Der Landkreis Nienburg/Weser
stellt für das Projekt Schienengüterverkehrs-Coaching 25.000 € zur Verfügung.
Sachverhalt
Einleitung
Der Güterverkehr auf Schienenstrecken ist Grundlage
für Handel und Produktion und damit Grundlage für die wirtschaftliche Existenz
und Weiterentwicklung von Standorten und Regionen. In einer stark weltweit
diversifizierten Wirtschaftsstruktur stellen die bisher stetig wachsenden
Warenströme jedoch gleichzeitig eine Belastung für Menschen und Umwelt und mit
ihren Folgeerscheinungen auch für die öffentlichen Haushalte und Sozialkassen
dar. Öffentliche Ausgaben sind notwendig, um die notwendigen Infrastrukturen
für die Abwicklung der Transporte zu schaffen und langfristig zu betreiben
(einschließlich Instandhaltung und Erneuerung) sowie um die negativen
Begleiterscheinungen des Transports zu mindern oder möglichst zu kompensieren.
Weitere Informationen über das Projekt sind in einer Fachlichen Projektbeschreibung
enthalten (siehe Anlage 1).
Projektpartner
Um dem Warentransport per Bahn wieder eine höhere
Bedeutung zu verschaffen und damit den negativen Begleiterscheinungen von
Straßentransporten etwas entgegenzutreten und, um gleichzeitig die
Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen Unternehmen zu verbessern, möchte der
Landkreis Nienburg/Weser gemeinsam mit den Landkreisen Diepholz, Heidekreis und
Verden in einem zweijährigen Projekt „Schienengüterverkehrs-Coaching“ die Möglichkeiten
für eine bessere Vermarktung von Schienengüterverkehrsleistungen aufzeigen und
nutzbar machen. Weitere Partner des Projektes sind die
-
VGH - Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH,
-
BTE - Bremen-Thedinghauser Eisenbahn GmbH,
-
VWE – Verden-Walsroder Eisenbahn GmbH und die
-
WSG – Wirtschafts- und Strukturentwicklungsgesellschaft Landkreis Verden
mbH.
Grundsätzliche Ziele
Im Rahmen des in diesem Vorhaben vorgesehenen
Coachings des Schienengüterverkehrs geht es nun nicht um die Weiterentwicklung
und Qualifizierung von Einzelpersonen, sondern der einer Branche innerhalb
einer Region. Damit sind viele Einzelpersonen betroffen. Bedeutend für den
Coaching-Prozess ist, dass er sich über einen Zeitraum von mindestens zwei
Jahren erstrecken soll, um dem Prozessspiel „Anleitung und Rückmeldung“ Zeit zu
geben. In diesem Zeitraum muss es gelingen, den Marktteilnehmern zur Nutzung
des Schienengüterverkehrs Perspektiven zu eröffnen, notwendige Kompetenzen zu
entwickeln und gemeinsam Lösungen umzusetzen.
Antragsteller
Antragsteller für eine Förderung nach der Richtlinie
zur Förderung von Verkehrsinfrastruktur und CO2-sparenden Mobilitätsangeboten
soll das Logistikportal Niedersachsen sein. Dies ist erforderlich, um den
formalen Anforderungen an die Förderung durch das Land Niedersachsen gerecht zu
werden.
Kostenaufstellung, Finanzierung und Zeitplan
Aus den o.g. Gründen soll das beantragte Projekt zwei
Jahre dauern. Es zeichnet sich ab, dass das Projekt frühestens zum 01.04.2019
begonnen werden kann. Die Aufgaben der Koordination des Projekts sollen an
einen mit dem Coaching im Schienengüterverkehr erfahrenen Dienstleister
vergeben werden, der darüber hinaus in der Lage ist, für das Coaching fachliche
Grundlagen zur Verfügung zu stellen und die Aktivitäten in der Projektregion
mit geeigneten Aktivitäten in anderen Regionen zu vernetzen.
Im Rahmen der Netzwerkaktivitäten sind mehrere
Veranstaltungen vorgesehen, um dem Anspruch an Öffentlichkeitswirksamkeit
gerecht zu werden. Zu nennen sind eine Auftaktveranstaltung, eine Zwischen- und
eine Schlusspräsentation. Ferner sind mehrere Fachworkshops einzuplanen, um auf
fachlicher Ebene mit Marktteilnehmern zusammenzutreffen.
Kostentabelle
Die nachstehende Aufstellung der Projektkosten geht ausschließlich
von Nettokosten aus, da unterstellt wird, dass die Projektpartner
einschließlich des Logistikportals Niedersachsen auf Sachkosten anfallende
Mehrwertsteuer erstattet bekommen (Wirtschaftsunternehmen, Berechtigung zum
Vorsteuerabzug).
Finanzierungstabelle
Im Juni 2018 haben auf der Grundlage eines
Projektentwurfes mit allen beteiligten Kooperationspartnern Gespräche
stattgefunden. Unter dem Vorbehalt von erforderlichen Gremienbeschlüssen hatten
sich dann alle vier Landkreise bereit erklärt, eine Kofinanzierung für das
Projekt zur Förderung „ihrer“ Verkehrsbetriebe zu prüfen. Bei Ausnutzen der
maximalen Fördersumme von 200.000 Euro, einer Förderung von 50 % und des
maximalen Förderzeitraumes von 2 Jahren ist dabei eine Kofinanzierung in Höhe
von 100.000 € durch die vier Landkreise zu leisten. Der Landkreis Nienburg/Weser
müsste dabei einen Kofinanzierungsanteil von 25.000 € verteilt auf 2 Jahre
leisten. Dementsprechend sollen jeweils 12.500 € für die beiden Jahre in den
jeweiligen Haushalt eingestellt werden. Dies ist im Entwurf für den HH 2019
bereits vorgesehen.
Position |
Betrag
(netto) |
|
[EUR] |
Zuwendung Landkreis Diepholz |
25.000,00 |
Zuwendung Landkreis Heidekreis |
25.000,00 |
Zuwendung Landkreis Nienburg |
25.000,00 |
Zuwendung Landkreis Verden |
25.000,00 |
Zuwendung EFRE-Förderung |
100.000,00 |
Gesamtfinanzierung |
200.000,00 |
Aktueller Projektstand
Zum Redaktionsschluss für die Vorlage war die
Projektplanung noch nicht abgeschlossen. Mehrere Dinge sind noch abzustimmen.
So muss noch geklärt werden, ob das Coaching-Personal bei einem
Verkehrsunternehmen angesiedelt werden kann oder ob dies gegen die De
minimis-Regelung der EU verstößt. Im letzteren Fall könnte es ggf. bei einem
Landkreis angestellt werden. Ferner muss noch abgestimmt werden, wer die Kosten
für die Antragsstellung trägt.
Die Kreisverwaltung wird
den aktuellen Sachstand in der Sitzung vortragen. In der Diskussion muss dann
entschieden werden, ob der Beschlussempfehlung gefolgt werden kann oder ob ggf.
eine Vertagung des Beschlusses erforderlich ist.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der Beschluss hat finanzielle
Auswirkungen: In den Jahren 2019 und 2020 müssen jeweils 12.500 € in den
Haushalt eingestellt werden.
Anlagen:
·
Fachliche
Projektbeschreibung