Der Bericht zum Umsetzungsstand des Bildungs- und Teilhabepakets im Landkreis Nienburg/Weser wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Aufgrund des Urteils des
Bundesverfassungsgerichtes vom 09.02.2010 ist im Jahr 2011 das Bildungs- und
Teilhabepaket (BuT) in Kraft getreten, um damit die kind- und jugendgerechte
Bedarfe zu erfüllen, um Ausgrenzung zu verhindern und Teilhabe in einer Gesellschaft
zu ermöglichen.
Die Leistungen des BuT
- Kostenübernahme ein- und mehrtägige
Schulfahrten,
- Pauschalen für Schulbedarf,
- Mehraufwendungen
Schülerbeförderung,
- außerschulische Lernförderung,
- Mehraufwendungen gemeinschaftliche
Mittagsverpflegung,
- Aufwendungen für Teilhabe am
sozialen und kulturellen Leben
können Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene grundsätzlich stets dann in Anspruch nehmen, wenn sie
Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe nach dem SGB XII,
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder wenn ihre Eltern
den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Seit Inkrafttreten des BuT
zeigt sich, dass die Leistungen im Landkreis Nienburg/Weser insgesamt gut
angenommen wurden und sich die rechtlichen Rahmenbedingungen im Grundsatz
bewährt haben. Gleichwohl hat sich gezeigt, dass Verbesserungen, beispielsweise
hinsichtlich der unbürokratischeren Leistungsgewährung, sinnvoll wären.
Ein Evaluationsbericht des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Juli 2016, dessen
Kernaussagen auch auf die im Landkreis Nienburg/Weser erbrachten Leistungen des
BuT zutreffen sollten, hat ergeben, dass ungefähr ein Fünftel der
Leistungsberechtigten in der Zeit von 2011 bis 2014 keine der Leistungsarten
beantragte. Die Motive der Nichtinanspruchnahme sind sehr unterschiedlich
gelagert. Der Großteil der Haushalte begründet die Nichtinanspruchnahme mit dem
fehlenden Bedarf an den Förderleistungen. Jedoch verweist ein ebenfalls hoher
Anteil auf fehlende Kenntnisse, an welche Stelle man sich wenden müsse. Ca. ein
Fünftel der Haushalte, die bislang noch keinen Antrag gestellt hatten, gaben
an, dass das Antragsverfahren zu umständlich sei.
Im Landkreis Nienburg/Weser
werden die Leistungsberechtigungen bei der ersten Bewilligung einer Leistung
über die Möglichkeiten des BuT informiert. Beim Jobcenter werden sogenannte
„Willkommensmappen“ verteilt, die auch Angaben über das BuT enthalten. Ebenso
informieren die Fachdienste 312 und 314 bei der ersten Bewilligung der entsprechenden
Leistungen die Bürger über die möglichen Ansprüche für Kinder und Jugendliche.
Darüber hinaus werden beim Landkreis Flyer an die Leistungsberechtigungen aller
Rechtskreise ausgehändigt, die die einzelnen Leistungen des BuT detaillierter
beschreiben. Von daher kann ist weitgehend ausgeschlossen werden, dass
Berechtigte im Landkreis Nienburg/Weser über die zuständige Stelle nicht informiert
sind.
Bezüglich der Umständlichkeit
des Verfahrens hat der Gesetzgeber mit dem Starke-Familien-Gesetz
(StaFamG) Abhilfe versprochen. So soll u. a. eine einmalige, globale
Antragstellung ausreichen, um alle Bildungs- und Teilhabeleistungen zu erhalten.
Durch den Wegfall der Eigenanteile beim Mittagessen und bei der Schülerbeförderung
kommt es auch bei den bearbeitenden Stellen zu einer Arbeitserleichterung,
jedoch auch zu höheren finanziellen Aufwendungen, da die Eigenanteile der Leistungsbezieher
(1,--€ pro Mittagsessen, 5 €/Monat Schülerbeförderung) wegfallen.
Der bundesweite Trend, dass
die Zahl der Leistungsbezieher sich kontinuierlich analog zum Rückgang der
Leistungsberechtigten insgesamt verringert, konnte auch im Landkreis Nienburg/Weser
festgestellt werden.
Im Bereich der Leistung
„Wohngeld“ bedeutet dies z.B., dass im Fachdienst 314 im Jahr 2014 3.274
Anträge für 2.356 Kinder gestellt wurden, im Jahr 2018 noch 2.439 Anträge für
1.981 Kinder.
Auch die Kosten sind von
252.212,--Euro im Jahr 2014 auf 198.858,--Euro im Jahr 2018 gesunken.
Zusätzlich zu dem StaFamG
wird es auch im Bereich Wohngeld ab Januar 2020 zu einer gesetzlichen Änderung
kommen, um das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes den aktuellen
Entwicklungen auf vielen Wohnungsmärkten anzupassen und damit die wohnungspolitischen
und sozialen Zielstellungen des Wohngeldes zu erreichen. Durch die dann zu
erwartenden steigenden Antragzahlen beim Kinderzuschlag und Wohngeld wird es
auch beim BuT wieder zu einer Antragsmehrung kommen.
Im Rahmen der Sitzung können
bei Bedarf nähere Auskünfte zu den einzelnen Leistungen des Bildungs- und
Teilhabepakets gegeben werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der Beschluss hat
keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
·
ohne