Betreff
Heimaufsicht im Landkreis Nienburg
Vorlage
2019/064
Aktenzeichen
310-3/04-800
Art
Bericht

Der Bericht zur Heimaufsicht im Landkreis Nienburg/Weser wird zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt

Grundlage für die Heimaufsicht ist das Heimgesetz.

 

Die Aufgabe der Heimaufsicht ist es, darauf hinzuwirken, dass die Interessen und Bedürfnisse von alten und pflegebedürftigen Menschen sowie von Menschen mit Behinderung beachtet und geschützt werden. Das Heimgesetz gilt für Heime, die alte Menschen sowie pflegebedürftige Volljährige nicht nur vorübergehend aufnehmen.

 

Die Heimaufsicht ist z.B. zuständig für die pflegerische, gesundheitliche und soziale Betreuung der Bewohner/innen, die Beachtung der Bewohnerrechte, die Ausstattung, den Zustand und die Gestaltung der Räumlichkeiten, die Tagesablauf- und Arbeitsablaufgestaltung, die qualitative und quantitative Personalbesetzung, die Verpflegung der Bewohner/innen und die allgemeinen hygienischen Verhältnisse.

 

Besonderes Gewicht bekommen diese Aufgaben vor dem Hintergrund der stetig gewachsenen und weiter anteigenden  Zahl schwer- und schwerstpflegebedürftiger sowie psychisch beeinträchtigter Heimbewohner. Da diese oftmals nicht in der Lage sind, ihre Interessen selbst wahrzunehmen, obliegt es der Heimaufsichtsbehörde, verstärkt auf die Betreuung der Heimbewohner in pflegerischer Hinsicht zu achten und die Arbeit der Einrichtungen durch eine fachgerechte Beratung zu unterstützen.

 

Die Überprüfung der Heime soll durch regelmäßige unangemeldete Prüfungen in Form von Heimbegehungen erfolgen. Dabei wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wie die Einhaltung der Fachkraftquote, Hygiene, bauliche Voraussetzungen, Qualität der Pflege und Betreuung überprüft.

 

Bei Beschwerden (zu wenig Personal, pflegerische Mängel, Hygienedefizite, beanstandete medizinische Versorgung usw.) wenden sich Bewohner/innen, eher aber Angehörige oder anonyme Hinweisgeber, an die Heimaufsicht, die dann tätig werden muss.

 

Die Heimaufsicht des Landkreises Nienburg/Weser wird im Rahmen der Sitzung weitere Ausführungen machen und die Situation im Landkreis Nienburg/Weser erläutern.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.