Betreff
Maßnahmen erster Priorität für die Verwendung der Regionalisierungsmittel
Vorlage
2018/245
Art
Beschlussvorlage

Folgende Maßnahmen sollen mit den Mitteln, die der Landkreis Nienburg/ Weser gem. § 7 Abs. 5 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) vom Land erhält, finanziert werden:

 

Maßnahme 180

Barrierefreie Gestaltung der HS Grundschule Bücken – Wendeschleife mit einem Kostenrahmen von 36.000 €.


Sachverhalt

Maßnahme 180

Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya hat mit Datum vom 02.10.2018 beantragt, Finanzmittel für die barrierefreie Gestaltung der Haltestelle Grundschule Bücken – Wendeschleife zu erhalten.

Die Haltestelle an der Kapitän-Koldewey-Grundschule Bücken ist im Nahverkehrsplan als Standard-Haltestelle eingestuft.

Die Inklusionsschule wird derzeit von 133 Kindern besucht. Der Schulstandort wird  erhalten bleiben. Ferner dient die Haltestelle nicht nur der Anbindung der Schule, sondern auch des Kindergartens auf dem angrenzenden Grundstück. Die Haltestelle ist für die Anbindung der Schule unentbehrlich, da sie abseits der vorbeiführenden und stark befahrenen L 352 eine sichere Halteposition für die Grundschul- und Kindergartenkinder bietet.

Im jetzigen Zustand ist die Haltestelle nicht barrierefrei. Geplant sind Hochborde,  taktile Leitstreifen sowie die Angleichung der neuen Aufstellfläche an die Pflasterfläche des anliegenden Gehwegs und des vorhandenen Wartehauses.

Trotz der erschwerenden Erfordernisse einer Wendemöglichkeit ist der Ausbau zu einer barrierefreien Haltestelle relativ günstig, da die Synergieeffekte mit der gleichzeitig stattfindenden Sanierung der Zufahrtsstraße „Himmelreich“ Einsparungsmöglichkeiten bietet.

Der Landkreis ist durch das Personenbeförderungsgesetz verpflichtet, bis 2022 möglichst alle Haltestellen im Landkreis barrierefrei auszubauen. Dabei nehmen Schulstandorte (neben Krankenhäusern usw.) eine hervorgehobene Stellung ein.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 36.000,- €. Die Haushaltsmittel hierfür sollen im Produkt 54120 für das Haushaltsjahr 2019 bereitgestellt werden.