Betreff
Mittelverwendung gem. § 7b Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) für ergänzende Maßnahmen;
Vorlage
2018/279
Aktenzeichen
62.22.380
Art
Beschlussvorlage

Folgende Maßnahmen sollen mit den Mitteln, die der Landkreis Nienburg/Weser gem. § 7b Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) vom Land erhält, finanziert werden:

 

Maßnahme 2413: Defizitausgleich für entstehende Betriebskosten im Projekt

MOREMA II  mit einem Kostenrahmen von 20.000,- €.


Sachverhalt

Maßnahme 2413

Das Projekt MOREMA II soll die Mobilitätsbedürfnisse von Menschen im ländlichen Raum durch flexible und bedarfsgerechte Ergänzungen zum ÖPNV verbessern. Zum Einsatz kommen vorhandene, aber regelmäßig untergenutzte (halb) öffentliche Fahrzeugkapazitäten, mit deren Hilfe einerseits durch den klassischen ÖPNV wirtschaftlich  nicht darstellbare Versorgungslücken geschlossen werden sollen und andererseits Zubringerfunktion zum klassischen ÖPNV übernommen werden soll, um diesen letztlich zu stärken. MOREMA II umfasst diverse Pilotprojekte (z. B. den Jugendbus und künftig einen Zubringer zur Linie 835), für die eine finanzielle Unterstützung aus 7b Mitteln seitens des Landkreises Nienburg/Weser durch die Stadt Rehburg-

Loccum beantragt wurde. Mit diesen 7b-Mitteln sollen Betriebskostendefizite der Fahrzeuge und eventuell entstehende Personalkosten abgedeckt werden. Die verbleibenden Kosten werden aus Projektmitteln (hier: Eigenmittel der Stadt Rehburg- Loccum) gedeckt.

Das Pilotprojekt hat eine Laufzeit von einem Jahr.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 20.000,- €, diese Mittel stehen im Haushalt für das Produkt 54120 bereit.