Betreff
Vereinbarung zur Übernahme von Aufgaben der Jugendhilfe gem. §69 Abs. 1 SGB VIII - Kinderbetreuung;
Hier: Anpassung der Bezuschussung der Betriebs- und Folgekostenförderung
Vorlage
2018/215/1
Aktenzeichen
36
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Ausschuss für Finanzen und Personal beschließt die nochmals erweiterte Aufstockung der Bezuschussung der Betriebs- und Folgekostenförderung in der Kinderbetreuung durch die kreisangehörigen Gemeinden um 300.000 € jährlich. Die erweiterte Förderung wird jährlich zusätzlich zu den Betriebs- und Folgekosten unter Anwendung desselben Verteilerschlüssels an die Gemeinden ausgezahlt.

Für das Haushaltsjahr 2019 sind insgesamt 3.123.600 € zu veranschlagen.


Sachverhalt

Mit einstimmigem Beschluss vom 29.10.2018 hat der Jugendhilfeausschuss die Aufstockung der an die Gemeinden auszuzahlenden Betriebs- und Folgekostenförderung empfohlen (Vergl. hierzu Vorlage 2018/215 v. 25.09.2018), um den Kostensteigerungen auf der gemeindlichen Ebene zu entsprechen.

 

Die zum 01. August 2018 eingeführte Gebührenfreiheit für den Besuch von Kindertagesstätten durch über dreijährige Kinder wird künftig zu Einsparungen im Kreishaushalt i. H. v. geschätzt 590.000,00 € führen.

Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wurde mit den Spitzenverbänden vereinbart, dass die ersparten Mittel „im System“ bleiben sollen.

Da das Betreuungssystem zu einem großen Teil vertraglich auf die Kommunen delegiert ist, haben die kreisangehörigen Gemeinden in der Runde der Hauptverwaltungsbeamten am 07. November 2018 einen Anspruch auf diese eingesparten Mittel erhoben.

Gleichzeitig hatte der Fachbereich Jugend die zu erwartenden Ersparnisse mit den künftig anstehenden Kostensteigerungen, die dem Landkreis entstehen werden, abgewogen.

 

Für die nächsten Jahre sind hier deutliche Kostensteigerungen zu erwarten für

-      Die Ausfallbürgschaft durch Einsatz von Tagespflege zugunsten der Gemeinden, die dem Rechtsanspruch auf Betreuung Ü3 (noch) nicht ausreichend nachkommen können,

-      Zusätzliche administrative Personalkosten für Fördermittelakquise aus unterschiedlichsten Richtlinien, eine deutliche erweiterte Fortbildungslandschaft, die notwendigerweise deutlich zu verstärkende Begleitung und Fachberatung der Kindertagesstätten (Qualitätsentwicklung, Entwicklung von Bildungshäusern, etc.) und die noch zu erwartenden Mehraufwendungen aus den weiteren anstehenden gesetzlichen Veränderungen (z.B. „Gute Kita“-Gesetz mit erweiterten Qualitätsansprüchen und Fördervoraussetzungen)

-      Stark steigender allgemeiner Fortbildungsbedarf und damit einhergehend erhöhter personeller Fachberatungsaufwand insbesondere im Bereich Sprachförderung .

-      Unter Einrechnung der aus Drittmitteln zu erwartenden Förderung ergibt sich auch für den Landkreis ein geschätzter Mehraufwand von künftig rund 300.000 € im Jahr, der aus Sicht des Fachbereich Jugend „ins System“ von hier - und damit in Gegenrechnung zu den artikulierten Ansprüchen - einzubringen ist.

Dieses wurde mit den Hauptverwaltungsbeamten erörtert und die Einigung darüber erzielt, die hälftige Aufteilung der Ersparnisse vorzuschlagen und ab 2019 den Gemeinden 300.000 € jährlich zusätzlich zu den laufenden Förderungen zur Verfügung zu stellen.

Die Verteilung des zusätzlichen Förderbetrages soll nach dem gleichen Modus wie bei der Betriebs- und Folgekostenförderung erfolgen und gleichzeitig zur Anweisung gebracht werden.

Unter Berücksichtigung der von den Gemeinden zum 01.08. angemeldeten 32.085,75 Stunden, die maßgeblich für die Betriebs- und Folgekostenförderung sind, ergibt sich für 2019 folgender Stundensatz:
88,00 €/Std. gem. Empfehlung Jugendhilfeausschuss
zzgl. Aufstockung 9,35 €/Std. =97,35 €/Std. tatsächliche Auszahlung.
Die Veränderung der Gesamtveranschlagung für 2019 wäre auf 3.123.546,00 € zu beschließen.