Betreff
Schienengüterverkehrs-Coaching
Vorlage
2018/247
Art
Beschlussvorlage

Der Landkreis Nienburg/Weser stellt für das Projekt Schienengüterverkehrs-Coaching 25.000 € zur Verfügung.


Sachverhalt

Einleitung

Der Güterverkehr auf Schienenstrecken ist Grundlage für Handel und Produktion und damit Grundlage für die wirtschaftliche Existenz und Weiterentwicklung von Standorten und Regionen. In einer stark weltweit diversifizierten Wirtschaftsstruktur stellen die bisher stetig wachsenden Warenströme jedoch gleichzeitig eine Belastung für Menschen und Umwelt und mit ihren Folgeerscheinungen auch für die öffentlichen Haushalte und Sozialkassen dar. Öffentliche Ausgaben sind notwendig, um die notwendigen Infrastrukturen für die Abwicklung der Transporte zu schaffen und langfristig zu betreiben (einschließlich Instandhaltung und Erneuerung) sowie um die negativen Begleiterscheinungen des Transports zu mindern oder möglichst zu kompensieren. Weitere Informationen über das Projekt sind in einer Fachlichen Projektbeschreibung enthalten (siehe Anlage 1).

Projektpartner

Um dem Warentransport per Bahn wieder eine höhere Bedeutung zu verschaffen und damit den negativen Begleiterscheinungen von Straßentransporten etwas entgegenzutreten und, um gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen Unternehmen zu verbessern, möchte der Landkreis Nienburg/Weser gemeinsam mit den Landkreisen Diepholz, Heidekreis und Verden in einem zweijährigen Projekt „Schienengüterverkehrs-Coaching“ die Möglichkeiten für eine bessere Vermarktung von Schienengüterverkehrsleistungen aufzeigen und nutzbar machen. Weitere Partner des Projektes sind die

-       VGH - Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH,

-       BTE - Bremen-Thedinghauser Eisenbahn GmbH,

-       VWE – Verden-Walsroder Eisenbahn GmbH und die

-       WSG – Wirtschafts- und Strukturentwicklungsgesellschaft Landkreis Verden mbH.

 

Grundsätzliche Ziele

Im Rahmen des in diesem Vorhaben vorgesehenen Coachings des Schienengüterverkehrs geht es nun nicht um die Weiterentwicklung und Qualifizierung von Einzelpersonen, sondern der einer Branche innerhalb einer Region. Damit sind viele Einzelpersonen betroffen. Bedeutend für den Coaching-Prozess ist, dass er sich über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren erstrecken soll, um dem Prozessspiel „Anleitung und Rückmeldung“ Zeit zu geben. In diesem Zeitraum muss es gelingen, den Marktteilnehmern zur Nutzung des Schienengüterverkehrs Perspektiven zu eröffnen, notwendige Kompetenzen zu entwickeln und gemeinsam Lösungen umzusetzen.

Antragsteller

Antragsteller für eine Förderung nach der Richtlinie zur Förderung von Verkehrsinfrastruktur und CO2-sparenden Mobilitätsangeboten soll das Logistikportal Niedersachsen sein. Dies ist erforderlich, um den formalen Anforderungen an die Förderung durch das Land Niedersachsen gerecht zu werden.

Kostenaufstellung, Finanzierung und Zeitplan

Aus den o.g. Gründen soll das beantragte Projekt zwei Jahre dauern. Es zeichnet sich ab, dass das Projekt frühestens zum 01.04.2019 begonnen werden kann. Die Aufgaben der Koordination des Projekts sollen an einen mit dem Coaching im Schienengüterverkehr erfahrenen Dienstleister vergeben werden, der darüber hinaus in der Lage ist, für das Coaching fachliche Grundlagen zur Verfügung zu stellen und die Aktivitäten in der Projektregion mit geeigneten Aktivitäten in anderen Regionen zu vernetzen.

Im Rahmen der Netzwerkaktivitäten sind mehrere Veranstaltungen vorgesehen, um dem Anspruch an Öffentlichkeitswirksamkeit gerecht zu werden. Zu nennen sind eine Auftaktveranstaltung, eine Zwischen- und eine Schlusspräsentation. Ferner sind mehrere Fachworkshops einzuplanen, um auf fachlicher Ebene mit Marktteilnehmern zusammenzutreffen.

Kostentabelle

Die nachstehende Aufstellung der Projektkosten geht ausschließlich von Nettokosten aus, da unterstellt wird, dass die Projektpartner einschließlich des Logistikportals Niedersachsen auf Sachkosten anfallende Mehrwertsteuer erstattet bekommen (Wirtschaftsunternehmen, Berechtigung zum Vorsteuerabzug).

Kostenposition

Betrag in EURO (netto)

Personalkosten

 

Personalkosten BTE

50.000,00

Personalkosten VGH

50.000,00

Personalkosten VWE

50.000,00

Logistikportal Niedersachsen e.V.

3.000,00

Zwischensumme Personalkosten

153.000,00

Sachkosten

 

Dienstleister Coaching-Expertise

37.000,00

Veranstaltungen

7.000,00

Reisekosten

1.000,00

Marketing

2.000,00

Zwischensumme Sachkosten

47.000,00

 

 

Gesamtkosten

200.000,00

 

Finanzierungstabelle

Im Juni 2018 haben auf der Grundlage eines Projektentwurfes mit allen beteiligten Kooperationspartnern Gespräche stattgefunden. Unter dem Vorbehalt von erforderlichen Gremienbeschlüssen hatten sich dann alle vier Landkreise bereit erklärt, eine Kofinanzierung für das Projekt zur Förderung „ihrer“ Verkehrsbetriebe zu prüfen. Bei Ausnutzen der maximalen Fördersumme von 200.000 Euro, einer Förderung von 50 % und des maximalen Förderzeitraumes von 2 Jahren ist dabei eine Kofinanzierung in Höhe von 100.000 € durch die vier Landkreise zu leisten. Der Landkreis Nienburg/Weser müsste dabei einen Kofinanzierungsanteil von 25.000 € verteilt auf 2 Jahre leisten. Dementsprechend sollen jeweils 12.500 € für die beiden Jahre in den jeweiligen Haushalt eingestellt werden. Dies ist im Entwurf für den HH 2019 bereits vorgesehen.


 

 

Position

Betrag (netto)

 

[EUR]

Zuwendung Landkreis Diepholz

25.000,00

Zuwendung Landkreis Heidekreis

25.000,00

Zuwendung Landkreis Nienburg

25.000,00

Zuwendung Landkreis Verden

25.000,00

Zuwendung EFRE-Förderung

100.000,00

Gesamtfinanzierung

200.000,00

 

Aktueller Projektstand

Zum Redaktionsschluss für die Vorlage war die Projektplanung noch nicht abgeschlossen. Mehrere Dinge sind noch abzustimmen. So muss noch geklärt werden, ob das Coaching-Personal bei einem Verkehrsunternehmen angesiedelt werden kann oder ob dies gegen die De minimis-Regelung der EU verstößt. Im letzteren Fall könnte es ggf. bei einem Landkreis angestellt werden. Ferner muss noch abgestimmt werden, wer die Kosten für die Antragsstellung trägt.

Die Kreisverwaltung wird den aktuellen Sachstand in der Sitzung vortragen. In der Diskussion muss dann entschieden werden, ob der Beschlussempfehlung gefolgt werden kann oder ob ggf. eine Vertagung des Beschlusses erforderlich ist.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: In den Jahren 2019 und 2020 müssen jeweils 12.500 € in den Haushalt eingestellt werden.

 


Anlagen:

 

·         Fachliche Projektbeschreibung