Folgende Maßnahmen sollen mit den Mitteln, die der
Landkreis Nienburg/ Weser gem. § 7 Abs. 5 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz
(NNVG) vom Land erhält, finanziert werden:
Maßnahme 180
Barrierefreie Gestaltung der HS Grundschule Bücken – Wendeschleife mit einem Kostenrahmen von 36.000 €.
Sachverhalt
Maßnahme 180
Die Samtgemeinde Grafschaft
Hoya hat mit Datum vom 02.10.2018 beantragt, Finanzmittel für die barrierefreie
Gestaltung der Haltestelle Grundschule
Bücken – Wendeschleife zu erhalten.
Die Haltestelle an der
Kapitän-Koldewey-Grundschule Bücken ist im Nahverkehrsplan als
Standard-Haltestelle eingestuft.
Die Inklusionsschule wird
derzeit von 133 Kindern besucht. Der Schulstandort wird erhalten bleiben. Ferner dient die
Haltestelle nicht nur der Anbindung der Schule, sondern auch des Kindergartens
auf dem angrenzenden Grundstück. Die Haltestelle ist für die Anbindung der
Schule unentbehrlich, da sie abseits der vorbeiführenden und stark befahrenen L
352 eine sichere Halteposition für die Grundschul- und Kindergartenkinder
bietet.
Im jetzigen Zustand ist die
Haltestelle nicht barrierefrei. Geplant sind Hochborde, taktile Leitstreifen sowie die Angleichung
der neuen Aufstellfläche an die Pflasterfläche des anliegenden Gehwegs und des
vorhandenen Wartehauses.
Trotz der erschwerenden
Erfordernisse einer Wendemöglichkeit ist der Ausbau zu einer barrierefreien
Haltestelle relativ günstig, da die Synergieeffekte mit der gleichzeitig
stattfindenden Sanierung der Zufahrtsstraße „Himmelreich“ Einsparungsmöglichkeiten
bietet.
Der Landkreis ist durch das
Personenbeförderungsgesetz verpflichtet, bis 2022 möglichst alle Haltestellen
im Landkreis barrierefrei auszubauen. Dabei nehmen Schulstandorte (neben
Krankenhäusern usw.) eine hervorgehobene Stellung ein.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entstehen zusätzliche
Kosten in Höhe von 36.000,- €. Die Haushaltsmittel hierfür sollen im Produkt
54120 für das Haushaltsjahr 2019 bereitgestellt werden.