313-125 und 234
Sachbearbeitung |
Egr.8 |
Egr.9a |
FD 361 |
St.-Nr. 361-208 und
214 Sachbearbeitung Beistandschaften |
Egr.8 |
Egr.9a |
FD 365 |
St.-Nr.
365-228,229,232,233,234,236,237,238 Sachbearbeitung KiTa Gebühren |
Egr. 8 |
Egr. 9a |
FD 365 |
St.-Nr.365-115 Sachbearbeitung
KiTa Gebühren |
A 8 |
A 9 |
FD 366 |
St.-Nr.366-206 Sachbearbeitung
Migration und Teilhabe |
Egr.8 |
Egr.9a |
FD 523 (neu) |
St.-Nr.523-101 Fachdienstleitung |
A 12 |
A 11 |
FD 551 |
St.-Nr.551-113 Techniker |
Egr.8 |
Egr.9 b |
FD 552 |
St.-Nr.552-106 und 222
Sachbearbeitung Kleinkläranlagen |
Egr.8 |
Egr.9 a |
FD 552 |
St.-Nr. 552-217 und
227 Sachbearbeitung VAwS |
Egr. 8 |
Egr. 9 a |
FD 552 |
St.-Nr. 552-223 Techniker
|
Egr. 8 |
Egr. 9 b |
FD 554 |
St.-Nr. 554-202 Fachdienstleitung |
Egr. 12 |
Egr. 14 |
IGS Nienburg |
St.-Nr. 201 Sekretariat |
Egr.5 |
Egr.6 |
OBS Loccum |
St.-Nr. 201 Sekretariat |
Egr.5 |
Egr.6 |
OBS Hoya |
St.-Nr. 201 Sekretariat |
Egr.5 |
Egr.6 |
OBS Steimbke |
St.-Nr. 201 Sekretariat |
Egr.5 |
Egr.6 |
OBS Uchte |
St.-Nr. 201 Sekretariat |
Egr.5 |
Egr.6 |
SZ-H Gymnasium Hoya |
St.-Nr. 201 Sekretariat |
Egr.5 |
Egr.6 |
SZ-S-Gymnasium
Stolzenau |
St.-Nr. 202 und 203 Sekretariat |
Egr.5 |
Egr.6 |
Gymnasium/Fö.-G
Stolzenau |
St.-Nr. 701 Beiköchin |
Egr.3a |
Egr.4 |
5. Zusammenfassende
Auswirkungen auf den Stellenplan
Ohne
die Einrichtung weiterer Stellen für die Großtagespflegestelle ergibt sich auf
Basis der vorgeschlagenen Stellenstreichungen und –erweiterungen (lfd. Nr. 2a)
insgesamt ein Stellenrückgang von 0,1 Stellen. Damit bliebe der Umfang des
Stellenplans nahezu gleich. Unter Berücksichtigung der Großtagespflege ergibt
sich ein Stellenzuwachs von 2,9 Stellen. Die Verteilung auf Beamte und
Beschäftigte ist dem beigefügten Stellenplan zu entnehmen.
Derzeit
wird verwaltungsintern die zukünftige Organisationsform der VLN geprüft. Falls
die sich anschließende politische Beratung ergibt, dass die VLN in die Verwaltung
integriert werden soll, wird zur Übernahme der derzeit 6 Mitarbeitenden eine
Stellenplananpassung notwendig werden.
Ebenso erwartet die Verwaltung das Ergebnis der aktuell noch laufenden Betrachtung
der Organisationsstruktur des Fachbereiches Jugend, aus der sich ebenfalls
Veränderungen im Stellenplan ergeben können.
Über
beide Aspekte wird 2019 ggf. gesondert zu beraten sein.