Der Bericht zur Heimaufsicht im Landkreis Nienburg/Weser wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Grundlage für die
Heimaufsicht ist das Heimgesetz.
Die Aufgabe der Heimaufsicht
ist es, darauf hinzuwirken, dass die Interessen und Bedürfnisse von alten und
pflegebedürftigen Menschen sowie von Menschen mit Behinderung beachtet und
geschützt werden. Das Heimgesetz gilt für Heime, die alte Menschen sowie pflegebedürftige
Volljährige nicht nur vorübergehend aufnehmen.
Die Heimaufsicht ist z.B.
zuständig für die pflegerische, gesundheitliche und soziale Betreuung der
Bewohner/innen, die Beachtung der Bewohnerrechte, die Ausstattung, den Zustand
und die Gestaltung der Räumlichkeiten, die Tagesablauf- und Arbeitsablaufgestaltung,
die qualitative und quantitative Personalbesetzung, die Verpflegung der
Bewohner/innen und die allgemeinen hygienischen Verhältnisse.
Besonderes Gewicht bekommen
diese Aufgaben vor dem Hintergrund der stetig gewachsenen und weiter
anteigenden Zahl schwer- und
schwerstpflegebedürftiger sowie psychisch beeinträchtigter Heimbewohner. Da
diese oftmals nicht in der Lage sind, ihre Interessen selbst wahrzunehmen,
obliegt es der Heimaufsichtsbehörde, verstärkt auf die Betreuung der
Heimbewohner in pflegerischer Hinsicht zu achten und die Arbeit der
Einrichtungen durch eine fachgerechte Beratung zu unterstützen.
Die Überprüfung der Heime soll
durch regelmäßige unangemeldete Prüfungen in Form von Heimbegehungen erfolgen.
Dabei wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wie die Einhaltung der
Fachkraftquote, Hygiene, bauliche Voraussetzungen, Qualität der Pflege und
Betreuung überprüft.
Bei Beschwerden (zu wenig
Personal, pflegerische Mängel, Hygienedefizite, beanstandete medizinische
Versorgung usw.) wenden sich Bewohner/innen, eher aber Angehörige oder anonyme
Hinweisgeber, an die Heimaufsicht, die dann tätig werden muss.
Die Heimaufsicht des
Landkreises Nienburg/Weser wird im Rahmen der Sitzung weitere Ausführungen
machen und die Situation im Landkreis Nienburg/Weser erläutern.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der Beschluss hat
keine finanziellen Auswirkungen.