Betreff
Integration weiterer Bahnhöfe in den GVH-Tarif
Vorlage
2018/282
Aktenzeichen
62.22.361 308
Art
Beschlussvorlage

Der Landkreis Nienburg/Weser unterzeichnet einen Vertrag mit der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) und der Region Hannover über die Integration weiterer Bahnhöfe – hier Leese und Eystrup – in den GVH-Tarif (Entwurf in der Anlage 1). Er übernimmt nach den Bestimmungen des Vertrages und seiner Anlagen rund 79 % des Zuschussbedarfes und damit einen jährlichen Zuschussbetrag von rund 11.000 €.


Sachverhalt

Einleitung

Die Region Hannover hat mit den benachbarten Landkreisen sukzessive Tarifkooperationen abgeschlossen, die für ausgewählte SPNV-Strecken zwischen der Region Hannover und den umliegenden Landkreisen die Einführung vergünstigter Zeitfahrausweise des GVH gegenüber den bisherigen Tarifen für diese Relationen zum Inhalt haben.

Diese Kooperationen wurden durch den Großraum-Verkehr Hannover (GVH) zunächst für die Landkreise Schaumburg, Peine, Celle und Heidekreis für SPNV-Strecken in diese Gebietskörperschaften unter dem Projekt Regionaltarif im Jahr 2004 realisiert. In den folgenden Jahren wurden dann die noch fehlenden Landkreise Nienburg/Weser, Hildesheim, Hameln-Pyrmont und Gifhorn in gleicher Weise integriert. Im Landkreis Nienburg/Weser wurden damals die Bahnhöfe Linsburg und Nienburg integriert. Diese Kooperationen haben Regelungen zum Ausgleich von Mindereinnahmen durch die Einführung des Regionaltarifs beinhaltet, die aber nach kurzer Zeit durch die Zunahme der Zahl verkaufter Fahrkarten überflüssig wurden. Die Fahrausweise sind als GVH MobilCards im Regionaltarif Bestandteil des Tarifsortiments des GVH.

Seit 2011 bemüht sich die Region Hannover gemeinsam mit den angrenzenden Landkreisen darum,

a)  die Zahl der in den GVH-Tarif für Zeitkarten integrierten Bahnhöfe zu erweitern

-     im Landkreis Nienburg/Weser sollen zusätzlich die Bahnhöfe Leese und Eystrup einbezogen werden,

b)  die Integration in den GVH – Tarif auch für Tickets (Einzelfahrscheine) zu erweitern.

Beratungen und Beschlüsse im Jahr 2014

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung vom 20.10.2014 (Drucksache 2014/190/1) der Erweiterung des GVH-Tarifs für Zeitkarten zugestimmt, eine Erweiterung des GVH-Tarifs für Tickets aber abgelehnt. Der Beschluss sah vor, einen Betrag von 52.370 € jährlich bereit zu stellen, sofern sich die Samtgemeinde Grafschaft Hoya zu 50% an den Kosten beteiligt. Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya hat einen Beschluss gefasst, sich zu 50 % an dem Zuschuss des Landkreises zu beteiligen.

Verhandlungen ab 2018

Nachdem sich Verhandlungen über die Erweiterung des GVH-Tarifes über weitere Jahre hinzogen, wurde im Laufe dieses Jahres (2018) die o.g. Punkte a) und b) voneinander getrennt, weil erkennbar war, dass die GVH-Erweiterung im Zeitkartenbereich deutlich einfacher und schneller zu gestalten ist als im Ticketbereich.

Nach erneuter Verhandlung am 07.09.2018 mit der Region Hannover, der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), dem Wirtschaftsministerium und der Deutschen Bahn wurde der in Anlage 1 beigefügte Vertragsentwurf entwickelt.

Die mit den Zeitfahrausweisen des Regionaltarifs zu nutzenden Relationen werden im Landkreis Nienburg/Weser um folgende weitere Bahnhöfe erweitert: Leese-Stolzenau und Eystrup. Diese Erweiterung wird zum 01.04.2019 umgesetzt.

Die Tarifsystematik entspricht den gültigen Bestimmungen im originären GVH-Tarifgebiet sowie im bisherigen Gebiet des GVH-Regionaltarifs: Die Anzahl der durchfahrenen Tarifzonen bestimmt den Preis. Die beiden neu zu integrierenden Bahnhöfe werden der GVH-Tarifzone Außenring 3 zugeordnet.

Die Integration erfolgt zu den genehmigten Tarifen des GVH mit Preisstand 01.01.2019. Die weitere Preisbildung wird in den Gremien des GVH für die Folgejahre beschlossen.

 

 

R7 - 7 Zonen

 

JahresAbo

 

 

GVH MobilCard pers. oder übertr.

171,70

GVH MobilCard 1. Klasse pers. oder übertr.

274,70

GVH MobilCard Ausbildung

123,70

GVH MobilCard 63 plus

122,00

 

Einzelverkauf

 

 

GVH MobilCard

202,00

GVH MobilCard

1. Klasse

323,20

GVH MobilCard Ausbildung

145,50

GVH WochenCard Ausbildung

40,50

Tab. 1  Preise für Cards im Regionaltarif / Preise in € zum 01.01.2019 für die Bahnhöfe Eystrup und Leese

 

Zuschussbedarf

Zur Berechnung des Zuschussbedarfs für die Einbeziehung der im Landkreis Nienburg/Weser liegenden Bahnhöfe Eystrup und Leese-Stolzenau in den GVH-Regionaltarif wurden die von der Niedersachsentarif GmbH (NITAG) gelieferten Verkaufszahlen des Niedersachsentarifs des Jahres 2016 zugrunde gelegt.

Die Einnahmen im Zeitkartensegment in Höhe von 96 T€ auf den relevanten Relationen wurden den potenziellen Einnahmen aus dem einzuführenden GVH-Regionaltarif gegenübergestellt.

Diese Erlöse des GVH wurden unter der Annahme zunächst unveränderter Nutzerzahlen aus der Multiplikation der Anzahl der Kunden mit den Preisen des GVH-Regionaltarifs ermittelt. Es ergibt sich hieraus die gerundete Summe von 82 T€.

Der Zuschussbedarf pro Jahr ergibt sich aus der Differenz der Status Quo-Einnahmen der NITAG und der potenziell neu erzielten Erlöse des GVH auf den einzubeziehenden Relationen und beträgt somit:

           

Erlöse NITAG

96 T€

Erlöse GVH

82 T€

Zuschuss

14 T€

Tab. 2                        Ermittlung des Zuschussbedarfes


 

Öffentlich- Rechtlicher Vertrag mit der Region Hannover

Der gesamte Zuschussbedarf wird zwischen der Region Hannover und dem Landkreis Nienburg/Weser auf Grundlage der Pendlerströme zwischen den Gebietskörperschaften aufgeteilt. Die Basis für diese Berechnung bilden die Informationen zu den Ein- und Auspendlern und den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohn- und am Arbeitsort für jeden Kreis in Deutschland von der Bundesagentur für Arbeit.

 

Einpendler

nach Region Hannover

Auspendler

von Region Hannover

gesamt

absolut

Anteil

von allen

absolut

Anteil von allen

 

 

 

 

 

 

 

Landkreis Nienburg/Weser

6.109

79,3 %

1.592

20,7 %

7.701

Tab. 2                        Ermittlung des Ein-/Auspendlerverhältnisses

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Pendleratlas, Datenstand Juni 2017

 

Unter Anwendung dieser Quoten ergeben sich auf T€ gerundete Zuschussbedarfe:

 

Landkreis Nienburg/Weser:        11.000 € jährlich

Region Hannover                            3.000 € jährlich

 

Als Fortschreibung wird die Veränderung der Einnahmen im GVH-Regionaltarif vom Hauptbahnhof Hannover zu den SPNV-Zielen im Landkreis Nienburg/Weser nach geltender GVH-Einnahmeaufteilung herangezogen.

Für die bei Vertragsabschluss geltende Laufzeit des Verkehrsvertrages mit DB Regio für die Station Eystrup wird die Fortschreibungsquote auf 0% festgelegt.

Für die bei Vertragsabschluss geltende Laufzeit des Verkehrsvertrages mit Keolis Deutschland GmbH & Co. KG für die Station Leese-Stolzenau wird die Fortschreibungsquote angewendet. Diese muss allerdings im Einzelnen noch mit dem Verkehrsunternehmen abgestimmt werden.

Förderung durch das Land Niedersachsen

Das Land Niedersachsen hat angekündigt, sich in den ersten drei Jahren an den Zuschüssen der Aufgabenträger beteiligen zu wollen. In der o.g. Besprechung sah der Vertreter des MW zwar noch eine Problematik aufgrund des zu geringen Förderbetrags des Landkreises, der evtl. nicht mitfinanzierungsfähig sei. Hier wurde eine Prüfung des Sachverhalts unter Berücksichtigung des Haushaltsrechts zugesagt. Als Möglichkeit wurde aufgezeigt, dass eine bestehende Diskrepanz durch eine Einmalzahlung für den Rest der Laufzeit des Verkehrsvertrages mit DB Regio (5 Jahre) behoben werden könnte. Als Fazit kann festgehalten werden, dass sich der Zuschuss des Landkreises durch Beteiligung des Landes in den ersten drei Jahren (2019 – 2021) noch einmal um bis zu 11.000 € reduzieren könnte.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: Der Landkreis Nienburg/Weser muss jährlich einen Zuschuss von 11.000 € an die Region Hannover leisten. Da die Samtgemeinde Grafschaft Hoya und die Gemeinde Eystrup 50% des Zuschusses tragen wollen, reduziert sich dieser Betrag auf 50%. Sofern das Land Niedersachsen in den ersten drei Jahren einen Zuschuss leistet, kann der Aufwand weiter reduziert werden. Für das Haushaltsjahr 2019 wurden diese Mittel im Produkt 54120 eingeplant.


Anlagen:

 

·         Entwurf für einen öffentlich rechtlichen Vertrag über die Integration weiterer Bahnhöfe in den GVH-Tarif