Betreff
Annahme von Zuwendungen durch den Kreistag
Vorlage
2019/002
Aktenzeichen
131-20 19 25
Art
Beschlussvorlage
Der
Annahme der Zuwendungen vom Förderverein der Oberschule Hoya e.V. sowie der
Bollmanns Stiftung wird zugestimmt.
Sachverhalt
Der Landkreis Nienburg/Weser
kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen einwerben und annehmen
(§ 111 Abs. 7 NKomVG).
Bei Beträgen oder Werten über
2.000 € entscheidet der Kreistag.
- Der Förderverein der Oberschule Hoya e.V. spendet
dem Fachbereich Bildung für die Bandklasse der OBS Hoya einen Synthesizer
und zwei Gitarren mit Zubehör im Gesamtwert von 2.460,79 Euro.
- Die Bollmanns Stiftung spendet dem Fachbereich
Bildung für den Schulsanitätsdienst an verschiedenen Schulen insgesamt
2.124,73 Euro und dem Fachdienst Liegenschaften 1.600 Euro für die
Beschaffung von Defibrillatoren.