Betreff
Jahresrechnung 2017 - Entlastung des Landrates
Vorlage
2019/046
Aktenzeichen
131-20 17 31
Art
Beschlussvorlage

1. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wird beschlossen.

2. Der Jahresüberschuss 2017 des ordentlichen Ergebnisses beträgt
16.085.319,18 Euro. Er wird wie folgt verwendet:

a) zur Deckung des kameralen Sollfehbetrages in Höhe von 6.745.691,79 Euro

b) zur Deckung der ordentlichen Fehlbeträge aus den Jahren 2010 und 2016 in Höhe von insgesamt 4.666.398,32 Euro

c) als Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 4.673.229,07 Euro

3. Der Jahresüberschuss 2017 des außerordentlichen Ergebnisses beträgt 132.343,46 Euro. Er wird wie folgt verwendet:

a) zur Deckung des außerordentlichen Fehlbetrages des Jahres 2016 in Höhe von 1.022,56 Euro

b) als Zuführung zur Rücklage des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 131.320,90 Euro.

4. Dem Landrat wird für das Jahr 2017 Entlastung erteilt.

 


Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2017 wurde dem Ausschuss für Finanzen und Personal mit der Vorlage 2018/101 zur Kenntnis gegeben und in der Sitzung am 11.06.2018 vorgestellt.

 

Im Zeitraum von Mai 2018 bis April 2019 wurde der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsamt geprüft.

 

Die Ergebnisse der Prüfung sind in dem beigefügten Prüfungsbericht zusammen-gefasst. Lt. Prüfbericht haben sich keine Bemerkungen zur Prüfung ergeben, zu denen die Verwaltung gem. § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gegenüber dem Kreistag Stellung nehmen sollte.

 

Insoweit bleibt für die Verwaltung nur zu bemerken, dass die Hinweise und Anregungen in der Diskussion mit dem Fachbereich Rechnungsprüfung aufgegriffen werden.


Anlage:

 

·         Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017