Dem Verein Herberge zur Heimat e.V. wird für die Durchführung der präventiven Wohnungslosenhilfe ein Zuschuss von 54.000,00 € für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 gewährt.
Sachverhalt
Der Verein Herberge zur Heimat e. V. hat Ende 2011
das Modellprojekt „Wohnwege“ mit der Zielsetzung gestartet, Menschen in
Wohnungsnot Wege aus dieser Krise aufzuzeigen, sie zu beraten und sie aus
dieser Krise zu begleiten. Mit diesem Konzept sollte modellhaft eine effektive
Hilfe zur Verhinderung von Wohnungsnotfällen entwickelt werden.
Das
Projekt Wohnwege wird vom Land und vom Landkreis jeweils mit einem Betrag von
27.000 € pauschal gefördert. Zur besseren Evaluation hat die Verwaltung mit dem
Träger die Dokumentation fortentwickelt. Dazu wurde die bestehende Leistungs-
und Vergütungsvereinbarung zum 21.12.2017 angepasst und der Träger hat im
Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 30.06.2018 Daten erhoben. Ziel war, auf Basis
der erhobenen Daten, das Leistungsangebot und die weitere Finanzierung mit dem
Träger abzustimmen.
In dem genannten Zeitraum suchten insgesamt 160
Personen die Unterstützung bei dem Träger. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet
das eine Steigerung der Personenzahl um 25%.
Für die Unterstützung dieser Beratungsfälle hat der
Träger in dem Erfassungszeitraum 599 Stunden geleistet. Hochgerechnet ergibt
das auf ein Jahr 1198 Stunden. Das ist ein Anstieg der Stunden von 14,97 % im
Vergleich zum Vorjahr.
Die so zu ermittelnden Personal- und Sachkosten für
ein Jahr liegen kalkulatorisch ca. 7,5 % über den zur Verfügung gestellten
Betrag von 54.000 €.
Statistische
Daten der Evaluation
Von den dokumentierten Beratungsfällen haben 40
einmalig stattgefunden, d.h. der Beratungszeitraum überschreitet die Anzahl
eines Tages nicht. Bei insgesamt 29 dieser Fälle beträgt die Beratungszeit
einen Zeitraum von maximal 90 Minuten. Im Vorjahr waren es zwischen dem
01.02.2017 und dem 31.07.2017 lediglich 25 Beratungsfälle die einmalig stattgefunden
haben. Das entspricht einem Anstieg von 60%.
Bei neun der aufgeführten Beratungsfälle liegt der
Zeitpunkt des Beginns vor dem 01.01.2017, von denen lediglich zwei als beendet
gelten. Außerdem liegt das Datum des Beratungsbeginns bei zwei Fällen vor dem
01.01.2014.
Innerhalb des dokumentierten Zeitraums wurden 86
Beratungsfälle als abgeschlossen gekennzeichnet. Im Umkehrschluss bedeutet das,
dass 74 Fälle nach Beendigung der Dokumentation noch aktiv bearbeitet wurden.
Es muss hierbei noch erwähnt werden, dass im
Vorjahr Mehrfachnennungen bei den Gründen und den Maßnahmen möglich waren. In
diesem Jahr sind hingegen keine Mehrfachnennungen mehr vorhanden.
Gründe/Anlässe für bedrohte Wohnverhältnisse:
*Mehrfachnennungen möglich
Anzumerken ist, dass bei der Auswertung 14 Fälle
gekennzeichnet wurden, die aufgrund einer fehlenden Problematik nach § 67 SGB
XII oder wegen anderer Gründe abgewiesen oder weitervermittelt wurden. Hierzu
zählen auch Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten.
Diese Beratungsfälle machen einen Prozentanteil von ungefähr 8% der
Gesamtberatungszahl innerhalb des dokumentierten Zeitraumes aus. Bei der Hälfte
dieser Fälle wurde kein Grund für die Inanspruchnahme des Beratungsangebotes
angegeben.
Die Aufschlüsselung der Gründe war im Vorjahr
anders strukturiert. Im Vergleich zu der diesjährigen Gruppierung wurde der
Grund „eskalierende soziale Konflikte“ zu dem Punkt „unzumutbare
Wohnverhältnisse“ hinzugezählt. Der Punkt „Kündigung/Räumung“ stellt in der
diesjährigen Auflistung eine „unmittelbar drohende Wohnungslosigkeit“ dar. Die
Gründe „ohne Unterkunft“, „Ordnungsrechtliche Unterbringung“ und „Unterkunft
bei Freunden/Bekannten“ wurden in diesem Jahr unter dem Punkt „aktuelle
Wohnungslosigkeit“ zusammengefasst. Wie
auf dem Diagramm zu erkennen, sind demnach abgesehen von den Fällen bezüglich
unzumutbarer Wohnverhältnisse die Fälle in allen anderen Punkten im Vergleich
zum Vorjahr gestiegen.
Maßnahmen
zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit:
*Mehrfachnennungen möglich
Aus dem Diagramm wird ersichtlich, dass die
Maßnahme der „Vermittlung in vorrangig institutionelle Hilfen“ und die als
„Sonstiges“ gekennzeichneten Maßnahmen die einzigen sind, bei denen im
Vergleich zum Vorjahr die Fallzahl gestiegen ist. Die anderen Maßnahmen weisen
einen Rückgang der Anzahl auf.
Durch den Anstieg der Beratungsfälle von 128 auf
160 ist mit einem Anstieg der Kosten und einem Anstieg der zu leistenden
Stunden im Jahr 2018 von 1042 auf 1198 zu rechnen.
Fazit:
Rein kalkulatorisch ließe sich die Erhöhung des
Förderbetrages aufgrund der halbjährlichen Evaluation rechtfertigen. Seitens
des Landes gibt es derzeit keine Signale an den Landkreis Nienburg, den
hälftigen pauschalen Landesanteil zu erhöhen.
Wegen der weiterhin bestehenden Effekte eines mit
EU-Mitteln geförderten EHAP-Projektes mit ähnlicher Zielrichtung und der
wirtschaftlichen Einbindung der Wohnwege-Beratungsstelle in die Strukturen des
insgesamt wirtschaftlich betriebenen Vereins Herberge zur Heimat (mit
entsprechenden Synergieeffekten) wird
seitens der Verwaltung eine Erhöhung der Zuwendungen des Landkreises Nienburg
derzeit nicht befürwortet. Sollte der Verein Herberge zur Heimat sich aus
wirtschaftlichen Gründen nicht mehr in der Lage sehen, die angebotene Leistung
in dem für erforderlich gehaltenen Umfang aufrecht zu erhalten, ist an die
regulären Beratungsstrukturen der öffentlichen Sozialhilfeträger (SGB II/SGB
XII) zu verweisen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entstehen Kosten
i. H. v. 54.000,00 €, von denen 27.000,00 € vom Land Niedersachsen erstattet
werden. Die Haushaltsmittel werden im Produkt 31111 zur Verfügung gestellt.
Anlagen:
·
Antrag des
Vereins Herberge zur Heimat e.V.