Betreff
Annahme von Zuwendungen durch den Kreistag
Vorlage
2019/002
Aktenzeichen
131-20 19 25
Art
Beschlussvorlage

Der Annahme der Zuwendungen vom Förderverein der Oberschule Hoya e.V. sowie der Bollmanns Stiftung wird zugestimmt.


Sachverhalt

Der Landkreis Nienburg/Weser kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
(§ 111 Abs. 7 NKomVG).

 

Bei Beträgen oder Werten über 2.000 € entscheidet der Kreistag.

 

  1. Der Förderverein der Oberschule Hoya e.V. spendet dem Fachbereich Bildung für die Bandklasse der OBS Hoya einen Synthesizer und zwei Gitarren mit Zubehör im Gesamtwert von 2.460,79 Euro.
  2. Die Bollmanns Stiftung spendet dem Fachbereich Bildung für den Schulsanitätsdienst an verschiedenen Schulen insgesamt 2.124,73 Euro und dem Fachdienst Liegenschaften 1.600 Euro für die Beschaffung von Defibrillatoren.