Betreff
Jahresrechnung des Landkreises Nienburg/Weser für das Haushaltsjahr 2003;
Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten
Vorlage
2004/FA/005
Aktenzeichen
20
Art
Ausschuss für Finanzen und Personal

Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss und dem Kreistag, die Jahresrechnung 2003 des Landkreises Nienburg/Weser abzunehmen und den in diesem Jahr verantwortlichen Hauptverwaltungsbeamten Entlastung zu erteilen.

 

Zu den Jahresabschlüssen der rechtlich unselbständigen Regiebetriebe des Landkreises wird vorgeschlagen, folgenden betriebswirtschaftlichen Entscheidungen zuzustimmen:

 

a)    Die Jahresergebnisse der Regiebetriebe “Abfallwirtschaft” und “Rettungsdienst” werden zur Kenntnis genommen.

b)    Von dem genannten Bilanzverlust 2003 des Abfallbetriebes in Höhe von 666.056,90 € werden 214.436,60 € durch den Bestand der Gebührenausgleichsrücklage abgedeckt. Der Restverlust i. H. v. 451.620,30 € wird auf das nächste Jahr übertragen.

c)    Der Bilanzverlust 2003 des Rettungsdienstbetriebes wird auf Rechnung des Folgejahres vorgetragen.


Die Jahresrechnung des Landkreises Nienburg/Weser für das Haushaltsjahr 2003 ist vom Rechnungsprüfungsamt  geprüft worden. Das RPA hat das Prüfungsergebnis im Schlussbericht vom 25.06.2004 zusammengefasst und festgestellt:

 

1.    Die Verwaltung wurde nach der für das Haushaltjahr 2003 erlassener Haushaltssatzung unter Einbeziehung der Nachtragshaushaltssatzung geführt. Bei der Aufstellung der Haushaltssatzung und der Nachtragshaushaltssatzung wurden die Sach- und Verfahrensvorschriften beachtet. Haushaltsplan und Nachtragshaushaltsplan wurden insgesamt eingehalten.

2.    Die Jahresrechnung 2003 wurde bestimmungsgemäß aufgestellt. Die Einnahmen und Ausgaben sind vollständig nachgewiesen. Die einzelnen Rechnungsbeträge sind sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt.

3.    Über- und außerplanmäßige Ausgaben wurden in vertretbarem Umfang nach den Vorschriften des § 89 NGO geleistet.

4.    Bei der Bildung der Haushaltsreste wurden grundsätzlich die Bestimmungen der §§ 19 und 42 GemHVO beachtet.

5.    Die Bestände und die Veränderungen des Vermögens und der Schulden wurden in der Jahresrechnung nachgewiesen.

 

Zusammenfassend wird bestätigt, dass Haushaltsführung, Kassenführung und Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2003 den Vorschriften von NLO, NGO, GemHVO und GemKVO entsprachen.

 

Seitens des Rechnungsprüfungsamtes bestehen keine Bedenken, dass der Kreistag des Landkreises Nienburg/Weser über die Jahresrechnung 2003 beschließt und die Entlastung gem. § 65 NLO i. V. m. § 101 NGO erteilt.

 

Der Prüfbericht ist in Auszügen den jeweils zuständigen Ämtern der Kreisverwaltung zur Kenntnis gegeben worden. Die Fachämter haben sich mit den Hinweisen des Rechnungsprüfungsamtes auseinandergesetzt. Zu den Prüfungsbemerkungen hat die Verwaltung die anliegende Stellungnahme gem. § 100 Abs. 3 NGO (sh. Anlage 2) verfasst.

 

Der Landkreis betrieb im Jahr 2003 neben dem dargestellten Kreishaushalt auch die rechtlich unselbständigen Regiebetriebe “Abfallwirtschaft” und “Rettungsdienst”.

 

a) Betrieb Abfallwirtschaft

 

Im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2003 hat sich ein Bilanzverlust in Höhe von 665.525,18 € ergeben, der im wesentlichen auf die während einer Übergangszeit zugelassene Verwendung von Restabfallsäcken, Verteuerungen der Grünabfallverwertung und durch Korrektur der Abschreibungen für den III. Bauabschnitt der Deponie Krähe entsprechend dem Verfüllungsgrad zurückzuführen ist.

 

Der Ausschuss für Abfallwirtschaft hat am 23.06.2004 empfohlen, den nach Auflösung der Gebührenausgleichsrücklage (214.439,60 €) verbleibenden Jahresverlust in Höhe von 451.088,58 € auf das nächste Jahr vorzutragen.

 

Die WIBERA – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss geprüft und uneingeschränkt bestätigt, dass Buchführung und Abschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

 

Sollten sich aus der noch ausstehenden Prüfung des Jahresabschlusses 2003 durch das Rechnungsprüfungsamt Korrekturen ergeben, wird darüber im Rahmen der nächsten Rechnungslegung berichtet.

 

b) Betrieb Rettungsdienst

 

Im Wirtschaftsjahr 2003 weisen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung einen Fehlbetrag in Höhe von 329.107,64 € aus. Hauptursache ist wie im Vorjahr die Weigerung der Krankenkassen, den vom Rettungsdienstbetrieb für unvermeidbar beurteilten Aufwand (z. B. für den Einsatz von Notärzten) anzuerkennen. Das dazu eingeleitete Schiedsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

 

Der Jahresverlust 2002 i. H. v. 205.642,80 € ist inzwischen aus dem Kreishaushalt 2004 abgedeckt worden. Der Jahresverlust 2003 ist zunächst auf das nächste Jahr vorzutragen.

 

Die Wirtschaftsprüfer Schrader & Kothe GmbH, Nienburg, haben den Jahresabschluss geprüft und bestätigt, dass Buchführung und Abschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Der Kreistag hat bereits am 02.07.2004 grundsätzlich der Abdeckung des Fehlbetrages im Haushaltsjahr 2005 zugestimmt.

 

Sollte sich aus der noch ausstehenden Prüfung des Jahresabschlusses 2003 durch das Rechnungsprüfungsamt Korrekturen ergeben, wird darüber im Rahmen der nächsten Rechnungslegung berichtet.