1. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017
wird beschlossen.
2. Der Jahresüberschuss 2017 des ordentlichen
Ergebnisses beträgt
16.085.319,18 Euro. Er wird wie folgt verwendet:
a)
zur Deckung des kameralen Sollfehbetrages in Höhe von 6.745.691,79 Euro
b) zur Deckung der ordentlichen Fehlbeträge aus den
Jahren 2010 und 2016 in Höhe von insgesamt 4.666.398,32 Euro
c) als Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 4.673.229,07 Euro
3. Der Jahresüberschuss 2017 des außerordentlichen
Ergebnisses beträgt 132.343,46 Euro. Er wird wie folgt verwendet:
a) zur Deckung des außerordentlichen Fehlbetrages
des Jahres 2016 in Höhe von 1.022,56 Euro
b) als Zuführung zur Rücklage des außerordentlichen
Ergebnisses in Höhe von 131.320,90 Euro.
4. Dem Landrat wird für das Jahr 2017 Entlastung
erteilt.
Sachverhalt
Der Jahresabschluss 2017
wurde dem Ausschuss für Finanzen und Personal mit der Vorlage 2018/101 zur
Kenntnis gegeben und in der Sitzung am 11.06.2018 vorgestellt.
Im Zeitraum von Mai 2018 bis April
2019 wurde der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsamt geprüft.
Die Ergebnisse der Prüfung
sind in dem beigefügten Prüfungsbericht zusammen-gefasst. Lt. Prüfbericht haben
sich keine Bemerkungen zur Prüfung ergeben, zu denen die Verwaltung gem. § 129
Abs. 1 Satz 2 NKomVG gegenüber dem Kreistag Stellung nehmen sollte.
Insoweit bleibt für die
Verwaltung nur zu bemerken, dass die Hinweise und Anregungen in der Diskussion
mit dem Fachbereich Rechnungsprüfung aufgegriffen werden.
Anlage:
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Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017