Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur 4. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2003 – Teilabschnitt Windenergienutzung – durch Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten gemäß § 3 Abs. 1 NROG i.V.m. § 9 Abs. 1 ROG einzuleiten.
Sachverhalt
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 22.06.2018
beschlossen, der Einleitung eines Planänderungsverfahrens gemäß § 6 Abs. 1 NROG
für den sachlichen Teilabschnitt Windenergienutzung zuzustimmen. Der
Planungsanlass ergibt sich insbesondere vor dem Hintergrund des Urteils des
Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 07.11.2017 zur 1. Änderung des RROP
2003.
Das 4. Änderungsverfahren des RROP 2003 soll durch
den Wortlaut der beigefügten öffentlichen Bekanntmachung der allgemeinen
Planungsabsichten gemäß § 3 Abs. 1 NROG eingeleitet werden.
Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung werden
die benachbarten Träger der Regionalplanung, die Landkreise und kreisfreien
Städte, die nicht Träger der Regionalplanung sind, die kreisangehörigen
Gemeinden und Samtgemeinden, alle anderen öffentlichen Stellen und Personen des
Privatrechts, soweit sie von den Planungen berührt werden, sowie sonstige
Körperschaften, Verbände und Vereinigungen, deren Aufgabenbereich für die
Regionalentwicklung von Bedeutung ist, aufgefordert, Hinweise und Anregungen
für die Erarbeitung des Entwurfs der 4. Änderung des RROP vorzubringen. Dieser
Beteiligungsprozess dient dazu, wichtige Informationen und Planungshinweise zur
Steuerung der raumbedeutsamen Windenergienutzung im Landkreis Nienburg/Weser
bereits im Rahmen der Entwurfserarbeitung zu prüfen und ggf. zu
berücksichtigen. Dies kann die Chancen erhöhen, das Beteiligungsverfahren
möglichst ohne erforderliche Änderungen an den Grundzügen der Planung zu
durchlaufen.
Die Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten erfolgt nach
Rechtskraft der neuen Hauptsatzung des Landkreises Nienburg/Weser.
Anlagen:
· Bekanntmachung des Landkreises Nienburg/Weser