Der Ausschuss für
Kreisstraßen stimmt den Mittelanmeldungen für das Produkt 55120 Kreisstraßen
für den Haushalt 2019 zu.
Sachverhalt
Für das Produkt 55120
Kreisstraßen wurden die Mittelansätze im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt
ermittelt. Die Mittelanmeldungen sowie die mittelfristige Finanzplanung mit
Erläuterungen sind als Anlage beigefügt.
Ergebnishaushalt
Die ordentlichen Erträge und
Aufwendungen sind im anliegenden Teilergebnisplan (Anlage 1) dargestellt.
Im Vorjahr ist ein Bedarf von
1.788.100 € angemeldet worden. Dieser Ansatz wurde durch politischen Beschluss
um 500.000 € auf 2.288.100 € erhöht, um hiermit zusätzliche
Instandsetzungsmaßnahmen ausführen zu können.
Für die Unterhaltung des
Kreisstraßenvermögens besteht in 2019 ein Bedarf in Höhe von 2.386.600 €.Dieser
Betrag enthält zusätzlich bereit gestellte Mittel in Höhe von 300.000 €.
Mit diesen Haushaltsmitteln
werden u. a. verschiedene notwendige Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt, um
Aufbrüche, Spurrinnen, Risse und ähnliche Schäden zu beseitigen. Außerdem
beinhaltet dieser Ansatz die Fremdkosten der Meistereien (Grünpflege,
Winterdienst, bauliche Unternehmerleistungen u. a.) und Kfz- und Gerätekosten.
Leider haben sich in jüngster
Zeit bei den Ausschreibungen von Bauarbeiten erhebliche allgemeine
Kostensteigerungen sowie Mehrkosten für die Entsorgung von schadstoffbelastetem
Material (PAK) und für die Verkehrssicherung jeder Maßnahme ergeben.
Dies hat zur Folge, dass
trotz zusätzlich bereit gestellter Mittel in Höhe von
300.000 € nicht automatisch
Instandsetzungsarbeiten in größerem Umfang umgesetzt werden können.
Finanzhaushalt
Der Mittelbedarf für die in
2019 geplanten Investitionen ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.
Die Anlage 2 (Teilfinanzplan)
ist aus dem Finanzprogramm H & H entwickelt und enthält die
Mittelanmeldungen des FD Umweltrecht und Kreisstraßen für die einzelnen
Investitionsmaßnahmen sowie alle übrigen Erträge und Aufwendungen für das Produkt
55120.
In der Anlage 3 sind zu den
einzelnen Investitionsmaßnahmen der jeweilige Vorjahresansatz sowie der
geplante Ansatz für 2019 und die Folgejahre bis 2022 erfasst. Unterhalb der
Haushaltsansätze ist zu jeder Maßnahme die darauf entfallende Zuwendung vom
Land bzw. von den Gemeinden dargestellt.
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Haushaltsmittel
2018 einschl.
Nachtrag in Euro |
Haushaltsmittel
2019 in Euro |
NGVFG-Maßnahmen |
1.581.500 |
3.649.500 |
Eigenfinanzierte Maßnahmen |
470.000 |
395.000 |
Summe Investitionen |
2.051.500 |
4.044.500 |
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davon Eigenmittel Landkreis |
1.044.300 |
530.200 |
Aufwendungen für
Unterhaltung |
2.288.100 |
2.386.600 |
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Eigenmittel Landkreis insgesamt |
3.332.400 |
2.916.800 |
Die vom Landkreis
einzusetzenden Eigenmittel für das Produkt 55120 Kreisstraßen entsprechen im
Wesentlichen dem Vorjahresbedarf.
Weitere Erläuterungen
erfolgen in der Sitzung.
Anlagen:
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Anlage 1:
Teilergebnisplan Produkt 55120
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Anlage 2:
Teilfinanzplan Produkt 55120
·
Anlage 3:
Investitionsplanung Produkt 55120