Der Entwurf der 4. Änderung des RROP soll auf
Grundlage der in der Anlage aufgeführten und begründeten Ausschlusskriterien
erarbeitet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, anhand der in der
Anlage aufgeführten sog. harten Ausschlusskriterien (S. 13ff.), diejenigen Flächen
zu ermitteln, die für die Windenergienutzung aus rechtlichen Gründen
ausgeschlossen sind.
In einem weiteren Schritt sollen unter Anwendung
zusätzlicher sog. weicher Ausschlusskriterien
(S. 18 ff.) Potenzialflächen für die Windenergienutzung im baurechtlichen
Außenbereich ermittelt werden.
Die so ermittelten Potenzialflächen sollen auf
Grundlage weiterer Restriktionskriterien auf ihre Eignung für die
Windenergienutzung im Einzelfall geprüft werden.
Sachverhalt
Mit der Bekanntgabe der allgemeinen
Planungsabsichten am 09.01.2019 ist die 4. Änderung des RROP – Teilabschnitt
Windenergienutzung – eingeleitet worden.
Wie in der Anlage aufgezeigt wird, ist es Ziel des
Landkreises Nienburg/Weser ein schlüssiges, gesamträumliches Planungskonzept zu
entwickeln, um Windenergieanlagen (WEA) auf geeignete Konzentrationsflächen im
Außenbereich zu konzentrieren und zugleich den übrigen Planungsraum von WEA
freizuhalten (Ausschlusswirkung gem. § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB).
Zur Ermittlung von Konzentrationsflächen für WEA
hat die Verwaltung zwischenzeitlich planerische Ausschluss- und
Restriktionskriterien entwickelt. Dabei wurden u. a. die „Arbeitshilfe des NLT
zur Steuerung der Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung“ vom 15.11.2013 und die „Empfehlungen des NLT
zu den weichen Tabuzonen“ vom 06.02.2014 berücksichtigt.
Die Anwendung der Kriterien zur Ermittlung der
Konzentrationsflächen erfolgt auf Grundlage der im Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts vom 13.12.2012 – 4 CN 1.11 - aufgezeigten und zwingend einzuhaltenden Schritte, die
sich folgendermaßen darstellen:
In einem ersten Planungsschritt werden diejenigen
Bereiche auf Grundlage der harten und weichen Ausschlusskriterien als sog. Tabuzonen ermittelt, die für die Nutzung
der Windenergie im Landkreis Nienburg/Weser nicht zur Verfügung stehen. Dabei
werden die Tabuzonen in „harte“ und „weiche“ Zonen unterschieden und werden
voneinander folgendermaßen abgegrenzt:
a) Die Ermittlung der harten Tabuzonen erfolgt auf Grundlage der harten Ausschlusskriterien.
Sie stellen diejenigen Bereiche dar, die für die Windenergienutzung aus
tatsächlichen bzw. rechtlichen Gründen nicht zur Verfügung stehen (u. a. Siedlungen,
Straßen etc.).
b) Die Ermittlung der weichen Tabuzonen erfolgt auf Grundlage der weichen Ausschlusskriterien.
Die weichen Tabuzonen sind zu den Flächen zu rechnen, die einer
Berücksichtigung im Rahmen der Abwägung zugänglich sind, jedoch nach dem Willen
des Landkreises Nienburg/Weser für die Errichtung von WEA von vornherein ausgeschlossen
werden sollen. Das heißt, in den weichen Tabuzonen können WEA durchaus zulässig
sein, sollen aber aus vorsorglichen Gründen, z. B. aus Gründen des
Immissionsschutzes, von der Windenergienutzung freigehalten werden. Während harte Tabuzonen kraft Gesetzes als
Konzentrationsflächen für WEA ausscheiden, muss die Entscheidung für weiche
Tabuzonen fachlich fundiert gerechtfertigt und entsprechend dokumentiert
werden. Daher werden bei der Ermittlung der weichen Ausschlusskriterien die
raumstrukturellen Bedingungen des
Landkreises Nienburg/Weser im besonderen Maße berücksichtigt (siehe Anlage 1).
In einem weiteren Planungsschritt werden die nach
Abzug der harten und weichen Tabuzonen ermittelten Potenzialflächen einer
Abwägung mit konkurrierenden Nutzungen vor Ort – sog. Restriktionskriterien –
unterzogen.
Bei der Ermittlung der harten und weichen Tabuzonen
zum Schutz der Wohnnutzung wird eine Referenz-WEA zugrunde gelegt. Als
Grundlage für die Planungskonzeption wird von einem weiteren Anstieg der durchschnittlichen
Gesamthöhe von WEA im Landkreis Nienburg/Weser ausgegangen. Für die
Referenzanlage wird eine Gesamthöhe von 225 m Gesamthöhe angesetzt. Die
Begründung zur Auswahl der Referenzanlage ist in der Anlage dokumentiert.
Die
Begründung der Planungskriterien ist in Anlage 1 ausführlich dokumentiert.
Weiteres Vorgehen
Zunächst werden die Potenzialflächen auf Grundlage der harten und weichen Ausschlusskriterien
ermittelt. Der darauf folgende Abwägungsprozess der einzelnen Potenzialflächen
unter Berücksichtigung der Restriktionskriterien einschließlich der Prüfung der
Umweltverträglichkeit wird in Form von „Gebietssteckbriefen“ dokumentiert.
Als Ergebnis dieser Abwägung werden die
potenziellen Vorrang- bzw. Eignungsgebiete Windenergienutzung ermittelt.
In einem abschließenden Planungsschritt ist dann zu
prüfen, ob der Windenergienutzung mit der Flächenauswahl „substanziell“ Raum
geschaffen wird.
Die Fertigstellung des Entwurfs der 4. Änderung des
RROP und des Umweltberichts ist im vierten Quartal 2019 vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat keine
finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
· Ermittlung von Konzentrationsflächen für die Windenergienutzung im Landkreis Nienburg/Weser – Konzeptionelle Grundlage für die 4. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Teilabschnitt Wind - Ausschlusskriterien