Betreff
4. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP); Beschluss der Planungskriterien
Vorlage
2019/069
Aktenzeichen
54.13.71
Art
Beschlussvorlage

Der Entwurf der 4. Änderung des RROP soll auf Grundlage der in der Anlage aufgeführten und begründeten Ausschlusskriterien erarbeitet werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, anhand der in der Anlage aufgeführten sog. harten Ausschlusskriterien (S. 13ff.), diejenigen Flächen zu ermitteln, die für die Windenergienutzung aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen sind.

In einem weiteren Schritt sollen unter Anwendung zusätzlicher sog. weicher Ausschlusskriterien (S. 18 ff.) Potenzialflächen für die Windenergienutzung im baurechtlichen Außenbereich ermittelt werden.

Die so ermittelten Potenzialflächen sollen auf Grundlage weiterer Restriktionskriterien auf ihre Eignung für die Windenergienutzung im Einzelfall  geprüft werden.

 


Sachverhalt

Mit der Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten am 09.01.2019 ist die 4. Änderung des RROP – Teilabschnitt Windenergienutzung – eingeleitet worden.

Wie in der Anlage aufgezeigt wird, ist es Ziel des Landkreises Nienburg/Weser ein schlüssiges, gesamträumliches Planungskonzept zu entwickeln, um Windenergieanlagen (WEA) auf geeignete Konzentrationsflächen im Außenbereich zu konzentrieren und zugleich den übrigen Planungsraum von WEA freizuhalten (Ausschlusswirkung gem. § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB).

Zur Ermittlung von Konzentrationsflächen für WEA hat die Verwaltung zwischenzeitlich planerische Ausschluss- und Restriktionskriterien entwickelt. Dabei wurden u. a. die „Arbeitshilfe des NLT zur Steuerung der Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung“  vom 15.11.2013 und die „Empfehlungen des NLT zu den weichen Tabuzonen“ vom 06.02.2014 berücksichtigt.

Die Anwendung der Kriterien zur Ermittlung der Konzentrationsflächen erfolgt auf Grundlage der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.12.2012 – 4 CN 1.11 - aufgezeigten und zwingend einzuhaltenden Schritte, die sich folgendermaßen darstellen:

In einem ersten Planungsschritt werden diejenigen Bereiche auf Grundlage der harten und weichen Ausschlusskriterien als sog. Tabuzonen ermittelt, die für die Nutzung der Windenergie im Landkreis Nienburg/Weser nicht zur Verfügung stehen. Dabei werden die Tabuzonen in „harte“ und „weiche“ Zonen unterschieden und werden voneinander folgendermaßen abgegrenzt:

a) Die Ermittlung der harten Tabuzonen erfolgt auf Grundlage der harten Ausschlusskriterien. Sie stellen diejenigen Bereiche dar, die für die Windenergienutzung aus tatsächlichen bzw. rechtlichen Gründen nicht zur Verfügung stehen (u. a. Siedlungen, Straßen etc.).

b) Die Ermittlung der weichen Tabuzonen erfolgt auf Grundlage der weichen Ausschlusskriterien. Die weichen Tabuzonen sind zu den Flächen zu rechnen, die einer Berücksichtigung im Rahmen der Abwägung zugänglich sind, jedoch nach dem Willen des Landkreises Nienburg/Weser für die Errichtung von WEA von vornherein ausgeschlossen werden sollen. Das heißt, in den weichen Tabuzonen können WEA durchaus zulässig sein, sollen aber aus vorsorglichen Gründen, z. B. aus Gründen des Immissionsschutzes, von der Windenergienutzung freigehalten werden. Während harte Tabuzonen kraft Gesetzes als Konzentrationsflächen für WEA ausscheiden, muss die Entscheidung für weiche Tabuzonen fachlich fundiert gerechtfertigt und entsprechend dokumentiert werden. Daher werden bei der Ermittlung der weichen Ausschlusskriterien die raumstrukturellen Bedingungen  des Landkreises Nienburg/Weser im besonderen Maße berücksichtigt (siehe Anlage 1).

In einem weiteren Planungsschritt werden die nach Abzug der harten und weichen Tabuzonen ermittelten Potenzialflächen einer Abwägung mit konkurrierenden Nutzungen vor Ort – sog. Restriktionskriterien – unterzogen.

Bei der Ermittlung der harten und weichen Tabuzonen zum Schutz der Wohnnutzung wird eine Referenz-WEA zugrunde gelegt. Als Grundlage für die Planungskonzeption wird von einem weiteren Anstieg der durchschnittlichen Gesamthöhe von WEA im Landkreis Nienburg/Weser ausgegangen. Für die Referenzanlage wird eine Gesamthöhe von 225 m Gesamthöhe angesetzt. Die Begründung zur Auswahl der Referenzanlage ist in der Anlage dokumentiert.

Die Begründung der Planungskriterien ist in Anlage 1 ausführlich dokumentiert.

Weiteres Vorgehen

Zunächst werden die Potenzialflächen  auf Grundlage der harten und weichen Ausschlusskriterien ermittelt. Der darauf folgende Abwägungsprozess der einzelnen Potenzialflächen unter Berücksichtigung der Restriktionskriterien einschließlich der Prüfung der Umweltverträglichkeit wird in Form von „Gebietssteckbriefen“ dokumentiert.

Als Ergebnis dieser Abwägung werden die potenziellen Vorrang- bzw. Eignungsgebiete Windenergienutzung ermittelt.

In einem abschließenden Planungsschritt ist dann zu prüfen, ob der Windenergienutzung mit der Flächenauswahl „substanziell“ Raum geschaffen wird.

Die Fertigstellung des Entwurfs der 4. Änderung des RROP und des Umweltberichts ist im vierten Quartal 2019 vorgesehen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.


Anlagen:

 

·         Ermittlung von Konzentrationsflächen für die Windenergienutzung im Landkreis Nienburg/Weser – Konzeptionelle Grundlage für die 4. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Teilabschnitt Wind - Ausschlusskriterien