Betreff
Stellenplan 2019
Vorlage
2018/237
Aktenzeichen
11
Art
Beschlussvorlage

Dem Stellenplan 2019 wird zugestimmt.


Sachverhalt

Stellenplan 2019

 

 

Aktuell weist der Stellenplan 2018 folgende Stellen aus:

            119,275  Stellen für Beamte

            481,74  Stellen für Beschäftigte

 

Zusätzlich sind im Stellenplan  vorhanden

 

25 Stellen für Nachwuchskräfte

  3 Stellen für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

  2 Stellen für Sozialarbeitende im Anerkennungspraktikum

  5 Stellen für Personen im Bundesfreiwilligendienst

  1 Stelle   für das Duale Studium Soziale Arbeit

 

Nachrichtlich werden zudem je 1 Beamten- und 1 Beschäftigtenstelle im  Betrieb für Abfallwirtschaft (BAWN) ausgewiesen, da die Stelleninhaber dorthin abgeordnet sind.

 

1. Streichung von Stellen

 

Gegenüber dem Stellenplan 2018 können folgende Stellen gestrichen werden: 

 

Organisationseinheit

Stellenumfang

Entgeltgruppe
(Kosten/Jahr)

Grund

FD 175

1

Egr.9a TVöD (65.100 €)

Leitstellendisponent, Stellenbesetzung ist durch den LK Schaumburg erfolgt

FD 554

1,25

Egr.5 TVöD

(57.125 €)

befristete Stellen Natura 2000

IGS Nienburg

3,6

Egr.1+3 TVöD

(123.900 €)

Beendigung der Eigenreinigung

OBS Steimbke

0,75

Egr.2 TVöD

(28.875 €)

nach Ruhestand Raumpflegerin /Fremdvergabe der Reinigungsleistungen

Gesamt

6,6

275.000 €

 

 

 

 

Vor dem Hintergrund neuer gesetzlicher Aufgaben und Anforderungen sowie steigender Fahlzahlen in Teilbereichen der Verwaltung ist die Neueinrichtung von Stellen für den Stellenplan 2019 unabdingbar.

 

Der Verwaltungsvorstand hat daher die angemeldeten und nachvollziehbar begründeten Stellenbedarfe mit Blick auf die Zielsetzung, einen weiteren Anstieg des Personalbestandes soweit möglich zu verhindern, priorisiert.

 

Die unter a) aufgelisteten Stellenanteile sind dabei zur Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrages der Verwaltung zwingend erforderlich.

 

Die unter b) aufgelisteten Stellen sind ebenfalls notwendig, ein vorübergehender Verzicht scheint aber vertretbar. Die Notwendigkeit der Stelleneinrichtung wird laufend zu überprüfen sein.

 

 

2. Neueinrichtung von Stellen

 

a)

 

Organisationseinheit

Stellenumfang

Entgeltgruppe

(Kosten/Jahr)

Grund

FB 11

1

BesGr. A 10

(76.500 €)

Mehraufwand/Maßnahmen zur Personalentwicklung

FD 131

1

BesGr. A 10

(76.500 €)

Mehraufwand Steuerrecht

FD 175

1

Egr.9c TVöD (66.200 €)

Katastrophenschutz

Brandschutz

FD 311

2

Egr. S 11 b TVöD

(je 63.500 €=127.000 €))

Hilfeplanung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)

FD 313

0,5

BesGr. A 10

(38.250 €)

Sachbearbeitung Heimaufsicht wegen stark gestiegener Fallzahlen

FD 368

0,5

BesGr. A 10

(38.250 €)

Aufgabenzuwachs durch die Verwaltung u. die Organisation der Großtagespflegestellen

FD 552

0,5

BesGr. A 10

(38.250 €)

Verwaltung, gestiegene Verfahren zum Nassabbau, befristet für 5 Jahre

Gesamt

6,5

460.950 €

 

                          

 

Sofern im Laufe des Jahres 2019 weitere Großtagespflegestellen eröffnet werden und/ oder sich aufgrund der Betreuungssituation die Notwendigkeit ergibt:

 

FD 368

3

Egr.S 3 bzw.4

(je 44.700/53.500 €=134.100/

160.500 €)

Tagespflegepersonen/Sozial-assistentIn

 

Gesamt

9,5

595.050 €/ 621.450 €

 

 

 

 

b)

 

Organisationseinheit

Stellen-umfang

Entgeltgruppe
(Kosten/Jahr)

Grund

FB 55, FD 551 Umweltrecht und Kreisstraßen

1

Egr. 9b TVöD

(ca. 60.800 €)

Technik

veränderte rechtliche Vorgaben im Bereich Abfallüberwachung

FB 17, FD 173

0,8

Egr.9a TVöD (65.100 €)

Mehraufwand durch den Zwangsumtausch alter Führerscheine

Gesamt

1,8

125.900 €

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

zu a)

FB 11 Personal

1 Stelle nach BesGr.A 10

 

Die Anforderungen an die Personalverwaltung sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Der Fachkräftemangel belastet zunehmend alle Bereiche der Kreisverwaltung. Weder Verwaltungsfachkräfte noch Kräfte, die über eine akademische Vorbildung verfügen, sind aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt verfügbar. Stellen können oft erst nach mehreren Ausschreibungsverfahren besetzt werden.

Gleichzeitig hat die Bereitschaft von Mitarbeitenden, den Arbeitgeber zu wechseln, wie bei allen Arbeitgebern, zu einer deutlich höheren Fluktuation geführt.

Dies hat dauerhaft eine erhebliche Steigerung der durchzuführenden Personalauswahlverfahren zur Folge.

Um der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung Rechnung zu tragen, sind verstärkt personalwirtschaftliche Maßnahmen umzusetzen, wie z.B. die Stärkung der Ausbildung in Mangelberufen, die Verstärkung der Werbemaßnahmen im Ausbildungsbereich, ein Qualifizierungskonzept für Quereinsteigende etc.

Zudem ist die Außendarstellung der Kreisverwaltung weiter zu stärken, um deren Vorzüge als Arbeitgeberin potenziellen Bewerbenden näher zu bringen. Zur Beibehaltung der bisher erreichten Arbeitgeberattraktivität werden das Audit „berufundfamilie“ fortgeführt und Maßnahmen im Bereich des Gesundheitsmanagements ausgebaut.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt in den nächsten Jahren weiter verschärfen werden. Die personalwirtschaftlichen Maßnahmen müssen diesen Anforderungen laufend angepasst werden.

Dies kann nicht mehr wie bisher durch die Priorisierung von Aufgaben geleistet werden. Eine Verstärkung in der Personalbetreuung ist dringend geboten, um den gestiegenen Ansprüchen von Mitarbeitenden und potentiellen Bewerbenden gerecht zu werden und damit langfristig Personal zu binden.

 

 

 

FD 131 Finanzwirtschaft

1 Stelle nach BesGr.A 10

 

Mit der Einführung des §2b UStG geht eine gravierende Änderung des Umsatzsteuerrechts einher, dem der Landkreis durch neue Strukturen dauerhaft Rechnung tragen muss. So sind sämtliche Einzahlungen sowie vertragliche Vereinbarungen auf ihre Steuerrelevanz hin zu überprüfen, ein Vertragsmanagementsystem aufzubauen, die geführten Betriebe gewerblicher Art zu überprüfen und ein Tax Compliance Management System zu etablieren, um den zukünftigen umfangreicheren steuerrechtlichen Anforderungen Rechnung tragen zu können.

 

Neben der Analyse der steuerrelevanten Vorgänge sind Fortbildungs-und Beratungsangebote für die dezentral Verantwortlichen vorzuhalten, das Controlling des Systems sicherzustellen und umfangreiche Vorarbeiten für die abzugebenden Steuererklärungen zu leisten.

 

 

FD 175 Brandschutz und Rettungsdienst

1 Stelle nach Egr. 9 c TVöD

 

In den Bereichen  Katastrophen- und Brandschutz sind auch im Laufe des Jahres 2018 weiter Rückstände aufgelaufen und aktuelle Aufgabenstellungen hinzugekommen. Um diese Themen dauerhaft sachgerecht bearbeitet zu können bzw. die erforderliche konzeptionelle Arbeit zu leisten, ist eine personelle Verstärkung dringend erforderlich.

So stehen im Bereich Katastrophenschutz aktuell u.a. die Neuaufstellung des Katastrophenschutzstabes, die Überarbeitung der entsprechenden Pläne sowie die Umsetzung von entsprechenden Schulungskonzepten an. Im Bereich Brandschutz sind  u.a. die Anforderungen weiter gestiegen, weitere Rückstände in der Beschaffung aufgelaufen und der anstehende Neubau der FTZ ist fachlich konzeptionell zu begleiten.

 

Zur Aufrechterhaltung der Aufgabenwahrnehmung soll die in 2018 zurückgestellte Personalanforderung in 2019 umgesetzt werden.

 

FD 311 Eingliederungshilfe

2 Stellen nach Egr.S 11 b TVöD

 

Nach dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes muss die Erfassung des jeweiligen Hilfebedarfs durch ein gesondertes Teilhabe-und Gesamtplanverfahren erfolgen. Insbesondere das Teilhabeverfahren bedeutet sowohl für die Sachbearbeitung als auch für die Hilfeplanung einen deutlich erhöhten Zeitaufwand.

Für die Bedarfsermittlung der behinderten Menschen ist der sogenannte „B:E:Ni-Bogen verbindlich vorgeschrieben, dessen Anwendung erhebliche personelle Ressourcen erfordert. Gleichzeitig fordert der Gesetzgeber eine regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung der Leistungsfälle spätestens nach 2 Jahren.

Die technischen Voraussetzungen für die Anwendung dieses Bogens werden in 2019 erfüllt sein. Nach Rücksprache mit anderen Sozialhilfeträgern bindet das Gesamtverfahren ca.15 Stunden pro Leistungsfall. Bei der derzeitigen Fallzahl ergibt sich ein Mehrbedarf von etwas mehr als 2 Stellen. Die weitere Entwicklung muss daher genau beobachtet werden.

 

FD 313 Senioren und Pflege

0,5 Stelle nach BesGr.A 10

 

Die Aufgabe der Heimaufsicht wird seit Jahren mit einem Anteil von 0,5 VZÄ wahrgenommen. Die Anzahl der vollstationären (29) und der Tagespflegeeinrichtungen (12) ist bereits stark angestiegen, weitere sind in Planung. Hinzu kommen diverse Wohngemeinschaften. Bedingt durch die Novellierung des Gesetzes für unterstützende Wohnformen (NuWG) entstehen außerdem immer mehr alternative Wohnformen. Gleichzeitig haben aber Beschwerden und Schilderungen von Problemen in Einrichtungen extrem zugenommen, sodass der Überprüfungsaufwand deutlich größer geworden ist und weiter ansteigen wird.

 

 

FD 368 Frühkindliche Bildung

0,5 Stelle nach BesGr.A 10

 

Der unerwartet starke Anstieg der Nachfrage nach Kindertagespflege hat neben der Personalakquise gleichzeitig zu einer sehr starken Erweiterung der administrativen Aufgaben geführt, wie z.B. Ausschreibung und Beschaffung der Ausstattung der Großtagespflegestellen, fortlaufender Unterhalt, deutlich erweiterter Fortbildungsrahmen, Sicherstellung des Qualitätsmanagements, Laufende Erlaubnis- und Vermittlungsverfahren, Pflichterfassungen und Planungen für den Betreuungsausbau. Dies ist mit dem vorhandenen Personalbestand nicht mehr zu leisten. Der Bereich muss daher im Verwaltungsbereich mit einer 0,5 Stelle im gehobenen Dienst verstärkt werden.

 

3 Stellen nach Egr.S3 bzw.S 4 TVöD

 

Die im vergangenen Jahr eingestellten pädagogischen Fachkräfte, die die Ausfallzeiten von Tagespflegepersonen vertreten sollen, sind mittlerweile mehr als ausgelastet. Neben den immer stärker werdenden Vertretungsanfragen durch die im Landkreis tätigen Tagespflegepersonen müssen sie zudem in den Großtagespflegestellen, die der Landkreis aufgrund der hohen Nachfrage hat einrichten müssen, die Betreuungsarbeit übernehmen, da sich an einigen Orten noch keine freiberuflich tätigen Tagespflegepersonen finden ließen.

Der Fachbereich Jugend bildet zwar lfd. Tagespflegepersonen aus und betreibt intensiv Öffentlichkeitsarbeit, jedoch reichen die Kräfte insgesamt derzeit nicht aus, die Vertretungs- und vor allem Betreuungsbedarfe im Landkreis sicherzustellen.

 

Für die nächsten zwei Jahre ist mit weiteren sechs Großtagespflegestellen vor allem in Nienburg  zu rechnen, was zu noch höheren Vertretungs - und bei fehlenden Interessenten – auch Betreuungseinsätzen führen wird.

 

Es wird daher voraussichtlich notwendig, im Laufes des Jahres 2019 weitere drei pädagogische Fachkräfte (Sozialassistent/innen, Erzieher/innen) anzustellen, um die Leistungen in der (Groß-)tagespflege sicherstellen zu können.

 

Daneben wird sich der Fachbereich Jugend in 2019 mit den Möglichkeiten einer externen Wahrnehmung der Betreuungsaufgaben in der Kindertagespflege auseinandersetzen, um nach Möglichkeit den weiteren Personalaufwuchs beim Landkreis sowie den Aufwand der administrativen Begleitung entschärfen zu können.

 

Die Besetzung der Stellen soll daher nur nach entsprechender Entscheidung des Kreisausschusses erfolgen.

 

 

 

 

FD 552 Wasserwirtschaft

0,5 Stelle nach BesGr.A 10

 

Die Planfeststellungsverfahren im Bereich Nassabbau haben erheblich zugenommen, 24 Vorhaben mit unterschiedlicher Planungsreife sind bereits bekannt. Die Verfahren sind sehr arbeitsaufwändig und können derzeit nur nach einer Prioritätenliste abgearbeitet werden. Dieses Verfahren wird noch von den Antragstellern akzeptiert, aufgrund der Antragszunahme wird die Akzeptanz aber zunehmend schwieriger. Weitere Abbauvorhaben sind noch nicht schlussabgenommen, dies wird auch auf Sicht nicht möglich sein.

Die einzige Sachbearbeiterin muss dringend unterstützt werden. Nach jetzigem Stand ist die Unterstützung für mindestens 5 Jahre notwendig.

 

zu b)

 

FD 551 Umweltrecht und Kreisstraßen

1 Stelle nach Egr. 9b TVöD (technischer Dienst)

 

Der NLT hat 2018  in Abstimmung mit dem Nds. Städtetag ein Musterkonzept zur Umsetzung der „Abfallüberwachung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz“ vorgelegt, in dem der Überwachungsumfang festgeschrieben wurde. Es gibt ca. 12.000 überwachungspflichtige Betriebe im Kreisgebiet, mit deren Überwachung kurzfristig begonnen werden muss.

 

Für den Stellenplan 2018 hatte der Fachdienst  zwei Stellen angemeldet, eingerichtet wurde zunächst nur eine. Auf Wunsch des Fachdienstes wurde damit zunächst der Verwaltungsbereich verstärkt. Der Bedarf für eine technische Kraft wird weiterhin gesehen.

 

Die bisher in Teilzeit besetzte Stelle einer Umweltschutztechnikerin/ eines Umweltschutztechnikers wird durch Verschiebung von Stellenanteilen kurzfristig in Vollzeit besetzt. Aus Sicht der Verwaltung sollten die Auswirkungen dieser Personalmaßnahmen zunächst beobachtet und ein darüberhinausgehender Bedarf dann dokumentiert werden.

 

FD 173 Straßenverkehr

0,8 Stelle nach Egr.9a TVöD

 

Der Fachdienst erwartet einen Mehraufwand durch den Zwangsumtausch alter Führerscheine. Aufgrund einer EU-Vorgabe ist mit der entsprechenden Gesetzesänderung auf Bundesebene zu rechnen.

 

Aus Sicht der Verwaltung soll diese Gesetzesänderung  zunächst abgewartet und bei Bedarf darauf reagiert werden.

 

 

 

 

 

 

 

3. Streichung von kw-Vermerken und Entfristung von Stellen

 

Organisationseinheit

Stellen-umfang

Entgeltgruppe
(Kosten/Jahr)

Grund

FB 21

0,5

Egr.9 c TVöD

(30.350 €)

aufgrund der Veränderungen in der Schullandschaft dauerhafte Besetzung nötig

Gesamt

0,5

30.350 €

 

 

Erläuterungen:

 

FB Bildung und Kultur

 

Im Stellenplan ist ein kw-Vermerk 2019 vorgesehen. Aufgrund der fortlaufenden Veränderungen in der Schullandschaft ist davon auszugehen, dass der Fachbereich auch künftig darauf dauerhaft im Rahmen von Projektarbeit reagieren muss (Abwicklung von Schulauflösungen, Erweiterung bestehender Schulformen etc.). Ferner nehmen Schulpflichtversäumnisse nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ erheblich zu. Die Bearbeitung dieser Fälle ist künftig im gehobenen Dienst erforderlich. Der Fallbestand wird weiter kritisch beobachtet. Falls im mittleren Dienst Stellenanteile frei werden, wird darauf bei der künftigen Stellenplanung reagiert.

 

 

 

4. Stellenveränderungen:

 

a) Veränderungen aufgrund der neuen Entgeltordnung

 

 

Die neue Entgeltordnung zum TVöD  für den Bereich des VKA ist am 01.Januar 2017 in Kraft getreten. Die Beschäftigten hatten die Möglichkeit, ihre Eingruppierungen überprüfen zu lassen. Aufgrund der Tarifautomatik haben sich folgende Veränderungen ergeben, die im Stellenplan auszuweisen sind:

 

 

FB/FD

StellenNr./Aufgabe

bisherige Egr.

jetzige Egr.

FB 21

St.-Nr. 21-105

Sachbearbeitung Bildung und Kultur

Egr. 6

Egr. 7

FB 21

St.-Nr. 21-219 Sachbearbeitung Bildung und Kultur

Egr. 9b

Egr. 9c

FD 101

St.-Nr. 101-201

Sachbearbeitung Büro LR

Egr. 6

Egr. 7

FD 121-

St.-Nr. 121-211,212,213 Sachbearbeitung Service

Egr. 3

Egr. 4

FD 175

St.-Nr. 175-257

Sachbearbeitung Brandschutz und Rettungsdienst

Egr. 6

Egr. 7

FD 176

St.-Nr. 176-206

Sachbearbeitung Verkehrsordnungswidrigkeiten

Egr. 3

Egr. 4

FD 313

St.-Nrn. 313-205 Sachbearbeitung Senioren und Pflege

Egr. 9b

Egr. 9c

FD 313

St.-Nr. 313-125

Sachbearbeitung Senioren und Pflege

Egr. 8

Egr. 9a

FD 314

St.-Nrn. 314-250 Sachbearbeitung Bundesleistungen BuT

Egr. 6

Egr. 7

FD 314

St.-Nrn. 314-271 und 274

Sachbearbeitung Bundesleistungen

Egr.8

Egr.9 a

JC Nienburg

St.-Nr. 223

Fachassistenz Leistung

Egr.8

Egr.9a

FD 361

St.-Nrn. 361-201,204,210

Sachbearbeitung Vertretung Minderjähriger, UVG

Egr. 9 b

Egr. 9c

FD 361

St.-Nr. 361-209

Sachbearbeitung Vertretung Minderjähriger, Assistenz Beistandschaften

Egr. 5

Egr. 6

FD 365

St.-Nr. 365-114,230,231,235,237

Sachbearbeitung Wirtschaftliche Jugendhilfe

Egr. 8

Egr. 9a

 

 

 

b) Neubewertung von Arbeitsplätzen/Dienstposten:

 

Die beim Landkreis Nienburg/Weser eingerichtete Bewertungskommission hat 59 Stellen einvernehmlich neu bewertet. Die Bewertungen der Beamtendienstposten erfolgten nach dem KGSt- Gutachten 7/2009.

 

2 Stellen wurden neu geschaffen und erstmals bewertet, 13 Stellen bleiben in der Bewertung gleich, 42 Stellen wurden höher und 2 Stellen wurden niedriger bewertet.

 

Die neue Entgeltordnung wirkt sich insbesondere in den Entgeltgruppen 5 und 6 sowie 8 und 9 TVöD aus. Ein Großteil der bisher nach Egr.8 zu bewertenden Stellen entspricht regelmäßig der neuen Egr.9a TVöD. Die Aufgabenbereiche von Schulsekretärinnen an den größeren Schulen entsprechen den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppe 6 TVöD.

 

Der Bewertung der Aufgabe „Vollstreckung Außendienst“ liegt ein einschlägiges Urteil des Landesarbeitsgerichtes Hamm vom 07.07.2016 zugrunde.

 

Soweit die Stellen bereits besetzt sind, wurden die Höhergruppierungen aufgrund der Tarifautomatik vollzogen und sind in den regelmäßigen Berichten des Landrats im Kreisausschuss bekanntgegeben worden. Bei den beiden Bewertungsergebnissen, die niedriger als bisher waren, wurde eine Kraft hausintern auf eine entsprechende Stelle umgesetzt, die andere Kraft wird geringer vergütet.

 

Die Veränderungen sind nachfolgend dargestellt:

 

Fachbereich/

Fachdienst

Stelle

Bisherige Egr./BesGr

Neue

Egr./ BesGr.

FD 112

St.-Nr.112-201

Sachbearbeitung Gehaltsabrechnung

Egr.8

Egr.9 a

FD 122

St.-Nr.122-221 und 223

Fachinformatiker BBS

Egr.8

Egr.9 b

FD 123

St.-Nr.123-222 Sachbearbeitung Liegenschaften

Egr.9a

Egr.9c

FD 132

St.-Nr. 132- 104,209,210,212

Vollstreckung Außendienst

Egr.5

Egr.9 a

FD 171

St.-Nr.171-204

Sachbearbeitung Abschiebungen

Egr.9a

Egr.10

FD 171

St.-Nr.171-214 Sachbearbeitung Visa

Egr.8

Egr.7

FD 172

St.Nr.172-218 Sachbearbeitung Waffenrecht

Egr.8

Egr.9a

FD 175

St.-Nr.175-261 Sachbearbeitung Rettungsdienst

Egr.5

Egr.6

FB 21

St.-Nr. 21-215 Sachbearbeitung Bildung und Kultur

Neu

Egr. 7

FB 27

St.-Nr. 21-213 Sachbearbeitung Bildung und Teilhabe

Egr. 8

Egr. 5

FB 31

St.-Nr. 31-103 Controlling

A 10

A 11

erstmalige Bewertung

FD 313

St.Nr.313-125 und 234 Sachbearbeitung

Egr.8

Egr.9a

FD 361

St.-Nr. 361-208 und 214 Sachbearbeitung Beistandschaften

Egr.8

Egr.9a

FD 365

St.-Nr. 365-228,229,232,233,234,236,237,238 Sachbearbeitung KiTa Gebühren

Egr. 8

Egr. 9a

FD 365

St.-Nr.365-115 Sachbearbeitung KiTa Gebühren

A 8

A 9

FD 366

St.-Nr.366-206 Sachbearbeitung Migration und Teilhabe

Egr.8

Egr.9a

FD 523 (neu)

St.-Nr.523-101

Fachdienstleitung

A 12

A 11

FD 551

St.-Nr.551-113

Techniker

Egr.8

Egr.9 b

FD 552

St.-Nr.552-106 und 222 Sachbearbeitung Kleinkläranlagen

Egr.8

Egr.9 a

FD 552

 

St.-Nr. 552-217 und 227 Sachbearbeitung VAwS

Egr. 8

Egr. 9 a

FD 552

St.-Nr. 552-223 Techniker

Egr. 8

Egr. 9 b

FD 554

St.-Nr. 554-202 Fachdienstleitung

Egr. 12

 Egr. 14

IGS Nienburg

St.-Nr. 201

Sekretariat

Egr.5

Egr.6

OBS Loccum

St.-Nr. 201

Sekretariat

Egr.5

Egr.6

OBS Hoya

St.-Nr. 201

Sekretariat

Egr.5

Egr.6

OBS Steimbke

St.-Nr. 201

Sekretariat

Egr.5

Egr.6

OBS Uchte

St.-Nr. 201

Sekretariat

Egr.5

Egr.6

SZ-H Gymnasium Hoya

St.-Nr. 201

Sekretariat

Egr.5

Egr.6

SZ-S-Gymnasium Stolzenau

St.-Nr. 202 und 203

Sekretariat

Egr.5

Egr.6

Gymnasium/Fö.-G Stolzenau

St.-Nr. 701

Beiköchin

Egr.3a

Egr.4

 

 

 

5. Zusammenfassende Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Ohne die Einrichtung weiterer Stellen für die Großtagespflegestelle ergibt sich auf Basis der vorgeschlagenen Stellenstreichungen und –erweiterungen (lfd. Nr. 2a) insgesamt ein Stellenrückgang von 0,1 Stellen. Damit bliebe der Umfang des Stellenplans nahezu gleich. Unter Berücksichtigung der Großtagespflege ergibt sich ein Stellenzuwachs von 2,9 Stellen. Die Verteilung auf Beamte und Beschäftigte ist dem beigefügten Stellenplan zu entnehmen.

 

Derzeit wird verwaltungsintern die zukünftige Organisationsform der VLN geprüft. Falls die sich anschließende politische Beratung ergibt, dass die VLN in die Verwaltung integriert werden soll, wird zur Übernahme der derzeit 6 Mitarbeitenden eine Stellenplananpassung notwendig werden.

Ebenso erwartet die Verwaltung das Ergebnis der aktuell noch laufenden Betrachtung der Organisationsstruktur des Fachbereiches Jugend, aus der sich ebenfalls Veränderungen im Stellenplan ergeben können.  

 

Über beide Aspekte wird 2019 ggf. gesondert zu beraten sein.