Betreff
Herberge zur Heimat: Antrag auf Förderung der präventiven Wohnungslosenhilfe
Vorlage
2018/270
Aktenzeichen
310-5/10-013
Art
Beschlussvorlage

Dem Verein Herberge zur Heimat e.V. wird für die Durchführung der präventiven Wohnungslosenhilfe ein Zuschuss von 54.000,00 € für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 gewährt.


Sachverhalt

Der Verein Herberge zur Heimat e. V. hat Ende 2011 das Modellprojekt „Wohnwege“ mit der Zielsetzung gestartet, Menschen in Wohnungsnot Wege aus dieser Krise aufzuzeigen, sie zu beraten und sie aus dieser Krise zu begleiten. Mit diesem Konzept sollte modellhaft eine effektive Hilfe zur Verhinderung von Wohnungsnotfällen entwickelt werden.

Das Projekt Wohnwege wird vom Land und vom Landkreis jeweils mit einem Betrag von 27.000 € pauschal gefördert. Zur besseren Evaluation hat die Verwaltung mit dem Träger die Dokumentation fortentwickelt. Dazu wurde die bestehende Leistungs- und Vergütungsvereinbarung zum 21.12.2017 angepasst und der Träger hat im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 30.06.2018 Daten erhoben. Ziel war, auf Basis der erhobenen Daten, das Leistungsangebot und die weitere Finanzierung mit dem Träger abzustimmen.

In dem genannten Zeitraum suchten insgesamt 160 Personen die Unterstützung bei dem Träger. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das eine Steigerung der Personenzahl um 25%.

Für die Unterstützung dieser Beratungsfälle hat der Träger in dem Erfassungszeitraum 599 Stunden geleistet. Hochgerechnet ergibt das auf ein Jahr 1198 Stunden. Das ist ein Anstieg der Stunden von 14,97 % im Vergleich zum Vorjahr.

Die so zu ermittelnden Personal- und Sachkosten für ein Jahr liegen kalkulatorisch ca. 7,5 % über den zur Verfügung gestellten Betrag von 54.000 €.

Statistische Daten der Evaluation

Von den dokumentierten Beratungsfällen haben 40 einmalig stattgefunden, d.h. der Beratungszeitraum überschreitet die Anzahl eines Tages nicht. Bei insgesamt 29 dieser Fälle beträgt die Beratungszeit einen Zeitraum von maximal 90 Minuten. Im Vorjahr waren es zwischen dem 01.02.2017 und dem 31.07.2017 lediglich 25 Beratungsfälle die einmalig stattgefunden haben. Das entspricht einem Anstieg von 60%.

Bei neun der aufgeführten Beratungsfälle liegt der Zeitpunkt des Beginns vor dem 01.01.2017, von denen lediglich zwei als beendet gelten. Außerdem liegt das Datum des Beratungsbeginns bei zwei Fällen vor dem 01.01.2014.

Innerhalb des dokumentierten Zeitraums wurden 86 Beratungsfälle als abgeschlossen gekennzeichnet. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass 74 Fälle nach Beendigung der Dokumentation noch aktiv bearbeitet wurden.

Es muss hierbei noch erwähnt werden, dass im Vorjahr Mehrfachnennungen bei den Gründen und den Maßnahmen möglich waren. In diesem Jahr sind hingegen keine Mehrfachnennungen mehr vorhanden.


Gründe/Anlässe für bedrohte Wohnverhältnisse:

*Mehrfachnennungen möglich

 

Anzumerken ist, dass bei der Auswertung 14 Fälle gekennzeichnet wurden, die aufgrund einer fehlenden Problematik nach § 67 SGB XII oder wegen anderer Gründe abgewiesen oder weitervermittelt wurden. Hierzu zählen auch Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten. Diese Beratungsfälle machen einen Prozentanteil von ungefähr 8% der Gesamtberatungszahl innerhalb des dokumentierten Zeitraumes aus. Bei der Hälfte dieser Fälle wurde kein Grund für die Inanspruchnahme des Beratungsangebotes angegeben.

Die Aufschlüsselung der Gründe war im Vorjahr anders strukturiert. Im Vergleich zu der diesjährigen Gruppierung wurde der Grund „eskalierende soziale Konflikte“ zu dem Punkt „unzumutbare Wohnverhältnisse“ hinzugezählt. Der Punkt „Kündigung/Räumung“ stellt in der diesjährigen Auflistung eine „unmittelbar drohende Wohnungslosigkeit“ dar. Die Gründe „ohne Unterkunft“, „Ordnungsrechtliche Unterbringung“ und „Unterkunft bei Freunden/Bekannten“ wurden in diesem Jahr unter dem Punkt „aktuelle Wohnungslosigkeit“ zusammengefasst.  Wie auf dem Diagramm zu erkennen, sind demnach abgesehen von den Fällen bezüglich unzumutbarer Wohnverhältnisse die Fälle in allen anderen Punkten im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.


 

Maßnahmen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit:

 

*Mehrfachnennungen möglich

 

Aus dem Diagramm wird ersichtlich, dass die Maßnahme der „Vermittlung in vorrangig institutionelle Hilfen“ und die als „Sonstiges“ gekennzeichneten Maßnahmen die einzigen sind, bei denen im Vergleich zum Vorjahr die Fallzahl gestiegen ist. Die anderen Maßnahmen weisen einen Rückgang der Anzahl auf.

Durch den Anstieg der Beratungsfälle von 128 auf 160 ist mit einem Anstieg der Kosten und einem Anstieg der zu leistenden Stunden im Jahr 2018 von 1042 auf 1198 zu rechnen.

Fazit:

Rein kalkulatorisch ließe sich die Erhöhung des Förderbetrages aufgrund der halbjährlichen Evaluation rechtfertigen. Seitens des Landes gibt es derzeit keine Signale an den Landkreis Nienburg, den hälftigen pauschalen Landesanteil zu erhöhen. 

Wegen der weiterhin bestehenden Effekte eines mit EU-Mitteln geförderten EHAP-Projektes mit ähnlicher Zielrichtung und der wirtschaftlichen Einbindung der Wohnwege-Beratungsstelle in die Strukturen des insgesamt wirtschaftlich betriebenen Vereins Herberge zur Heimat (mit entsprechenden Synergieeffekten)  wird seitens der Verwaltung eine Erhöhung der Zuwendungen des Landkreises Nienburg derzeit nicht befürwortet. Sollte der Verein Herberge zur Heimat sich aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr in der Lage sehen, die angebotene Leistung in dem für erforderlich gehaltenen Umfang aufrecht zu erhalten, ist an die regulären Beratungsstrukturen der öffentlichen Sozialhilfeträger (SGB II/SGB XII) zu verweisen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 54.000,00 €, von denen 27.000,00 € vom Land Niedersachsen erstattet werden. Die Haushaltsmittel werden im Produkt 31111 zur Verfügung gestellt.


Anlagen:

 

·         Antrag des Vereins Herberge zur Heimat e.V.