Betreff
Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen an der GOBS Heemsen; hier: Zuschussantrag der Samtgemeinde Heemsen
Vorlage
2018/256
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Landkreis beteiligt sich mit einem Zuschuss in Höhe von 120.000 € an den Kosten der Brandschutzmaßnahmen an der ehemaligen GOBS Heemsen.

 

Die Deckung der erforderlichen Mittel erfolgt aus dem Produkt 12310 – Maßnahme „Schaffung einer zukunftsfähigen FTZ – Neubau FTZ “.

 


Sachverhalt

Das Grundstück, auf dem sich das Schulzentrum Heemsen - jetzt Grundschule und KiTa - befindet, steht im Eigentum der Samtgemeinde Heemsen. Seit dem 01.08.2009 wurde dort die Grund-, Haupt- und Realschule als Ganztagsschule geführt, ab dem 01.08.2011 erfolgte die Umwandlung der Haupt- und Realschule in eine Oberschule. Der Oberschulzweig sowie der Förderschulzweig KME an der Oberschule Heemsen wurden mit Ablauf des Schuljahres 2017/2018, also zum 31.07.2018, aufgehoben.

Schulträger der Grundschule ist die Samtgemeinde Heemsen, die der Haupt- und Realschule (später Oberschule) war der Landkreis Nienburg/Weser.

 

Für den Neubau einer Mensa im Schulzentrum Heemsen liegt der Samtgemeinde Heemsen eine Baugenehmigung aus 2010 vor. Das erstellte Brandschutzkonzept und der Brandschutzplan wurden als Bestandteil der Genehmigung festgelegt. Aus dem Brandschutzkonzept heraus sind Brandschutzmaßnahmen erforderlich geworden.

Die Samtgemeinde Heemsen hatte daher im Rahmen der Haushaltsplanung 2014 beantragt, Mittel für Brandschutzmaßnahmen in der OBS Heemsen zu veranschlagen und eine Kostenschätzung für diese Maßnahmen vorgelegt. Im Haushalt 2014 wurden daraufhin  271.000,00 €  bereitgestellt (sh. Anlage 2b zur Drucksache 2013/225).


Der geforderte Einbau von Brandschutztüren sowie der Einbau  einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage wurden baulich 2015 umgesetzt und die Kosten entsprechend der damals geltenden Verteilungsschlüssel (Landkreis 80%, Samtgemeinde 20%)  zwischen den Schulträgern aufgeteilt. Die Kostenbeteiligung des Landkreises erfolgte in Höhe von rd. 76.000,00 € (sh. Anlage 1 zur Drucksache 2014/179).

 

Mit Blick auf die damals laufende Schulentwicklungsplanung wurde jedoch die Forderung nach dem Einbau einer Brandmeldeanlage zunächst bauordnungsrechtlich ausgesetzt. Eine Entscheidung zur Durchsetzung der Forderung sollte getroffen werden, sobald die Entscheidung zur weiteren Nutzung gefallen sei.

 

Der Einbau einer Brandmeldeanlage wird jetzt im Rahmen des Umbaus der Schule (Umbau nebst Umwidmung der Oberschule in eine Grundschule) notwendig.

 

Die Samtgemeinde Heemsen beantragt vor dem Hintergrund, dass der Landkreis Nienburg/Weser zur Zeit der Festlegung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen in der Baugenehmigung noch Schulträger der Oberschule Heemsen war, eine Bezuschussung der Kosten für Brandschutzmaßnahmen.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass sich der Landkreis an den erforderlichen Kosten, die sich aus seiner Schulträgerschaft für die Dauer des Schulbetriebes ergaben, im erforderlichen Umfang beteiligt hat. Die  anteilige Kostenübernahme für den Einbau der Brandmeldeanlage ist jedoch tatsächlich offen geblieben.

 

Es liegt eine aktuelle Kostenschätzung seitens der Samtgemeinde Heemsen für den Einbau einer vollflächigen Brandmeldeanlage vor. Die Brandmeldeanlage war aber nur für den Bereich der Mensa, der Aula, dem Block F, den Lehrertrakt sowie für den Werkraum 1 gefordert.

Bei einer flächenmäßigen Berücksichtigung liegen die Kosten bei rd. 126.000,00 €.

 

Dadurch dass der Landkreis 80 % tragen würde, ergäbe sich eine Summe von 100.800,00 € als anteilige Kostenbeteiligung des Landkreises an dem (nachträglichen) Einbau einer Brandmeldeanlage zzgl. einer Beteiligung an den Ingenieurleistungen in Höhe von rd. 19% (= 19.152 €).

 

Zur Abgeltung der Ansprüche hinsichtlich der Brandschutzmaßnahmen ist eine Kostenbeteiligung in Höhe von 120.000,00 € aus Sicht der Verwaltung angemessen und vertretbar.

 

Im Haushalt 2018 wurden Mittel dafür bisher nicht bereitgestellt.

Die Deckung der erforderlichen Mittel kann aus dem Produkt 12310 – Maßnahme „Schaffung einer zukunftsfähigen FTZ – Neubau FTZ “ erfolgen. Der hier eingestellte Ansatz wird 2018 wegen des offenen weiteren Vorgehens nicht mehr ausgeschöpft.