Der Ausschuss für
Regionalentwicklung nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) hat den Trägern
der Regionalplanung die Aufgabe übertragen, sog. Kongruenzräume für ihre
Mittelzentren festzulegen. Der Kongruenzraum beschreibt den Raum im Umfeld eines Zentralen Ortes,
den Einzelhandelsgroßprojekte, die im Zentralen Ort angesiedelt werden sollen
oder bereits bestehen, im Wesentlichen versorgen sollen. Die Festlegung von mittelzentralen Kongruenzräumen
ist eine Grundlage für die raumordnerische Prüfung des Kongruenzgebotes bei der
Neuansiedlung großflächiger Einzelhandelsvorhaben mit überwiegend aperiodischen
Sortimenten (vgl. LROP Abschnitt 2.3 Ziff. 03 Sätze 3 und 4).
Der Landkreis Nienburg/Weser hat ein Konzept zur
Abgrenzung des Kongruenzraumes für das Mittelzentrum Nienburg erarbeitet (siehe
Anlage 1).
Der Landkreis Nienburg hat mit einem Entwurf für das
Konzept bereits ein Behördenbeteiligungsverfahren durchgeführt. Dabei haben die
Kommunen, Nachbarkommunen und sonstige Institutionen die Gelegenheit bekommen,
Anmerkungen und Hinweise zum Entwurf mitzuteilen. Diese Anmerkungen und
Hinweise wurden in das Konzept eingearbeitet (siehe Anlage 2).
Das Konzept wird die fachliche Grundlage für die
entsprechende Festlegung im Regionalen Raumordnungsprogramm sein, für das
zurzeit ein Neuaufstellungsverfahren durchgeführt wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat keine
finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
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Konzept zur Bestimmung der Kongruenzräume im Mittelzentrum Nienburg
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Liste Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange