Der Gleichstellungsplan für den Zeitraum von 2018 bis 2020 wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt
§ 15 Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz
verpflichtet die Dienststellen mit mehr als 50 Bediensteten, einen
Gleichstellungsplan zu erstellen. Als Grundlage dient dabei eine
Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur und der zu erwartenden
Fluktuation. Im Plan ist für seine Geltungsdauer festzulegen, wie
eine Unterrepräsentanz abgebaut und die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familienarbeit
verbessert werden soll.
/ Der jetzt für die Jahre 2018 bis 2020 erstellte
Gleichstellungsplan ist als Anlage beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass
die Daten der Landkreisbeschäftigten in der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter,
in der gemeinsamen Leitstelle beim Landkreis Schaumburg sowie die
Kreisstraßenwärter nicht enthalten sind. Diese Beschäftigtengruppen gehören
nicht zur Dienststelle „Kreisverwaltung“ und sind damit nicht aufzunehmen.
Berücksichtigt wurden dagegen die Prüferinnen und Prüfer des gemeinsamen
Rechnungsprüfungsamtes, die vom Landkreis Schaumburg zum
Landkreis Nienburg/Weser abgeordnet sind.
Die Verwaltung wird den Gleichstellungsplan in der
Sitzung des Ausschusses für
Finanzen und Personal vorstellen und Fragen dazu beantworten.
Anlage:
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Gleichstellungsplan für den Zeitraum 2018 - 2020