1. Der Landkreis überträgt die Aufgabenträgerschaft für die Linien 5 und 6 zum 01.08.2019 an die Stadt Nienburg.
2. Die Stadt Nienburg erhält für den Zeitraum vom 01.08.2019 bis zum 31.07.2029 vom Landkreis einen Beitrag in Höhe von 130.000 € p.a. für die Bestellung der Verkehrsleistungen auf den Linien 5 und 6. Im Gegenzug müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. In einer Vereinbarung (Anlage 1) werden die Bedingungen, die Zahlungsmodalitäten und Maßgaben für eine Evaluierung festgelegt.
3. Die Rahmenvereinbarung für die Abgeltung der Entgelte für die SSZT auf den Linien 1 bis 4 wird ergänzt um die Linien 5 und 6 und an den aktuellen Stand angepasst (siehe Anlage 2).
Sachverhalt
Der Landkreis Nienburg/Weser ist gem. § 4 (1) Nr. 3
Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) Aufgabenträger für den öffentlichen
Personennahverkehr im Kreisgebiet. Gem. § 4 (2) NNVG hat er auf Antrag einer
Kommune die Aufgabenträgerschaft für Personennahverkehr zu übertragen, der im
Wesentlichen auf das Gebiet der Gemeinde beschränkt ist. Nachdem bereits im
Jahr 2012 die Aufgabenträgerschaft für die Linien 1 – 4 an die Stadt Nienburg
übertragen wurde, soll nunmehr auch für die Linien 5 und 6, die sich ebenfalls
auf das Stadtgebiet beschränken, die Aufgabenträgerschaft übertragen werden.
Aufgrund der erheblichen Kosten für die Erbringung der entsprechenden
Verkehrsleistungen, ist der Landkreis bereit, für einen längeren Zeitraum einen
relativ großen finanziellen Beitrag für die Angebote auf den Linien 5 und 6 zu
leisten.
Die konkreten Bedingungen werden in einer
Vereinbarung mit der Stadt getroffen (siehe Anlage 1). Diese Vereinbarung
enthält folgende Eckpunkte:
1.
Der Landkreis leistet eine Summe von 130.000 € jährlich als Zuschuss für die Linien 5 und 6 für einen
Zeitraum von 10 Jahren (01.08.2019 bis
31.07.2029). Diese Summe ergibt sich folgendermaßen:
a.
Diese Summe ergibt sich in Anlehnung an den Durchschnittswert des
Landkreisbeitrages (LKB) für die Jahre 2016 und 2017 in Höhe von ca. 184.000 €
für eine Fahrplan-Kilometerleistung von ca. 95.000 km.
b.
Der LKB enthält die Entgelte für die Schülersammelzeitkarten (SSZT); für
das SJ 2017/2018 wird ein Entgelt von ca. 48.000 € für die SSZT, die diesen
beiden Linien zugeschieden werden können, eingeschätzt.
c.
Der Gutachter PGV geht in seinem Gutachten von Einnahmen aus Ticketverkäufen
in einer Größenordnung von 10.000 € aus
d.
184.000 € - 48.000 € - 10.000 € = 126.000,00 €; aufgerundet zu 130.000 €
2.
Eine automatische Preisgleitung
soll nicht vereinbart werden.
Anpassungen sind aber nach fünf Jahren in Folge einer Evaluierung des Angebotes
und der Vereinbarung möglich (s.u.).
3.
Die Rahmenvereinbarung, die
die Stadt Nienburg mit dem Landkreis über den Ausgleich für Entgelte von SuS
mit einer SSZT auf den Linien 1 bis
4 geschlossen hat, muss erweitert werden um die Linien 5 und 6 (siehe Anlage
2).
4.
Durch die Übernahme der Aufgabenträgerschaft für die Linien 5 und 6
erhält die Stadt einen höheren Anteil an
Finanzmitteln gem. § 7a NNVG.
a.
Bisher erhält die Stadt einen Anteil von 5.937,00 € für die Linien 1, 2,
3 und 4.
b. Ab dem 01.08.2019 wird eine Neuverteilung der 7a-Mittel angestrebt. Ein Beschluss über eine Neuverteilung der Mittel soll in der nächsten AfR-Sitzung vorbereitet und noch in diesem Jahr beschlossen werden. Es ist davon auszugehen, dass der Anteil, welcher der Stadt dann für die Linien 1 - 6 zugeschieden wird, um ein mehrfaches größer ist als bisher.
5.
Durch die Übernahme der Verkehrsleistungen auf den Linien 5 und 6 erhält
die Stadt einen zusätzlichen Anteil an
den Finanzmitteln gem. § 7b NNVG.
a.
Bisher erhält die Stadt Nienburg/Weser einen Anteil von 49.000 €/a.
b.
Für die Leistungen auf den Linien 5 und 6 käme aufgrund eines Leistungsanteils
von 11% im Stadtgebiet ein Anteil von 7.810 €/a hinzu.
6.
Mit der Übertragung der Aufgabenträgerschaft und der Zuweisung eines Zuschusses
in der o.a. Höhe sind folgende Bedingungen
verknüpft:
a.
Die SBG beantragt die Genehmigungen für die Linien 5 und 6 zum
01.08.2019.
b.
Das Linienangebot auf den Linien 5 und 6 umfasst mindestens 90.000
Fahrplan-Kilometer.
c.
Das Leistungsangebot berücksichtigt die Belange der Schülerbeförderung.
d.
Das Leistungsangebot sieht eine Bedienung der Haltestelle Meerbachbogen
zu den relevanten Schulzeiten vor (mindestens zur 1., nach der 6. und nach der
8. Stunde bzw. nach dem Ganztagsangebot). Für die Erbringung dieser Leistungen
sind ggf. Verstärkerbusse einzusetzen. Die Abstimmung über die Bedienung der HS
Meerbachbogen ist im Einzelnen mit dem Fachbereich Bildung des Landkreises
herbeizuführen, um die Belange der Schülerinnen und Schüler der IGS, der BBS
und der Friedrich-Ebert-Schule zu berücksichtigen.
7.
Ab dem 3. Quartal 2022 soll eine systematische Analyse und Bewertung (Evaluation) des Angebots sowie der
Regelungen der Vereinbarungen durchgeführt werden. Das Ergebnis dieser
Evaluation sollte in Form einer Anpassung ggf. des Fahrplanangebotes bzw. eines
Entwurfes für die Vereinbarung im 1. Quartal 2023 vorgelegt und beschlossen
werden. Die Umsetzung soll zum 01.08.2023 erfolgen.
8.
Ergebnis
a.
Der Landkreis Nienburg/Weser
überträgt der Stadt Nienburg die Aufgabenträgerschaft für die Linien 5 und 6 zum 01.08.2019. Die
Stadtbusgesellschaft Nienburg/Weser mbH (SBG) beantragt die Genehmigungen für
diese Linien zum 01.08.2019. Sie beauftragt ein Verkehrsunternehmen mit der
Erbringung der Verkehrsleistungen auf diesen Linien.
b.
Die Stadt erhält vom Landkreis ca. 180.000 € für die Finanzierung Verkehrsleistungen
(Zuschuss und Entgelte für SSZT).
c.
Da das der Stadt vorliegende, gegenüber dem gegenwärtigen Fahrplan
verbesserte Angebot (Variante 2a) einen Preis von 244.000 € vorsieht, verbliebe
für die Stadt ein Kostenbeitrag in Höhe von 64.000 € (26 %).
d.
Durch die Übertragung der Aufgabenträgerschaft sowie durch eine Neuregelung
für die Auskehrung der 7a-Mittel erhält die Stadt zusätzliche Finanzmittel gem.
§§ 7a und 7b NNVG, die für die Deckung des verbleibenden Defizits bei einer
Ausweitung des Angebots auf die Variante 2a verwendet können.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entstehen Kosten i. H.
v. mindestens 178.000 € pro Jahr ab dem Jahr 2020. Für den Zeitraum vom
01.08.2019 bis 31.12.2019 ergeben sich Kosten in Höhe von ca. 74.000 €. Diese Mittel stehen im
Haushalt für das Produkt 21180 bereit. Ab dem HH 2020 soll der Zuschuss in Höhe von 130.000 € im Produkt
54120 bereitgestellt werden.
Anlagen:
·
Rahmenvereinbarung
zwischen der Stadt Nienburg/Weser und dem Landkreis Nienburg/Weser
·
Rahmenvereinbarung
zwischen der Stadtbusgesellschaft Nienburg/Weser mbH (SBG) und dem Landkreis
Nienburg/Weser
·