Betreff
Mitteilungen/Anfragen;
hier Mitteilungen zum Rettungsdienst
Vorlage
2018/263
Aktenzeichen
175
Art
Bericht

Sachverhalt

Rettungsdienstbedarfsplan

Der Landkreis Nienburg/Weser stellt als Träger des Rettungsdienstes für seinen Rettungsdienstbereich einen Plan auf, aus dem sich ergibt, wie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen sichergestellt werden soll (Rettungsdienstbedarfsplan). Der Plan ist regelmäßig fortzuschreiben.

 

Die letzte Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans erfolgte mit Wirkung ab 01.01.2017. Dieser Fortschreibung wurde das Einsatzaufkommen April 2015 bis März 2016 zugrunde gelegt.

 

Es wird aktuell überprüft, ob der derzeitige Bedarfsplan Rettungsdienst für den Landkreis Nienburg/Weser noch bedarfsgerecht ist oder ob wo und in welchem Umfang eine Veränderung der Vorhaltung von Einsatzmitteln notwendig ist. Hierzu wurde ein Gutachter beauftragt. Ergebnisse aus der gutachterlichen Betrachtung liegen derzeit jedoch noch nicht vor. Ergebnisse werden dem Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen voraussichtlich in der ersten Sitzung 2019 vorgelegt werden können.

 

 

 

Budget 2018/2019

Die Verwaltung verhandelt seit August mit den Kostenträgern des Rettungsdienstes das erste Zwei-Jahres-Budget der wirtschaftlichen Gesamtkosten des Rettungsdienstes im Landkreis Nienburg/Weser für die Jahre 2018 und 2019.

 

Trotz intensiver Bemühungen konnte hierzu bis heute kein abschließendes Ergebnis erzielt werden.

 

Es war angestrebt, die Verhandlungen rechtzeitig vor der Sitzung des Ausschusses für Brandschutz und Rettungswesen am 12.11.2018 abschließen und eine neue Entgeltvereinbarung zum 01.01.2019 einbringen zu können.

 

Da die Verhandlung des Budgets Grundlage für eine Entgeltvereinbarung ist, wird eine neue Entgeltvereinbarung erst nach der ersten Sitzung des Ausschusses für Brandschutz und Rettungswesen in 2019 mit anschließender Beratung im Kreisausschuss und Beschluss im Kreistag, voraussichtlich zum 01.04.2019, in Kraft treten können. Bis dahin werden die Leistungen des Rettungsdienstes nach der ab 01.01.2018 aktuellen Entgeltvereinbarung (Drucksache 2017/205) abgerechnet.