Betreff
Nährstoffbericht für Niedersachsen 2017-2018 und Grundwassergüte im Landkreis Nienburg
Vorlage
2019/048
Aktenzeichen
55-Nährstoffbericht Niedersachsen 2017-2018
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat im April den aktuellen Nährstoffbericht 2017/2018 für Niedersachsen veröffentlicht. In der Sitzung trägt Herr Meyer zu Vilsendorf von der Bezirksstelle in Nienburg die Ergebnisse im Bezug auf den Landkreis Nienburg vor.

 

Der Nährstoffbericht besteht aus einem Textteil mit Erläuterungen zu den Berechnungen und einem Tabellenanhang, aus dem die Grunddaten des Berichts zum Nährstoffbedarf der Pflanzen, dem Dung- und Nährstoffanfall aus der Tierhaltung, dem Gärrestanfall aus den Biogasanlagen sowie der landbaulichen Klärschlammverwertung entnommen werden können. Zudem werden die Importe von Wirtschaftsdüngern aus anderen Bundesländern, den Niederlanden sowie die Exporte in andere Bundesländer bzw. dem Ausland ausgewiesen. In einer weiteren Tabelle sind die gemeldeten Daten bezüglich der erfolgten Verbringungen von Wirtschaftsdüngern und Gärresten innerhalb Niedersachsens und dem Wirtschaftsdüngerinput in die Biogasanlagen dargestellt.

 

Auf der Basis des gemeldeten Nährstoffanfalls (Stickstoff und Phosphat) wird für den Berichtszeitraum 7/2017-6/2018 der Flächenbedarf für Wirtschafts- und Mineraldünger auf Landkreisebene bilanziert sowie mit den Berichten aus den Vorjahren in Vergleich gesetzt. Grundlage der Bewertungen ist das novellierte Düngerecht mit der Düngeverordnung vom 26. Mai 2017.

 

Als wichtiges Ergebnis für das Stickstoffdüngesaldo ergibt sich eine weitere Reduzierung des Überschusses von landesweit rund 68.000 t N/a (2016/17) auf 51.000 t N/a (2017/18). Dieses wird wesentlich mit dem Rückgang des Mineraldüngereinsatzes begründet.

 

Ziel des Landes und seiner Düngebehörden ist ein weitergehender Abbau der Nähstoffüberschüsse. Damit sollen die Nitratkonzentrationen im Sickerwasser und Grundwasser weiter verringert werden. In diesem Zusammenhang hat der Gewässerkundliche Landesdienst (GLD) aktuelle Daten erhoben und mit den vergangenen Jahren verglichen. Landesweit bleiben die Nitratbelastungen einzelner Grundwassermessstellen auf einem hohen Niveau. 20 % der Grundwassermessstellen des GLD überschreiten den Wert von 50 mg NO3/l. Hingegen können bei den Messungen der Nitrat-Emissionen, also den Konzentrationen im Sickerwasser, Fortschritte erwartet werden, da das Stickstoffflächenbilanzsaldo seit 2010 leicht rückläufig ist (84 kg N/ha auf 77 kg N/ha). Im Landesdurchschnitt ergeben sich Nitratwerte im Sickerwasser bei 61 mg NO3/l.

 

Die Daten in Bezug auf die Fläche des Landkreises Nienburg werden in der Sitzung vorgetragen.

 

Seit der Novelle des Düngerechts in 2017 hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 21.6.2018 entschieden, dass Deutschland gegen die Nitratrichtlinie verstoßen hat. Im Kern wird mittels zweier Rügen eine mangelhafte Umsetzung der Nitratrichtlinie festgestellt.

 

 

 

 

Zur Vermeidung von erheblichen finanziellen Sanktionen hat die Bundesregierung in einer Mitteilung an die EU-Kommission die vom Bund geplanten Änderungen zur novellierten Düngeverordnung dargestellt und mit einen Zeitplan zur rechtlichen Umsetzung zugeleitet. Außerdem hatte sich der Bund an die Länder gewandt und um Vorlage von ergänzenden landesrechtlichen Verordnungen auf der Grundlage der § 13 Düngeverordnung innerhalb eines Jahres gebeten.

 

Im Kern würde die Neufassung der Düngeverordnung zu einer erheblichen Verschärfung Düngung in der Landwirtschaft führen.

 

Vorschläge der Bundesregierung an die EU-Kommission sind z. B.:

-           Im Falle eines höheren Düngebedarfs sind maximal 10 % Überschreitung

zulässig,

-           bei der Ermittlung der Obergrenze für die Aufbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln (170 kg N/ha), sind sog. „Verdünnungsflächen“ (z. B. Naturschutzgebiete) abzuziehen,

-           in allen durch Rechtsverordnung der Länder ausgewiesenen Gebieten (sog. „rote Flächen“) soll der ermittelte Stickstoffdüngebedarf um 20 % verringert werden,

-           statt Aufstellung des Nährstoffvergleichs je Betrieb, hat der Betriebsinhaber die Angaben über jede Düngemaßnahme spätestens zwei Tage nach dem Aufbringen für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit aufzuzeichnen.

 

Niedersachsen beabsichtigt die erforderlichen Länderverordnungen z. B. zu den Aufzeichnungspflichten zeitnah umzusetzen.

Die Bundesministerien für Agrar und Umwelt verhandeln derzeit mit der EU-Kommission, ob die geplanten Änderungen des Düngerechts zur Erreichung einer besseren Grundwasserqualität hinreichend sind. Die Landwirtschaft befürchtet mit den strengeren Vorgaben erhebliche Einschränkung in der Produktion und zusätzlichen Verwaltungsaufwand.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

Keine.