Betreff
Mittelanmeldung des Fachbereiches Soziales für den Haushalt 2019
Vorlage
2018/271
Aktenzeichen
310-4/01-010
Art
Beschlussvorlage

Der Mittelanmeldung des Fachbereiches Soziales für das Haushaltsjahr 2019 wird zugestimmt.


Sachverhalt

In den Produkten des Fachbereiches Soziales wurden die Mittelansätze des Ergebnisplans für das Haushaltsjahr 2019 ermittelt. Alle Konten in den jeweiligen Produkten sind eingehend auf mögliche Einsparpotentiale geprüft worden. Die Vergleichszahlen beziehen sich auf die Planungsdaten des Haushalts 2018.

 

Erläuterungen zu den Produkten:

 

31010 – Grundsicherung für Arbeitssuchende:

Die Gesamtaufwendungen werden wesentlich von den Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 1 SGB II bestimmt. Trotz derzeit nicht absehbarer erheblicher Veränderungen bei der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und leistungsberechtigten Personen ist von einer Steigerung der Aufwendungen auszugehen, da die Regelsätze voraussichtlich zum 01.01.2019 steigen und die höheren Grenzwerte der zum 01.08.2018 aktualisierten Mietwerterhebung bei Neu- und Weiterbewilligung Wirkung zeigen werden. In Absprache mit dem Jobcenter Nienburg ist von einer Steigerung der Aufwendungen von ca. 3,75% auszugehen.

 

Bei der Planung geht der Fachbereich 31 auch von der Fortsetzung der im Jahr 2018 festzustellenden Tendenz aus, dass die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets stärker in Anspruch genommen werden, als in den Vorjahren. Bei den schulnahen Leistungen ist der Zusammenhang mit dem Übertritt kinderreicher Familien in den Bereich des Rechtskreises SGB II naheliegend. Bei den klassischen Teilhabeleistungen (Vereinsbeiträge, Freizeiten etc.) scheint auch mittlerweile bei den Anbietern eine höhere Bereitschaft zu bestehen, entsprechende Angebote über das BuT abzurechnen.

 

31110 – Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

 

Heilpädagogische Leistungen für Kinder im Vorschulalter:

Durch Gerichtsverfahren wurden die Erstattungsstreitigkeiten der örtlichen Jugend- hilfeträger mit dem Landessozialamt Niedersachsen für teilstationäre Leistungen für seelisch behinderte Kinder geklärt. Künftig ist der Sozialhilfeträger für die Gewährung von teilstationären Leistungen die Kinder zuständig. Die hausinternen Erstattungen  mit dem Fachbereich Jugend konnten im Jahr 2018 abgeschlossen werden. Die Ansätze bei den Konten 31110.433232 u. 433233 können daher in der Summe um 850.000 € reduziert werden.

 

Erwartet wird, dass die Fallzahl für die Kinder mit einem ambulanten Förderbedarf  konstant bleibt. Der Ansatz bei dem Konto 31110 433111 wurde wegen erwarteter Vergütungsanpassungen erhöht.  .

Die Fallzahl in den Hör- und Sprachbehindertenkindergärten bleibt konstant. Die Ansätze bei den Produktkonten 31110 433223 und 31110 433247 müssen aufgrund der zu erwartenden Vergütungserhöhung zum 01.01.2019 angepasst werden (+50.000 €).

Die Erstattungen im Rahmen des Quotalen Systems sinken gegenüber dem Vorjahr um 1.000.000 €, da die internen Umbuchungen im Jahr 2018 abgeschlossen werden konnten.

 

 

Hilfe zur angemessenen Schulbildung

Erwartet wird, dass die Fallzahl für die inklusive Beschulung in Regelschulen weiter steigt. Wesentliche Ursache ist, dass die Landesschulbehörde nicht die erforderlichen personellen Ressourcen zur Deckung des sonderpädagogischen Förderbedarfes zur Verfügung stellt (Sonderpädagogen/Pädagogische Mitarbeiter) und der Sozialhilfeträger als „Ausfallbürge“ einspringen muss. Ein einklagbarer Anspruch besteht gegenüber der Landesschulbehörde nicht. Darüber hinaus werden die Anbieter der Leistungen eine Erhöhung der Vergütung beantragen. Der Ansatz  bei dem Konto 31110 433112 wurde daher um 70.000 € auf 550.000 € erhöht.

 

Die Fallzahl der stationär betreuten Schüler/innen bleibt voraussichtlich konstant. Da ein kostenintensiver Schüler die Schule  beendet hat, kann der Ansatz bei dem Konto 31110 433235 um 50.000 € auf 1.450.000 € reduziert werden. 

Die Vergütungen für die Tagesbildungsstätten sind erheblich gestiegen. Zudem ist ein leichter Anstieg der Fallzahl zu verzeichnen. Der Ansatz bei dem Konto 31110.433234 muss um 130.000 € auf 630.000 € erhöht werden.

Im Sprachheilzentrum Werscherberg wurden im Sommer 2018 2 Jugendliche aufgenommen, deren Aufenthalt voraussichtlich auch im Jahr 2019 andauern wird. Der Ansatz muss um 100.000 € auf 130.000 € erhöht werden. 

 

Hilfe zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten

Die Leistungen des ambulanten betreuten Wohnens (Konten 31110 433113 – 433116 und 433 132 – 433135) bleiben, trotz Vergütungsanpassungen, weitgehend stabil. In der Summe können die Ansätze um. 50.000 € gesenkt werden. 

Die Fallzahl der Menschen ab Vollendung des 60. Lebensjahres in Einrichtungen (örtlicher Träger) wird im Jahr 2019 leicht steigen. Die Ansätze für diese Leistungen müssen bei den Produktkonten 31110 433223 – 433226 wegen des erwarteten Fallzahlanstieges  und Vergütungsanpassungen um 135.000 € auf 2.555.000 € erhöht werden.

Erwartet wird, dass die Fallzahl der stationär betreuten Menschen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (überörtlicher Träger) konstant bleiben wird. Aufgrund des Zuganges von 3 kostenintensiven Fällen mit einer Körperbehinderung muss jedoch der Ansatz bei dem Konto 31110.433238 um 290.000 € auf 670.000 € erhöht werden. Bei den übrigen Konten 31110.433237, -239 und -240) wird nur eine moderate Ausgabensteigerung  erwartet  (+0,5 % = +320.000 €).

 

Die Einnahmen aus dem so genannten Quotalen System werden um rd. 1.500.000 € steigen, da die Aufwendungen des überörtlichen Trägers für diese Leistungen höher  ausfallen werden. 

 

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Für Leistungsberechtigte in Werkstätten für behinderte Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, ist der Landkreis Nienburg sachlich zuständig. Im Jahr 2019 wird es einen leichten Fallzahlanstieg in dieser Altersgruppe geben. Der Ansatz bei dem Produktkonto 31110 433222 muss um 50.000 € auf 800.000 € erhöht werden. Bei den Leistungen für unter 60-jährige wird, durch einen geringeren Zugang in die Werkstätten für behinderte Menschen, ein leichter Rückgang der Ausgaben erwartet (-50.000 €)

 

 

 

Hilfe zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten

Im Jahr 2018 sind die Fallzahlen deutlich gestiegen. Im Jahr 2019 wird zwar ein weiterer Fallzahlanstieg nicht erwartet, jedoch sind die Ausgaben bei den Leistungen der Situation anzupassen. Bei den Leistungen für den örtlichen Träger sind die Ausgaben um 120.000 € auf 1.050.000 € zu erhöhen (31110.433228), bei dem über-örtlichen Träger um 360.000 € auf 2.800.000 € (31110.433242). Dem stehen Erstattungsleistungen im Rahmen des Quotalen Systems ebenfalls in Höhe von 2.800.000 € gegenüber.

 

Hilfe zur Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben

Die Kosten für den Beförderungsdienst für Schwerbehinderte  steigen aufgrund einer höheren Inanspruchnahme dieser Leistung (+20 Fälle). Zudem orientieren sich die Kilometer-entgelte an den Tarif der gesetzlichen Krankenkassen für Rollstuhltransporte. Diese sind ebenfalls gestiegen. Der Ansatz bei dem Produktkonto 31110.433119 muss daher um 35.000 € auf 120.000 € erhöht werden.

 

Sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe

Im Jahr 2018 haben 3 körperbehinderte Studentinnen/Studenten ihr Studium begonnen und benötigen sächliche  und personelle Unterstützung während des Studiums. Der Ansatz bei dem Produktkonto 31110.433130 muss um 20.000 € auf 70.000 € erhöht werden. 

 

Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung in Einrichtungen

Im Hinblick auf die künftige Trennung von fachlichen Leistungen und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Jahr 2020 (Bundesteilhabegesetz) wurde diese Kostenstelle neu eingerichtet. Die Ausgabeansätze berücksichtigen die im Jahr 2018 anfallenden Kosten unter Berücksichtigung einer 2 %igen Regelsatzanpassung.

 

31111 – Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

 

Fachliche Leistungen

Die Fallzahl der ambulant betreuten Leistungsfälle stagniert. Die Ansätze bei den Konten 31111 433133 und 433135 sind um 15.000 € (Vergütungsanpassung) zu erhöhen. 

Die Inanspruchnahme stationärer Leistungen ist im Jahr 2018 gesunken. Zu erwarten ist, dass sich dieser Trend fortsetzt. Der Ansatz kann daher um 80.000 € auf 370.000 € gesenkt werden.

Die Erstattung des Landes wird aufgrund der geringeren Ausgaben für den überörtlichen Träger im Jahr 2019 um 100.000 € geringer ausfallen. 

 

Projekt Wohnwege

Vorbehaltlich des Beschlusses des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren wurde für das Projekt Wohnwege vorsorglich ein Ansatz von 54.000 € für das Jahr 2019 eingestellt. Das Land Niedersachsen wird sich voraussichtlich erneut zur Hälfte daran beteiligen.

 

31210 – Hilfe zum Lebensunterhalt

 

Wie schon im Jahr 2018 ist zu erwarten, dass die Zahl der Hilfeempfänger weiterhin, wenn auch nur geringfügig steigen wird, da immer häufiger junge Personen, vor allem aufgrund psychischer gesundheitlicher Einschränkungen, länger als 6 Monate, aber nicht auf Dauer, erwerbsunfähig sind. Zwangsläufig ist daher mit einer Erhöhung der Ausgaben bei den Konten 433101 und 433102 zu rechnen. Da die Hilfe zum Lebensunterhalt, anders als die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung auf Dauer, nicht voll vom Bund erstattet werden, resultiert daraus eine – wenn auch nur geringe – Erhöhung der finanziellen Belastung für den Kreishaushalt.

 

Hilfe in anderen Lebenslagen

Im Jahr 2019 wurde der Ansatz bei Konto 433130 (Bestattungskosten) im Vergleich zu 2017 und 2018 noch weiter reduziert, da die Anzahl der Antragstellungen weiterhin rückläufig war.

 

Grundsicherung

Bei der Grundsicherung ist allein aufgrund des demografischen Wandels mit einem Anstieg der Zahl der Leistungsberechtigten zu rechnen, so dass folgerichtig auch die Ausgaben entsprechend ansteigen werden.

Da die Nettoausgaben der Grundsicherung jedoch in voller Höhe vom Bund erstattet werden, erhöht sich auf der Einnahmeseite auch die zu erwartende Erstattung durch den Bund. 

 

31212 – Leistungen für Asylbewerber

 

Im Vergleich zu den Ansätzen für das Jahr 2018 haben sich die Ausgabeansätze für die Konten 433101 - 433110 noch weiter reduziert, da für 2018 bei den Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit einer durchschnittlichen monatlichen Zahl von 900 Personen gerechnet wurde, tatsächlich aber nur durchschnittlich 700 Personen im Leistungsbezug waren. Grund hierfür war neben den noch erfolgten Übertritten in den Rechtskreis des SGB II die Tatsache, dass kaum noch Personen in den LK Nienburg zugewiesen wurden. Da mittlerweile nur noch über eine geringe Anzahl von Asylanträgen noch nicht entschieden wurde, werden Rechtskreiswechsel nur noch in sehr geringem Maße stattfinden, andererseits ist aber für das Jahr 2019 auch weiterhin nur mit geringen Zuweisungen in den LK Nienburg zu rechnen, so dass eine durchschnittliche Personenzahl von Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG von 700 realistisch erscheint.

 

Auffallend ist in diesem Zusammenhang die Reduzierung des Ansatzes bei dem Produktkonto 433108 (Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft & Geburt, $ 4 AsylbLG). Aufgrund der hohen Ausgaben im Jahr 2017 mit rd. 1.200.000,- € wurden im Jahr 2018 zunächst mtl. Abschläge an die DDG Essen, die die Abrechnung der entsprechenden Kosten für den LK Nienburg übernimmt, i.H.v. 80.000,- € gezahlt. Im Laufe des Jahres 2018 hat sich jedoch herausgestellt, dass bereits für 2017 zu hohe Abschläge an die DDG gezahlt wurden, welche dem LK Nienburg in 2018 wieder erstattet wurden. In Anbetracht dieser Erkenntnisse wurde der Ansatz für 2019 im Vergleich zum Jahr 2018 drastisch reduziert.

 

Einhergehend mit der Reduzierung der Zahl der Leistungsberechtigten reduzieren sich auch die Erstattungen an die Gemeinden, Konto 445200, wobei hier zu berücksichtigen ist, dass diese sich nach den Zahlen des Vorjahres 2017 berechnen.

 

Auf der Einnahmeseite verringern sich dementsprechend jedoch auch die Erstattungen durch das Land, Konto 348100, da auch diese jeweils 1 Jahr nachgelagert sind.

In den Produktgruppen 313 (Hilfe zur Pflege) und 314 (Bundesleistungen) gibt es gegenüber dem Vorjahr keine bedeutenden Veränderungen.

 

Der Gesamtzuschussbedarf des Fachbereiches Soziales steigt damit gegenüber dem Vorjahr um über 5 Mio. € auf 26,9 Mio. € an. Die unsteten Zuschussbedarfe wurden in den vergangenen Jahren aber von dem zeitlichen Auseinanderfallen der Aufwendungen und Erlösen im Bereich des Asylbewerberleitungsgesetzes verursacht. Der erwartete Zuschussbedarf des kommenden Haushaltsjahres entspricht in etwa (wieder) dem des Jahres 2014.

 

Mit Unsicherheiten behaftet ist die Höhe der Erstattungen des Bundes im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende:

Neben den Bundes- und Landesbeteiligungen an den allgemeinen Kosten der Unterkunft und den Kosten für das Bildungs- und Teilhabegesetzes wurde im Herbst dieses Jahres Einigung darüber erzielt, dass der Bund auch im Jahr 2019 die mit der Migration in Zusammenhang stehenden Unterkunftskosten im SGB II trägt. Das entsprechende Gesetz wird erst am 14.12.2018 verabschiedet, das konkretisierende Ausführungsgesetz des Landes wird erst im Frühjahr 2019 zu erwarten sein.

Sicher ist derzeit, dass der Landkreis die bisher erhaltenen Erstattungen bekommt. Unklar ist derzeit noch der Verteilmodus, da zumindest ein Teil der Erstattungen über die Beteiligung der Kommunen an der Umsatzsteuer verteilt werden soll. Auch wenn sich ggf. weitere, noch nicht bezifferbare, Erträge ergeben sollten, werden diese nicht in dem entsprechenden Produkt 31010 abgebildet, sondern fließen –zeitversetzt-über die Umsatzsteuer bzw. der Kreisumlage als allgemeine Steuermittel dem Landkreis zu. Der Fachbereich Soziales wird in enger Abstimmung mit dem Fachbereich Finanzen zu gegebener Zeit darüber berichten.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat die in der Anlage dargestellten finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

·         Teilhaushaltsplan des FB 31 für das Haushaltsjahr 2019