Betreff
Abgrenzung von Investitionen und Instandsetzungen im Kreisstraßenbereich
Vorlage
2018/252
Aktenzeichen
551
Art
Bericht

Der Ausschuss für Kreisstraßen nimmt Kenntnis.


Sachverhalt

Im Rahmen der Berichterstattung über die Ausführung zusätzlicher Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen aufgrund der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel (DS2018/75/1) war bereits die Problematik hinsichtlich der Abgrenzung von Investitionsmaßnahmen und Instandsetzungsmaßnahmen in der letzten Ausschusssitzung angesprochen worden.

 

Hiernach erwies sich die langjährige Handhabung, wonach Maßnahmen, die sich über die gesamte Fahrbahnbreite und eine Länge vom mehr als 100 m erstreckten, als Investitionsmaßnahme eingeordnet werden, als nicht mehr praktikabel.

 

Um eine wirtschaftliche Umsetzung auch längerer Abschnitte als Instandsetzungsmaßnahme ausführen zu können, sollte hierzu eine Besprechung mit dem Rechnungsprüfungsamt erfolgen. Eine Besprechung zu diesem Thema, an der neben dem Rechnungsprüfungsamt auch die Kämmerei, die NLStBV und der FD Umweltrecht und Kreisstraßen teilnahmen, hat inzwischen stattgefunden.

 

Im Ergebnis haben sich alle Beteiligten darauf geeinigt, dass Maßnahmen, die sich nur auf eine Schicht (Deckschicht) und sofern erforderlich mit Profilierung, erstrecken, als Instandsetzungsmaßnahme eingeordnet werden. Hierbei spielt die Länge des Streckenabschnittes keine Rolle.

 

Nähere Einzelheiten zu diesem Thema wird die Verwaltung in der Sitzung vortragen.