Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Sachverhalt:
Die
Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat im April den aktuellen Nährstoffbericht
2017/2018 für Niedersachsen veröffentlicht. In der Sitzung trägt Herr Meyer zu
Vilsendorf von der Bezirksstelle in Nienburg die Ergebnisse im Bezug auf den
Landkreis Nienburg vor.
Der
Nährstoffbericht besteht aus einem Textteil mit Erläuterungen zu den Berechnungen
und einem Tabellenanhang, aus dem die Grunddaten des Berichts zum
Nährstoffbedarf der Pflanzen, dem Dung- und Nährstoffanfall aus der
Tierhaltung, dem Gärrestanfall aus den Biogasanlagen sowie der landbaulichen
Klärschlammverwertung entnommen werden können. Zudem werden die Importe von Wirtschaftsdüngern
aus anderen Bundesländern, den Niederlanden sowie die Exporte in andere
Bundesländer bzw. dem Ausland ausgewiesen. In einer weiteren Tabelle sind die
gemeldeten Daten bezüglich der erfolgten Verbringungen von Wirtschaftsdüngern
und Gärresten innerhalb Niedersachsens und dem Wirtschaftsdüngerinput in die
Biogasanlagen dargestellt.
Auf
der Basis des gemeldeten Nährstoffanfalls (Stickstoff und Phosphat) wird für
den Berichtszeitraum 7/2017-6/2018 der Flächenbedarf für Wirtschafts- und
Mineraldünger auf Landkreisebene bilanziert sowie mit den Berichten aus den
Vorjahren in Vergleich gesetzt. Grundlage der Bewertungen ist das novellierte
Düngerecht mit der Düngeverordnung vom 26. Mai 2017.
Als
wichtiges Ergebnis für das Stickstoffdüngesaldo ergibt sich eine weitere Reduzierung
des Überschusses von landesweit rund 68.000 t N/a (2016/17) auf 51.000 t N/a
(2017/18). Dieses wird wesentlich mit dem Rückgang des Mineraldüngereinsatzes
begründet.
Ziel
des Landes und seiner Düngebehörden ist ein weitergehender Abbau der Nähstoffüberschüsse.
Damit sollen die Nitratkonzentrationen im Sickerwasser und Grundwasser weiter
verringert werden. In diesem Zusammenhang hat der Gewässerkundliche
Landesdienst (GLD) aktuelle Daten erhoben und mit den vergangenen Jahren
verglichen. Landesweit bleiben die Nitratbelastungen einzelner Grundwassermessstellen
auf einem hohen Niveau. 20 % der Grundwassermessstellen des GLD überschreiten
den Wert von 50 mg NO3/l. Hingegen können bei den Messungen der
Nitrat-Emissionen, also den Konzentrationen im Sickerwasser, Fortschritte
erwartet werden, da das Stickstoffflächenbilanzsaldo seit 2010 leicht rückläufig
ist (84 kg N/ha auf 77 kg N/ha). Im Landesdurchschnitt ergeben sich Nitratwerte
im Sickerwasser bei 61 mg NO3/l.
Die
Daten in Bezug auf die Fläche des Landkreises Nienburg werden in der Sitzung
vorgetragen.
Seit
der Novelle des Düngerechts in 2017 hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil
vom 21.6.2018 entschieden, dass Deutschland gegen die Nitratrichtlinie
verstoßen hat. Im Kern wird mittels zweier Rügen eine mangelhafte Umsetzung der
Nitratrichtlinie festgestellt.
Zur
Vermeidung von erheblichen finanziellen Sanktionen hat die Bundesregierung in
einer Mitteilung an die EU-Kommission die vom Bund geplanten Änderungen zur novellierten
Düngeverordnung dargestellt und mit einen Zeitplan zur rechtlichen Umsetzung
zugeleitet. Außerdem hatte sich der Bund an die Länder gewandt und um Vorlage
von ergänzenden landesrechtlichen Verordnungen auf der Grundlage der § 13
Düngeverordnung innerhalb eines Jahres gebeten.
Im
Kern würde die Neufassung der Düngeverordnung zu einer erheblichen Verschärfung
Düngung in der Landwirtschaft führen.
Vorschläge
der Bundesregierung an die EU-Kommission sind z. B.:
- Im Falle eines höheren Düngebedarfs sind
maximal 10 % Überschreitung
zulässig,
- bei
der Ermittlung der Obergrenze für die Aufbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln
(170 kg N/ha), sind sog. „Verdünnungsflächen“ (z. B. Naturschutzgebiete)
abzuziehen,
- in
allen durch Rechtsverordnung der Länder ausgewiesenen Gebieten (sog. „rote
Flächen“) soll der ermittelte Stickstoffdüngebedarf um 20 % verringert werden,
- statt
Aufstellung des Nährstoffvergleichs je Betrieb, hat der Betriebsinhaber die
Angaben über jede Düngemaßnahme spätestens zwei Tage nach dem Aufbringen für
jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit aufzuzeichnen.
Niedersachsen
beabsichtigt die erforderlichen Länderverordnungen z. B. zu den Aufzeichnungspflichten
zeitnah umzusetzen.
Die
Bundesministerien für Agrar und Umwelt verhandeln derzeit mit der
EU-Kommission, ob die geplanten Änderungen des Düngerechts zur Erreichung einer
besseren Grundwasserqualität hinreichend sind. Die Landwirtschaft befürchtet
mit den strengeren Vorgaben erhebliche Einschränkung in der Produktion und
zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
Keine.