Den
im Flurbereinigungsverfahren Steimbke, 2321, vorgesehenen Grenzänderungen
zwischen der Gemeinde Steimbke und der Stadt Neustadt am Rübenberge und der damit
verbundenen Änderung der Kreisgrenze zwischen dem Landkreis Nienburg/Weser und
der Region Hannover wird zugestimmt.
Sachverhalt
Das
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser –Geschäftsstelle Sulingen- hat
im Rahmen der Flurbereinigung Steimbke zweckentsprechende Grenzänderungen im
Bereich der Gemeinden Steimbke und Neustadt am Rübenberge vorgesehen. Mit den
Grenzänderungen ist auch eine Änderung der Kreisgrenze zwischen dem Landkreis
Nienburg/Weser und der Region Hannover verbunden.
Durch
die Grenzänderungen vergrößert sich die Fläche des Landkreises Nienburg/Weser
minimal um 487 m².
Gem.
§ 58 Abs.2 des Flurbereinigungsgesetzes können Gemeindegrenzen durch den
Flurbereinigungsplan geändert werden, soweit es wegen der Flurbereinigung
zweckmäßig ist. Die Änderung bezieht sich auch auf die Kreisgrenzen, wenn sie
mit den Gemeindegrenzen übereinstimmen. Die Änderung bedarf der Zustimmung der
beteiligten Gebietskörperschaften. Für die Zustimmung hinsichtlich der Änderung
der Kreisgrenze ist der Kreistag zuständig.
Die
vorgesehenen Grenzveränderungen sind im Interesse einer neuen sinnvollen
Flurstückseinteilung sowie zur Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten bzw.
der mit der Flurbereinigung geplanten neuen zukünftigen Nutzungsstrukturen
zweckmäßig. Die aktuelle Grenze verläuft längs durch einen bestehenden Graben,
der nun eindeutig einer Gemeinde und damit auch nur noch einem Landkreis
zugeordnet werden soll. Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen eine
Zustimmung zu der Änderung sprechen.
Die
betroffenen Gemeinden Steimbke und die Stadt Neustadt am Rübenberge sowie die
Region Hannover haben der Änderung bereits zugestimmt.
Anlagen:
·
Kartenauszüge