hier Mitteilungen zum Rettungsdienst
Sachverhalt
Rettungsdienstbedarfsplan
Der Landkreis Nienburg/Weser
stellt als Träger des Rettungsdienstes für seinen Rettungsdienstbereich einen
Plan auf, aus dem sich ergibt, wie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche
Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen sichergestellt
werden soll (Rettungsdienstbedarfsplan). Der Plan ist regelmäßig fortzuschreiben.
Die letzte Fortschreibung des
Rettungsdienstbedarfsplans erfolgte mit Wirkung ab 01.01.2017. Dieser
Fortschreibung wurde das Einsatzaufkommen April 2015 bis März 2016 zugrunde
gelegt.
Es wird aktuell überprüft, ob
der derzeitige Bedarfsplan Rettungsdienst für den Landkreis Nienburg/Weser noch
bedarfsgerecht ist oder ob wo und in welchem Umfang eine Veränderung der
Vorhaltung von Einsatzmitteln notwendig ist. Hierzu wurde ein Gutachter
beauftragt. Ergebnisse aus der gutachterlichen Betrachtung liegen derzeit
jedoch noch nicht vor. Ergebnisse werden dem Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen
voraussichtlich in der ersten Sitzung 2019 vorgelegt werden können.
Budget 2018/2019
Die Verwaltung verhandelt
seit August mit den Kostenträgern des Rettungsdienstes das erste
Zwei-Jahres-Budget der wirtschaftlichen Gesamtkosten des Rettungsdienstes im
Landkreis Nienburg/Weser für die Jahre 2018 und 2019.
Trotz intensiver Bemühungen
konnte hierzu bis heute kein abschließendes Ergebnis erzielt werden.
Es war angestrebt, die
Verhandlungen rechtzeitig vor der Sitzung des Ausschusses für Brandschutz und
Rettungswesen am 12.11.2018 abschließen und eine neue Entgeltvereinbarung zum 01.01.2019
einbringen zu können.
Da die Verhandlung des
Budgets Grundlage für eine Entgeltvereinbarung ist, wird eine neue
Entgeltvereinbarung erst nach der ersten Sitzung des Ausschusses für
Brandschutz und Rettungswesen in 2019 mit anschließender Beratung im Kreisausschuss
und Beschluss im Kreistag, voraussichtlich zum 01.04.2019, in Kraft treten
können. Bis dahin werden die Leistungen des Rettungsdienstes nach der ab
01.01.2018 aktuellen Entgeltvereinbarung (Drucksache 2017/205) abgerechnet.