Betreff
Festlegung der Kongruenzräume des Mittelzentrums im Landkreis Nienburg/Weser
Vorlage
2019/072
Aktenzeichen
54.13.52.01
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Regionalentwicklung nimmt Kenntnis.


Sachverhalt

Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) hat den Trägern der Regionalplanung die Aufgabe übertragen, sog. Kongruenzräume für ihre Mittelzentren festzulegen. Der Kongruenzraum beschreibt den Raum im Umfeld eines Zentralen Ortes, den Einzelhandelsgroßprojekte, die im Zentralen Ort angesiedelt werden sollen oder bereits bestehen, im Wesentlichen versorgen sollen. Die Festlegung von mittelzentralen Kongruenzräumen ist eine Grundlage für die raumordnerische Prüfung des Kongruenzgebotes bei der Neuansiedlung großflächiger Einzelhandelsvorhaben mit überwiegend aperiodischen Sortimenten (vgl. LROP Abschnitt 2.3 Ziff. 03 Sätze 3 und 4).

Der Landkreis Nienburg/Weser hat ein Konzept zur Abgrenzung des Kongruenzraumes für das Mittelzentrum Nienburg erarbeitet (siehe Anlage 1).

Der Landkreis Nienburg hat mit einem Entwurf für das Konzept bereits ein Behördenbeteiligungsverfahren durchgeführt. Dabei haben die Kommunen, Nachbarkommunen und sonstige Institutionen die Gelegenheit bekommen, Anmerkungen und Hinweise zum Entwurf mitzuteilen. Diese Anmerkungen und Hinweise wurden in das Konzept eingearbeitet (siehe Anlage 2).

Das Konzept wird die fachliche Grundlage für die entsprechende Festlegung im Regionalen Raumordnungsprogramm sein, für das zurzeit ein Neuaufstellungsverfahren durchgeführt wird.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.


Anlagen:

 

·         Konzept zur Bestimmung der Kongruenzräume im Mittelzentrum Nienburg

·         Liste Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange