Betreff
Bildung und Teilhabe (BuT)
Vorlage
2019/067
Aktenzeichen
310-3/00-083
Art
Bericht

Der Bericht zum Umsetzungsstand des Bildungs- und Teilhabepakets im Landkreis Nienburg/Weser wird zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt

Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.02.2010 ist im Jahr 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) in Kraft getreten, um damit die kind- und jugendgerechte Bedarfe zu erfüllen, um Ausgrenzung zu verhindern und Teilhabe in einer Gesellschaft zu ermöglichen.

 

Die Leistungen des BuT

 

  • Kostenübernahme ein- und mehrtägige Schulfahrten,
  • Pauschalen für Schulbedarf,
  • Mehraufwendungen Schülerbeförderung,
  • außerschulische Lernförderung,
  • Mehraufwendungen gemeinschaftliche Mittagsverpflegung,
  • Aufwendungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

 

können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene grundsätzlich stets dann in Anspruch nehmen, wenn sie Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder wenn ihre Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

 

Seit Inkrafttreten des BuT zeigt sich, dass die Leistungen im Landkreis Nienburg/Weser insgesamt gut angenommen wurden und sich die rechtlichen Rahmenbedingungen im Grundsatz bewährt haben. Gleichwohl hat sich gezeigt, dass Verbesserungen, beispielsweise hinsichtlich der unbürokratischeren Leistungsgewährung, sinnvoll wären.

 

Ein Evaluationsbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Juli 2016, dessen Kernaussagen auch auf die im Landkreis Nienburg/Weser erbrachten Leistungen des BuT zutreffen sollten, hat ergeben, dass ungefähr ein Fünftel der Leistungsberechtigten in der Zeit von 2011 bis 2014 keine der Leistungsarten beantragte. Die Motive der Nichtinanspruchnahme sind sehr unterschiedlich gelagert. Der Großteil der Haushalte begründet die Nichtinanspruchnahme mit dem fehlenden Bedarf an den Förderleistungen. Jedoch verweist ein ebenfalls hoher Anteil auf fehlende Kenntnisse, an welche Stelle man sich wenden müsse. Ca. ein Fünftel der Haushalte, die bislang noch keinen Antrag gestellt hatten, gaben an, dass das Antragsverfahren zu umständlich sei.

 

Im Landkreis Nienburg/Weser werden die Leistungsberechtigungen bei der ersten Bewilligung einer Leistung über die Möglichkeiten des BuT informiert. Beim Jobcenter werden sogenannte „Willkommensmappen“ verteilt, die auch Angaben über das BuT enthalten. Ebenso informieren die Fachdienste 312 und 314 bei der ersten Bewilligung der entsprechenden Leistungen die Bürger über die möglichen Ansprüche für Kinder und Jugendliche. Darüber hinaus werden beim Landkreis Flyer an die Leistungsberechtigungen aller Rechtskreise ausgehändigt, die die einzelnen Leistungen des BuT detaillierter beschreiben. Von daher kann ist weitgehend ausgeschlossen werden, dass Berechtigte im Landkreis Nienburg/Weser über die zuständige Stelle nicht informiert sind.

 

Bezüglich der Umständlichkeit des Verfahrens hat der Gesetzgeber mit dem Starke-Familien-Gesetz (StaFamG) Abhilfe versprochen. So soll u. a. eine einmalige, globale Antragstellung ausreichen, um alle Bildungs- und Teilhabeleistungen zu erhalten. Durch den Wegfall der Eigenanteile beim Mittagessen und bei der Schülerbeförderung kommt es auch bei den bearbeitenden Stellen zu einer Arbeitserleichterung, jedoch auch zu höheren finanziellen Aufwendungen, da die Eigenanteile der Leistungsbezieher (1,--€ pro Mittagsessen, 5 €/Monat Schülerbeförderung) wegfallen.

 

Der bundesweite Trend, dass die Zahl der Leistungsbezieher sich kontinuierlich analog zum Rückgang der Leistungsberechtigten insgesamt verringert, konnte auch im Landkreis Nienburg/Weser festgestellt werden.

 

Im Bereich der Leistung „Wohngeld“ bedeutet dies z.B., dass im Fachdienst 314 im Jahr 2014 3.274 Anträge für 2.356 Kinder gestellt wurden, im Jahr 2018 noch 2.439 Anträge für 1.981 Kinder.

Auch die Kosten sind von 252.212,--Euro im Jahr 2014 auf 198.858,--Euro im Jahr 2018 gesunken.

 

Zusätzlich zu dem StaFamG wird es auch im Bereich Wohngeld ab Januar 2020 zu einer gesetzlichen Änderung kommen, um das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes den aktuellen Entwicklungen auf vielen Wohnungsmärkten anzupassen und damit die wohnungspolitischen und sozialen Zielstellungen des Wohngeldes zu erreichen. Durch die dann zu erwartenden steigenden Antragzahlen beim Kinderzuschlag und Wohngeld wird es auch beim BuT wieder zu einer Antragsmehrung kommen.

 

Im Rahmen der Sitzung können bei Bedarf nähere Auskünfte zu den einzelnen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets gegeben werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

·         ohne