Die Planung des weiteren Vorgehens mit dem Ziel, einen Aktionsplan Inklusion für den Landkreis Nienburg zu erstellen, wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Am 19.09.2017 wurde der
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren von der Verwaltung über die
Planungen zur Erstellung eines Aktionsplans Inklusion unterrichtet (2017/176).
Es wurde beschlossen, dass der Fachbereich Soziales diesen Prozess im Rahmen
der vorhandenen Ressourcen im Jahr 2018 vorantreibt, für eine etwaige
Unterstützung durch externe Dienstleister wurde der Betrag von 15.000,00 € in
den Haushalt 2018 eingestellt.
Anlässlich einer
Zwischeninformation des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren am
17.05.2018 wurde der Beschluss gefasst, die Umsetzung unter Einsatz der
eingestellten Mittel zunächst zurückzustellen und die Möglichkeit der Durchführung
mit dem vorhandenen Personal der Verwaltung zu prüfen.
Auf der Grundlage der
bisherigen Erörterungen ist nunmehr geplant, dass die Verwaltung bis Mitte 2019
ein Grundlagenkonzept zur Erstellung eines Kommunalen Aktionsplans Inklusion
vorlegt. Unter Auswertung von vorliegenden, veröffentlichten Aktionsplänen
strukturell vergleichbarer Kommunen soll das Konzept die möglichen
Handlungsfelder beschreiben und eine vorläufige Bestandsaufnahme der der Verwaltung
vorliegenden Inhalte skizzieren.
Unter Einbeziehung des
Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren und des Beirates für Menschen
mit Behinderung plant die Verwaltung einen Workshop, in dem die Handlungsfelder
besprochen und abschließend festgelegt werden. Der Workshop soll auch Ziele der
weiteren Arbeit definieren und sich über mögliche interne und externe
Teilnehmer der verschiedenen Arbeitsgruppen (=Handlungsfelder) verständigen.
Die Verwaltung koordiniert im
Anschluss die Arbeit der Arbeitsgruppen und fasst die Ergebnisse zusammen. Ziel
ist es, die Ergebnisse bis zum Herbst
2019 zusammenzuführen und einen Entwurf des Aktionsplans Inklusion
vorzulegen, um auf der Grundlage der sich daraus ergebenen Handlungsoptionen
etwaige Auswirkungen auf den Haushalt rechtzeitig in die politische Debatte
einbringen zu können.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der Beschluss hat
keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
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