Betreff
Übertragung der Aufgabenträgerschaft für die Linien 5 und 6 an die Stadt Nienburg.
Vorlage
2018/246
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Landkreis überträgt die Aufgabenträgerschaft für die Linien 5 und 6 zum 01.08.2019 an die Stadt Nienburg.

2.    Die Stadt Nienburg erhält für den Zeitraum vom 01.08.2019 bis zum 31.07.2029 vom Landkreis einen Beitrag in Höhe von 130.000 € p.a. für die Bestellung der Verkehrsleistungen auf den Linien 5 und 6. Im Gegenzug müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. In einer Vereinbarung (Anlage 1) werden die Bedingungen, die Zahlungsmodalitäten und Maßgaben für eine Evaluierung festgelegt.

3.    Die Rahmenvereinbarung für die Abgeltung der Entgelte für die SSZT auf den Linien 1 bis 4 wird ergänzt um die Linien 5 und 6 und an den aktuellen Stand angepasst (siehe Anlage 2).

 


Sachverhalt

Der Landkreis Nienburg/Weser ist gem. § 4 (1) Nr. 3 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr im Kreisgebiet. Gem. § 4 (2) NNVG hat er auf Antrag einer Kommune die Aufgabenträgerschaft für Personennahverkehr zu übertragen, der im Wesentlichen auf das Gebiet der Gemeinde beschränkt ist. Nachdem bereits im Jahr 2012 die Aufgabenträgerschaft für die Linien 1 – 4 an die Stadt Nienburg übertragen wurde, soll nunmehr auch für die Linien 5 und 6, die sich ebenfalls auf das Stadtgebiet beschränken, die Aufgabenträgerschaft übertragen werden. Aufgrund der erheblichen Kosten für die Erbringung der entsprechenden Verkehrsleistungen, ist der Landkreis bereit, für einen längeren Zeitraum einen relativ großen finanziellen Beitrag für die Angebote auf den Linien 5 und 6 zu leisten.

Die konkreten Bedingungen werden in einer Vereinbarung mit der Stadt getroffen (siehe Anlage 1). Diese Vereinbarung enthält folgende Eckpunkte:

1.     Der Landkreis leistet eine Summe von 130.000 € jährlich als Zuschuss für die Linien 5 und 6 für einen Zeitraum von 10 Jahren  (01.08.2019 bis 31.07.2029). Diese Summe ergibt sich folgendermaßen:

a.    Diese Summe ergibt sich in Anlehnung an den Durchschnittswert des Landkreisbeitrages (LKB) für die Jahre 2016 und 2017 in Höhe von ca. 184.000 € für eine Fahrplan-Kilometerleistung von ca. 95.000 km.

b.    Der LKB enthält die Entgelte für die Schülersammelzeitkarten (SSZT); für das SJ 2017/2018 wird ein Entgelt von ca. 48.000 € für die SSZT, die diesen beiden Linien zugeschieden werden können, eingeschätzt.

c.    Der Gutachter PGV geht in seinem Gutachten von Einnahmen aus Ticketverkäufen in einer Größenordnung von 10.000 € aus

d.    184.000 € - 48.000 € - 10.000 € = 126.000,00 €;  aufgerundet zu 130.000 €

2.     Eine automatische Preisgleitung soll nicht vereinbart werden. Anpassungen sind aber nach fünf Jahren in Folge einer Evaluierung des Angebotes und der Vereinbarung möglich (s.u.).

3.     Die Rahmenvereinbarung, die die Stadt Nienburg mit dem Landkreis über den Ausgleich für Entgelte von SuS mit einer SSZT auf den Linien 1 bis 4 geschlossen hat, muss erweitert werden um die Linien 5 und 6 (siehe Anlage 2).

4.     Durch die Übernahme der Aufgabenträgerschaft für die Linien 5 und 6 erhält die Stadt einen höheren Anteil an Finanzmitteln gem. § 7a NNVG.

a.    Bisher erhält die Stadt einen Anteil von 5.937,00 € für die Linien 1, 2, 3 und 4.

b.    Ab dem 01.08.2019 wird eine Neuverteilung der 7a-Mittel angestrebt. Ein Beschluss über eine Neuverteilung der Mittel soll in der nächsten AfR-Sitzung vorbereitet und noch in diesem Jahr beschlossen werden. Es ist davon auszugehen, dass der Anteil, welcher der Stadt dann für die Linien 1 - 6 zugeschieden wird, um ein mehrfaches größer ist als bisher.

5.     Durch die Übernahme der Verkehrsleistungen auf den Linien 5 und 6 erhält die Stadt einen zusätzlichen Anteil an den Finanzmitteln gem. § 7b NNVG.

 

a.    Bisher erhält die Stadt Nienburg/Weser einen Anteil von 49.000 €/a.

b.    Für die Leistungen auf den Linien 5 und 6 käme aufgrund eines Leistungsanteils von 11% im Stadtgebiet ein Anteil von 7.810 €/a hinzu.

6.    Mit der Übertragung der Aufgabenträgerschaft und der Zuweisung eines Zuschusses in der o.a. Höhe sind folgende Bedingungen verknüpft:

a.    Die SBG beantragt die Genehmigungen für die Linien 5 und 6 zum 01.08.2019.

b.    Das Linienangebot auf den Linien 5 und 6 umfasst mindestens 90.000 Fahrplan-Kilometer.

c.    Das Leistungsangebot berücksichtigt die Belange der Schülerbeförderung.

d.    Das Leistungsangebot sieht eine Bedienung der Haltestelle Meerbachbogen zu den relevanten Schulzeiten vor (mindestens zur 1., nach der 6. und nach der 8. Stunde bzw. nach dem Ganztagsangebot). Für die Erbringung dieser Leistungen sind ggf. Verstärkerbusse einzusetzen. Die Abstimmung über die Bedienung der HS Meerbachbogen ist im Einzelnen mit dem Fachbereich Bildung des Landkreises herbeizuführen, um die Belange der Schülerinnen und Schüler der IGS, der BBS und der Friedrich-Ebert-Schule zu berücksichtigen.

7.    Ab dem 3. Quartal 2022 soll eine systematische Analyse und Bewertung (Evaluation) des Angebots sowie der Regelungen der Vereinbarungen durchgeführt werden. Das Ergebnis dieser Evaluation sollte in Form einer Anpassung ggf. des Fahrplanangebotes bzw. eines Entwurfes für die Vereinbarung im 1. Quartal 2023 vorgelegt und beschlossen werden. Die Umsetzung soll zum 01.08.2023 erfolgen.

8.     Ergebnis

a.    Der Landkreis Nienburg/Weser  überträgt der Stadt Nienburg die Aufgabenträgerschaft  für die Linien 5 und 6 zum 01.08.2019. Die Stadtbusgesellschaft Nienburg/Weser mbH (SBG) beantragt die Genehmigungen für diese Linien zum 01.08.2019. Sie beauftragt ein Verkehrsunternehmen mit der Erbringung der Verkehrsleistungen auf diesen Linien.

b.    Die Stadt erhält vom Landkreis ca. 180.000 € für die Finanzierung Verkehrsleistungen (Zuschuss und Entgelte für SSZT).

c.    Da das der Stadt vorliegende, gegenüber dem gegenwärtigen Fahrplan verbesserte Angebot (Variante 2a) einen Preis von 244.000 € vorsieht, verbliebe für die Stadt ein Kostenbeitrag in Höhe von 64.000 € (26 %).

d.    Durch die Übertragung der Aufgabenträgerschaft sowie durch eine Neuregelung für die Auskehrung der 7a-Mittel erhält die Stadt zusätzliche Finanzmittel gem. §§ 7a und 7b NNVG, die für die Deckung des verbleibenden Defizits bei einer Ausweitung des Angebots auf die Variante 2a verwendet können.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. mindestens 178.000 € pro Jahr ab dem Jahr 2020. Für den Zeitraum vom 01.08.2019 bis 31.12.2019 ergeben sich Kosten in Höhe von ca. 74.000 €. Diese Mittel stehen im Haushalt für das Produkt 21180 bereit. Ab dem HH 2020 soll der Zuschuss in Höhe von 130.000 € im Produkt 54120 bereitgestellt werden.


Anlagen:

 

·         Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Nienburg/Weser und dem Landkreis Nienburg/Weser

·         Rahmenvereinbarung zwischen der Stadtbusgesellschaft Nienburg/Weser mbH (SBG) und dem Landkreis Nienburg/Weser

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