Die 6. Änderungsatzung der Hauptsatzung des Landkreises Nienburg/Weser wird beschlossen.
Sachverhalt
Die Verwaltung schlägt vor,
zum 1.1.2019 mehrere Anpassungen der Hauptsatzung vorzunehmen, und hierzu die
beigefügte Änderungssatzung zu verabschieden.
a) Vergabe von Aufträgen
Der Hauptverwaltungsbeamte
führt gem. § 85 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG die Geschäfte der laufenden Verwaltung,
also diejenigen Geschäfte, die in mehr oder weniger regelmäßiger Wiederkehr
vorkommen und nach Größe, Umfang der Verwaltungstätigkeit und Finanzkraft der
Kommune von sachlich weniger erheblicher Bedeutung sind und deshalb zu den
herkömmlichen und üblichen Aufgaben der Verwaltung gehören.
Hierzu zählt u.a. auch die
Vergabe von Aufträgen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, d. h. die
Ausschreibung und die Beauftragung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen.
Bis zu welcher Höhe Vergaben
als Geschäft der laufenden Verwaltung einzuordnen sind, ist kommunalrechtlich
nicht verbindlich definiert. Zur Konkretisierung des Begriffs kann die
Vertretung auf der Grundlage der o. g. Kriterien jedoch Wertgrenzen festlegen.
Die Verwaltung schlägt daher
vor, in § 7 der Hauptsatzung eine klarstellende Regelung zu ergänzen und die
Wertgrenze für die Vergabe von Aufträgen, die in die Zuständigkeit der
Landrätin oder des Landrats als Geschäft der laufenden Verwaltung fallen, auf
100.000,00 € (Nettorechnungsbeträge) festzusetzen.
Dieser Wert erscheint im
Hinblick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landkreises als
angemessen und würde durchschnittlich rund 40 Vergaben (im Wert zwischen 15.000
und 100.000 €) pro Jahr erfassen.
Unabhängig von dieser Wertgrenze
beteiligt die Verwaltung die politischen Entscheidungsträger bei Aufträgen mit
besonderer politischer Bedeutung im Vorfeld des Vergabeverfahrens. Dies erfolgt
regelmäßig bereits mit der Mittelbereitstellung im Rahmen der
Haushaltsaufstellung sowie – abhängig vom Auftragsgegenstand – durch gesonderte
Beratungen in den Fachausschüssen bzw. den Entscheidungsgremien des Kreistages.
Der Kreisausschuss kann sich
zudem in jedem Einzelfall vorbehalten, in Ausschreibungsverfahren, die ggf.
auch wertmäßig von nicht herausgehobener Bedeutung sind, inhaltlich
tiefergehend eingebunden zu werden.
b) Bekanntmachungen
Die aktuelle Hauptsatzung
regelt in § 12 Abs. 1 „Satzungen und Verordnungen sowie das Ergebnis der
Beratung über einen Einwohnerantrag bzw. eine Entscheidung, die den Antrag für
unzulässig erklärt, werden im Internet unter der Adresse
www.landkreis-nienburg.de veröffentlicht. Auf die Bereitstellung im Internet
unter Angabe des Bereitstellungstages und auf die Internetadresse ist in den
Tageszeitungen a) Die Harke, Nienburg b) Kreiszeitung für den Landkreis
Diepholz und Nienburg nachrichtlich hinzuweisen.
Ergänzend wird festgelegt:
„Sonstige Bekanntmachungen werden in der im Einzelfall zweckmäßigen Weise
veröffentlicht.“ Diese Festlegung hat sich jedoch als rechtlich nicht haltbar
erwiesen, da für Dritte unklar bleibt, wie und wo der Landkreis seinen
Veröffentlichungspflichten in diesen Fällen nachkommt.
Die Verwaltung schlägt daher
vor, den letzten Satz zu streichen und die „sonstigen“ Bekanntmachungen im
ersten Satz aufzunehmen, sodass sich folgender Formulierungsvorschlag ergibt:
„Satzungen und Verordnungen
sowie öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen des Landkreises werden –
soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist – im Internet unter
der Adresse www.landkreis-nienburg.de verkündet bzw. bekannt gemacht. Auf die
Bereitstellung im Internet unter Angabe des Bereitstellungstages und auf die
Internetadresse ist in den Tageszeitungen a) Die Harke, Nienburg b) Kreiszeitung
für den Landkreis Diepholz und Nienburg nachrichtlich hinzuweisen.“
c) Bezeichnung der Dezernate
Das von Herrn Kreisrat
Hoffmann geführte Dezernat wird in § 9 der Hauptsatzung als „Dezernat II“
ausgewiesen. Tatsächlich wird es jedoch unter der Bezeichnung „Dezernat III“
geführt. Die Hauptsatzung sollte zur Klarstellung an dieser Stelle redaktionell
anpasst werden.
Anlagen:
Anlage 1: Anpassung der
Hauptsatzung zum 01.01.2019
Anlage
2: Die 6. Änderungsatzung der Hauptsatzung des Landkreises Nienburg/Weser