Betreff
Änderung der Hauptsatzung
Vorlage
2018/280
Art
Beschlussvorlage

Die 6. Änderungsatzung der Hauptsatzung des Landkreises Nienburg/Weser wird beschlossen.


Sachverhalt

Die Verwaltung schlägt vor, zum 1.1.2019 mehrere Anpassungen der Hauptsatzung vorzunehmen, und hierzu die beigefügte Änderungssatzung zu verabschieden.

 

a) Vergabe von Aufträgen

 

Der Hauptverwaltungsbeamte führt gem. § 85 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG die Geschäfte der laufenden Verwaltung, also diejenigen Geschäfte, die in mehr oder weniger regelmäßiger Wiederkehr vorkommen und nach Größe, Umfang der Verwaltungstätigkeit und Finanzkraft der Kommune von sachlich weniger erheblicher Bedeutung sind und deshalb zu den herkömmlichen und üblichen Aufgaben der Verwaltung gehören.

 

Hierzu zählt u.a. auch die Vergabe von Aufträgen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, d. h. die Ausschreibung und die Beauftragung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen.

Bis zu welcher Höhe Vergaben als Geschäft der laufenden Verwaltung einzuordnen sind, ist kommunalrechtlich nicht verbindlich definiert. Zur Konkretisierung des Begriffs kann die Vertretung auf der Grundlage der o. g. Kriterien jedoch Wertgrenzen festlegen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, in § 7 der Hauptsatzung eine klarstellende Regelung zu ergänzen und die Wertgrenze für die Vergabe von Aufträgen, die in die Zuständigkeit der Landrätin oder des Landrats als Geschäft der laufenden Verwaltung fallen, auf 100.000,00 € (Nettorechnungsbeträge) festzusetzen.

Dieser Wert erscheint im Hinblick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landkreises als angemessen und würde durchschnittlich rund 40 Vergaben (im Wert zwischen 15.000 und 100.000 €) pro Jahr erfassen.

Unabhängig von dieser Wertgrenze beteiligt die Verwaltung die politischen Entscheidungsträger bei Aufträgen mit besonderer politischer Bedeutung im Vorfeld des Vergabeverfahrens. Dies erfolgt regelmäßig bereits mit der Mittelbereitstellung im Rahmen der Haushaltsaufstellung sowie – abhängig vom Auftragsgegenstand – durch gesonderte Beratungen in den Fachausschüssen bzw. den Entscheidungsgremien des Kreistages.

Der Kreisausschuss kann sich zudem in jedem Einzelfall vorbehalten, in Ausschreibungsverfahren, die ggf. auch wertmäßig von nicht herausgehobener Bedeutung sind, inhaltlich tiefergehend eingebunden zu werden.

 

b) Bekanntmachungen

 

Die aktuelle Hauptsatzung regelt in § 12 Abs. 1 „Satzungen und Verordnungen sowie das Ergebnis der Beratung über einen Einwohnerantrag bzw. eine Entscheidung, die den Antrag für unzulässig erklärt, werden im Internet unter der Adresse www.landkreis-nienburg.de veröffentlicht. Auf die Bereitstellung im Internet unter Angabe des Bereitstellungstages und auf die Internetadresse ist in den Tageszeitungen a) Die Harke, Nienburg b) Kreiszeitung für den Landkreis Diepholz und Nienburg nachrichtlich hinzuweisen.

Ergänzend wird festgelegt: „Sonstige Bekanntmachungen werden in der im Einzelfall zweckmäßigen Weise veröffentlicht.“ Diese Festlegung hat sich jedoch als rechtlich nicht haltbar erwiesen, da für Dritte unklar bleibt, wie und wo der Landkreis seinen Veröffentlichungspflichten in diesen Fällen nachkommt. 

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den letzten Satz zu streichen und die „sonstigen“ Bekanntmachungen im ersten Satz aufzunehmen, sodass sich folgender Formulierungsvorschlag ergibt:

 

„Satzungen und Verordnungen sowie öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen des Landkreises werden – soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist – im Internet unter der Adresse www.landkreis-nienburg.de verkündet bzw. bekannt gemacht. Auf die Bereitstellung im Internet unter Angabe des Bereitstellungstages und auf die Internetadresse ist in den Tageszeitungen a) Die Harke, Nienburg b) Kreiszeitung für den Landkreis Diepholz und Nienburg nachrichtlich hinzuweisen.“

c) Bezeichnung der Dezernate

Das von Herrn Kreisrat Hoffmann geführte Dezernat wird in § 9 der Hauptsatzung als „Dezernat II“ ausgewiesen. Tatsächlich wird es jedoch unter der Bezeichnung „Dezernat III“ geführt. Die Hauptsatzung sollte zur Klarstellung an dieser Stelle redaktionell anpasst werden.


Anlagen:

 

Anlage 1: Anpassung der Hauptsatzung zum 01.01.2019

Anlage 2: Die 6. Änderungsatzung der Hauptsatzung des Landkreises Nienburg/Weser