Hier: Anpassung der Bezuschussung der Betriebs- und Folgekostenförderung
Der Ausschuss für Finanzen und Personal beschließt die nochmals erweiterte Aufstockung der Bezuschussung der Betriebs- und Folgekostenförderung in der Kinderbetreuung durch die kreisangehörigen Gemeinden um 300.000 € jährlich. Die erweiterte Förderung wird jährlich zusätzlich zu den Betriebs- und Folgekosten unter Anwendung desselben Verteilerschlüssels an die Gemeinden ausgezahlt.
Für das Haushaltsjahr 2019 sind insgesamt 3.123.600 € zu veranschlagen.
Sachverhalt
Mit einstimmigem Beschluss
vom 29.10.2018 hat der Jugendhilfeausschuss die Aufstockung der an die
Gemeinden auszuzahlenden Betriebs- und Folgekostenförderung empfohlen (Vergl.
hierzu Vorlage 2018/215 v. 25.09.2018), um den Kostensteigerungen auf der
gemeindlichen Ebene zu entsprechen.
Die zum 01. August 2018
eingeführte Gebührenfreiheit für den Besuch von Kindertagesstätten durch über
dreijährige Kinder wird künftig zu Einsparungen im Kreishaushalt i. H. v.
geschätzt 590.000,00 € führen.
Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens
wurde mit den Spitzenverbänden vereinbart, dass die ersparten Mittel „im
System“ bleiben sollen.
Da das Betreuungssystem zu
einem großen Teil vertraglich auf die Kommunen delegiert ist, haben die
kreisangehörigen Gemeinden in der Runde der Hauptverwaltungsbeamten am 07.
November 2018 einen Anspruch auf diese eingesparten Mittel erhoben.
Gleichzeitig hatte der
Fachbereich Jugend die zu erwartenden Ersparnisse mit den künftig anstehenden
Kostensteigerungen, die dem Landkreis entstehen werden, abgewogen.
Für die nächsten Jahre sind
hier deutliche Kostensteigerungen zu erwarten für
- Die Ausfallbürgschaft durch Einsatz von Tagespflege
zugunsten der Gemeinden, die dem Rechtsanspruch auf Betreuung Ü3 (noch) nicht
ausreichend nachkommen können,
- Zusätzliche administrative Personalkosten für
Fördermittelakquise aus unterschiedlichsten Richtlinien, eine deutliche
erweiterte Fortbildungslandschaft, die notwendigerweise deutlich zu
verstärkende Begleitung und Fachberatung der Kindertagesstätten (Qualitätsentwicklung,
Entwicklung von Bildungshäusern, etc.) und die noch zu erwartenden
Mehraufwendungen aus den weiteren anstehenden gesetzlichen Veränderungen (z.B.
„Gute Kita“-Gesetz mit erweiterten Qualitätsansprüchen und
Fördervoraussetzungen)
- Stark steigender allgemeiner Fortbildungsbedarf und
damit einhergehend erhöhter personeller Fachberatungsaufwand insbesondere im
Bereich Sprachförderung .
- Unter Einrechnung der aus Drittmitteln zu erwartenden
Förderung ergibt sich auch für den Landkreis ein geschätzter Mehraufwand von
künftig rund 300.000 € im Jahr, der aus Sicht des Fachbereich Jugend „ins
System“ von hier - und damit in Gegenrechnung zu den artikulierten Ansprüchen -
einzubringen ist.
Dieses wurde mit den
Hauptverwaltungsbeamten erörtert und die Einigung darüber erzielt, die hälftige
Aufteilung der Ersparnisse vorzuschlagen und ab 2019 den Gemeinden 300.000 €
jährlich zusätzlich zu den laufenden Förderungen zur Verfügung zu stellen.
Die Verteilung des
zusätzlichen Förderbetrages soll nach dem gleichen Modus wie bei der Betriebs-
und Folgekostenförderung erfolgen und gleichzeitig zur Anweisung gebracht
werden.
Unter Berücksichtigung der von den Gemeinden zum
01.08. angemeldeten 32.085,75 Stunden, die maßgeblich für die Betriebs- und
Folgekostenförderung sind, ergibt sich für 2019 folgender Stundensatz:
88,00 €/Std. gem. Empfehlung Jugendhilfeausschuss
zzgl. Aufstockung 9,35 €/Std. =97,35 €/Std. tatsächliche Auszahlung.
Die Veränderung der Gesamtveranschlagung für 2019 wäre auf 3.123.546,00 € zu
beschließen.