Der Mittelanmeldung des Fachbereiches Soziales für das Haushaltsjahr 2019 wird zugestimmt.
Sachverhalt
In den Produkten des
Fachbereiches Soziales wurden die Mittelansätze des Ergebnisplans für das
Haushaltsjahr 2019 ermittelt. Alle Konten in den jeweiligen Produkten sind
eingehend auf mögliche Einsparpotentiale geprüft worden. Die Vergleichszahlen
beziehen sich auf die Planungsdaten des Haushalts 2018.
Erläuterungen zu den
Produkten:
31010 – Grundsicherung für
Arbeitssuchende:
Die Gesamtaufwendungen werden
wesentlich von den Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 1 SGB II
bestimmt. Trotz derzeit nicht absehbarer erheblicher Veränderungen bei der
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und leistungsberechtigten Personen ist von
einer Steigerung der Aufwendungen auszugehen, da die Regelsätze voraussichtlich
zum 01.01.2019 steigen und die höheren Grenzwerte der zum 01.08.2018
aktualisierten Mietwerterhebung bei Neu- und Weiterbewilligung Wirkung zeigen
werden. In Absprache mit dem Jobcenter Nienburg ist von einer Steigerung der
Aufwendungen von ca. 3,75% auszugehen.
Bei der Planung geht der
Fachbereich 31 auch von der Fortsetzung der im Jahr 2018 festzustellenden
Tendenz aus, dass die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets stärker in
Anspruch genommen werden, als in den Vorjahren. Bei den schulnahen Leistungen
ist der Zusammenhang mit dem Übertritt kinderreicher Familien in den Bereich
des Rechtskreises SGB II naheliegend. Bei den klassischen Teilhabeleistungen
(Vereinsbeiträge, Freizeiten etc.) scheint auch mittlerweile bei den Anbietern
eine höhere Bereitschaft zu bestehen, entsprechende Angebote über das BuT
abzurechnen.
31110 – Eingliederungshilfe für
Menschen mit Behinderung
Heilpädagogische
Leistungen für Kinder im Vorschulalter:
Durch Gerichtsverfahren
wurden die Erstattungsstreitigkeiten der örtlichen Jugend- hilfeträger mit dem
Landessozialamt Niedersachsen für teilstationäre Leistungen für seelisch
behinderte Kinder geklärt. Künftig ist der Sozialhilfeträger für die Gewährung
von teilstationären Leistungen die Kinder zuständig. Die hausinternen
Erstattungen mit dem Fachbereich Jugend
konnten im Jahr 2018 abgeschlossen werden. Die Ansätze bei den Konten
31110.433232 u. 433233 können daher in der Summe um 850.000 € reduziert werden.
Erwartet wird, dass die
Fallzahl für die Kinder mit einem ambulanten Förderbedarf konstant bleibt. Der Ansatz bei dem Konto
31110 433111 wurde wegen erwarteter Vergütungsanpassungen erhöht. .
Die Fallzahl in den Hör- und
Sprachbehindertenkindergärten bleibt konstant. Die Ansätze bei den
Produktkonten 31110 433223 und 31110 433247 müssen aufgrund der zu erwartenden
Vergütungserhöhung zum 01.01.2019 angepasst werden (+50.000 €).
Die Erstattungen im Rahmen
des Quotalen Systems sinken gegenüber dem Vorjahr um 1.000.000 €, da die
internen Umbuchungen im Jahr 2018 abgeschlossen werden konnten.
Hilfe zur angemessenen
Schulbildung
Erwartet wird, dass die
Fallzahl für die inklusive Beschulung in Regelschulen weiter steigt.
Wesentliche Ursache ist, dass die Landesschulbehörde nicht die erforderlichen
personellen Ressourcen zur Deckung des sonderpädagogischen Förderbedarfes zur
Verfügung stellt (Sonderpädagogen/Pädagogische Mitarbeiter) und der Sozialhilfeträger
als „Ausfallbürge“ einspringen muss. Ein einklagbarer Anspruch besteht
gegenüber der Landesschulbehörde nicht. Darüber hinaus werden die Anbieter der
Leistungen eine Erhöhung der Vergütung beantragen. Der Ansatz bei dem Konto 31110 433112 wurde daher um
70.000 € auf 550.000 € erhöht.
Die Fallzahl der stationär
betreuten Schüler/innen bleibt voraussichtlich konstant. Da ein
kostenintensiver Schüler die Schule
beendet hat, kann der Ansatz bei dem Konto 31110 433235 um 50.000 € auf
1.450.000 € reduziert werden.
Die Vergütungen für die
Tagesbildungsstätten sind erheblich gestiegen. Zudem ist ein leichter Anstieg
der Fallzahl zu verzeichnen. Der Ansatz bei dem Konto 31110.433234 muss um
130.000 € auf 630.000 € erhöht werden.
Im Sprachheilzentrum
Werscherberg wurden im Sommer 2018 2 Jugendliche aufgenommen, deren Aufenthalt
voraussichtlich auch im Jahr 2019 andauern wird. Der Ansatz muss um 100.000 €
auf 130.000 € erhöht werden.
Hilfe zum selbstbestimmten
Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten
Die Leistungen des ambulanten
betreuten Wohnens (Konten 31110 433113 – 433116 und 433 132 – 433135) bleiben,
trotz Vergütungsanpassungen, weitgehend stabil. In der Summe können die Ansätze
um. 50.000 € gesenkt werden.
Die Fallzahl der Menschen ab
Vollendung des 60. Lebensjahres in Einrichtungen (örtlicher Träger) wird im
Jahr 2019 leicht steigen. Die Ansätze für diese Leistungen müssen bei den
Produktkonten 31110 433223 – 433226 wegen des erwarteten Fallzahlanstieges und Vergütungsanpassungen um 135.000 € auf
2.555.000 € erhöht werden.
Erwartet wird, dass die
Fallzahl der stationär betreuten Menschen, die das 60. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben (überörtlicher Träger) konstant bleiben wird. Aufgrund des
Zuganges von 3 kostenintensiven Fällen mit einer Körperbehinderung muss jedoch
der Ansatz bei dem Konto 31110.433238 um 290.000 € auf 670.000 € erhöht werden.
Bei den übrigen Konten 31110.433237, -239 und -240) wird nur eine moderate
Ausgabensteigerung erwartet (+0,5 % = +320.000 €).
Die Einnahmen aus dem so
genannten Quotalen System werden um rd. 1.500.000 € steigen, da die
Aufwendungen des überörtlichen Trägers für diese Leistungen höher ausfallen werden.
Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben
Für Leistungsberechtigte in
Werkstätten für behinderte Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben,
ist der Landkreis Nienburg sachlich zuständig. Im Jahr 2019 wird es einen
leichten Fallzahlanstieg in dieser Altersgruppe geben. Der Ansatz bei dem
Produktkonto 31110 433222 muss um 50.000 € auf 800.000 € erhöht werden. Bei den
Leistungen für unter 60-jährige wird, durch einen geringeren Zugang in die
Werkstätten für behinderte Menschen, ein leichter Rückgang der Ausgaben erwartet
(-50.000 €)
Hilfe zum Erwerb
praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
Im Jahr 2018 sind die
Fallzahlen deutlich gestiegen. Im Jahr 2019 wird zwar ein weiterer
Fallzahlanstieg nicht erwartet, jedoch sind die Ausgaben bei den Leistungen der
Situation anzupassen. Bei den Leistungen für den örtlichen Träger sind die Ausgaben
um 120.000 € auf 1.050.000 € zu erhöhen (31110.433228), bei dem über-örtlichen
Träger um 360.000 € auf 2.800.000 € (31110.433242). Dem stehen Erstattungsleistungen
im Rahmen des Quotalen Systems ebenfalls in Höhe von 2.800.000 € gegenüber.
Hilfe zur Teilhabe am
gemeinschaftlichen Leben
Die Kosten für den
Beförderungsdienst für Schwerbehinderte
steigen aufgrund einer höheren Inanspruchnahme dieser Leistung (+20
Fälle). Zudem orientieren sich die Kilometer-entgelte an den Tarif der
gesetzlichen Krankenkassen für Rollstuhltransporte. Diese sind ebenfalls
gestiegen. Der Ansatz bei dem Produktkonto 31110.433119 muss daher um 35.000 €
auf 120.000 € erhöht werden.
Sonstige Leistungen der
Eingliederungshilfe
Im Jahr 2018 haben 3
körperbehinderte Studentinnen/Studenten ihr Studium begonnen und benötigen
sächliche und personelle Unterstützung
während des Studiums. Der Ansatz bei dem Produktkonto 31110.433130 muss um
20.000 € auf 70.000 € erhöht werden.
Hilfe zum Lebensunterhalt
und Grundsicherung in Einrichtungen
Im Hinblick auf die künftige
Trennung von fachlichen Leistungen und Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhaltes im Jahr 2020 (Bundesteilhabegesetz) wurde diese Kostenstelle
neu eingerichtet. Die Ausgabeansätze berücksichtigen die im Jahr 2018
anfallenden Kosten unter Berücksichtigung einer 2 %igen Regelsatzanpassung.
31111 – Hilfen zur Überwindung
besonderer sozialer Schwierigkeiten
Fachliche Leistungen
Die Fallzahl der ambulant
betreuten Leistungsfälle stagniert. Die Ansätze bei den Konten 31111 433133 und
433135 sind um 15.000 € (Vergütungsanpassung) zu erhöhen.
Die Inanspruchnahme
stationärer Leistungen ist im Jahr 2018 gesunken. Zu erwarten ist, dass sich
dieser Trend fortsetzt. Der Ansatz kann daher um 80.000 € auf 370.000 € gesenkt
werden.
Die Erstattung des Landes
wird aufgrund der geringeren Ausgaben für den überörtlichen Träger im Jahr 2019
um 100.000 € geringer ausfallen.
Projekt Wohnwege
Vorbehaltlich des Beschlusses
des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren wurde für das Projekt
Wohnwege vorsorglich ein Ansatz von 54.000 € für das Jahr 2019 eingestellt. Das
Land Niedersachsen wird sich voraussichtlich erneut zur Hälfte daran
beteiligen.
31210 – Hilfe zum Lebensunterhalt
Wie schon im Jahr 2018 ist zu
erwarten, dass die Zahl der Hilfeempfänger weiterhin, wenn auch nur geringfügig
steigen wird, da immer häufiger junge Personen, vor allem aufgrund psychischer
gesundheitlicher Einschränkungen, länger als 6 Monate, aber nicht auf Dauer,
erwerbsunfähig sind. Zwangsläufig ist daher mit einer Erhöhung der Ausgaben bei
den Konten 433101 und 433102 zu rechnen. Da die Hilfe zum Lebensunterhalt,
anders als die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei voller
Erwerbsminderung auf Dauer, nicht voll vom Bund erstattet werden, resultiert
daraus eine – wenn auch nur geringe – Erhöhung der finanziellen Belastung für
den Kreishaushalt.
Hilfe in anderen
Lebenslagen
Im Jahr 2019 wurde der Ansatz
bei Konto 433130 (Bestattungskosten) im Vergleich zu 2017 und 2018 noch weiter
reduziert, da die Anzahl der Antragstellungen weiterhin rückläufig war.
Grundsicherung
Bei der Grundsicherung ist
allein aufgrund des demografischen Wandels mit einem Anstieg der Zahl der
Leistungsberechtigten zu rechnen, so dass folgerichtig auch die Ausgaben
entsprechend ansteigen werden.
Da die Nettoausgaben der
Grundsicherung jedoch in voller Höhe vom Bund erstattet werden, erhöht sich auf
der Einnahmeseite auch die zu erwartende Erstattung durch den Bund.
31212 – Leistungen für Asylbewerber
Im Vergleich zu den Ansätzen
für das Jahr 2018 haben sich die Ausgabeansätze für die Konten 433101 - 433110
noch weiter reduziert, da für 2018 bei den Leistungsberechtigten nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit einer durchschnittlichen monatlichen
Zahl von 900 Personen gerechnet wurde, tatsächlich aber nur durchschnittlich
700 Personen im Leistungsbezug waren. Grund hierfür war neben den noch
erfolgten Übertritten in den Rechtskreis des SGB II die Tatsache, dass kaum
noch Personen in den LK Nienburg zugewiesen wurden. Da mittlerweile nur noch
über eine geringe Anzahl von Asylanträgen noch nicht entschieden wurde, werden
Rechtskreiswechsel nur noch in sehr geringem Maße stattfinden, andererseits ist
aber für das Jahr 2019 auch weiterhin nur mit geringen Zuweisungen in den LK
Nienburg zu rechnen, so dass eine durchschnittliche Personenzahl von Leistungsberechtigten
nach dem AsylbLG von 700 realistisch erscheint.
Auffallend ist in diesem
Zusammenhang die Reduzierung des Ansatzes bei dem Produktkonto 433108
(Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft & Geburt, $ 4 AsylbLG). Aufgrund
der hohen Ausgaben im Jahr 2017 mit rd. 1.200.000,- € wurden im Jahr 2018
zunächst mtl. Abschläge an die DDG Essen, die die Abrechnung der entsprechenden
Kosten für den LK Nienburg übernimmt, i.H.v. 80.000,- € gezahlt. Im Laufe des
Jahres 2018 hat sich jedoch herausgestellt, dass bereits für 2017 zu hohe
Abschläge an die DDG gezahlt wurden, welche dem LK Nienburg in 2018 wieder erstattet
wurden. In Anbetracht dieser Erkenntnisse wurde der Ansatz für 2019 im Vergleich
zum Jahr 2018 drastisch reduziert.
Einhergehend mit der
Reduzierung der Zahl der Leistungsberechtigten reduzieren sich auch die
Erstattungen an die Gemeinden, Konto 445200, wobei hier zu berücksichtigen ist,
dass diese sich nach den Zahlen des Vorjahres 2017 berechnen.
Auf der Einnahmeseite
verringern sich dementsprechend jedoch auch die Erstattungen durch das Land,
Konto 348100, da auch diese jeweils 1 Jahr nachgelagert sind.
In den Produktgruppen 313
(Hilfe zur Pflege) und 314 (Bundesleistungen) gibt es gegenüber dem Vorjahr
keine bedeutenden Veränderungen.
Der Gesamtzuschussbedarf des
Fachbereiches Soziales steigt damit gegenüber dem Vorjahr um über 5 Mio. € auf
26,9 Mio. € an. Die unsteten Zuschussbedarfe wurden in den vergangenen Jahren
aber von dem zeitlichen Auseinanderfallen der Aufwendungen und Erlösen im
Bereich des Asylbewerberleitungsgesetzes verursacht. Der erwartete
Zuschussbedarf des kommenden Haushaltsjahres entspricht in etwa (wieder) dem
des Jahres 2014.
Mit Unsicherheiten behaftet
ist die Höhe der Erstattungen des Bundes im Bereich der Grundsicherung für
Arbeitssuchende:
Neben den Bundes- und
Landesbeteiligungen an den allgemeinen Kosten der Unterkunft und den Kosten für
das Bildungs- und Teilhabegesetzes wurde im Herbst dieses Jahres Einigung
darüber erzielt, dass der Bund auch im Jahr 2019 die mit der Migration in
Zusammenhang stehenden Unterkunftskosten im SGB II trägt. Das entsprechende
Gesetz wird erst am 14.12.2018 verabschiedet, das konkretisierende
Ausführungsgesetz des Landes wird erst im Frühjahr 2019 zu erwarten sein.
Sicher ist derzeit, dass der
Landkreis die bisher erhaltenen Erstattungen bekommt. Unklar ist derzeit noch
der Verteilmodus, da zumindest ein Teil der Erstattungen über die Beteiligung
der Kommunen an der Umsatzsteuer verteilt werden soll. Auch wenn sich ggf.
weitere, noch nicht bezifferbare, Erträge ergeben sollten, werden diese nicht
in dem entsprechenden Produkt 31010 abgebildet, sondern fließen
–zeitversetzt-über die Umsatzsteuer bzw. der Kreisumlage als allgemeine
Steuermittel dem Landkreis zu. Der Fachbereich Soziales wird in enger
Abstimmung mit dem Fachbereich Finanzen zu gegebener Zeit darüber berichten.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der Beschluss hat die
in der Anlage dargestellten finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
·
Teilhaushaltsplan
des FB 31 für das Haushaltsjahr 2019