Der Landkreis Nienburg/Weser schließt die in Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage beigefügte Zweckvereinbarung über eine kommunale Zusammenarbeit mit den Landkreisen Diepholz, Verden und Heidekreis im Rahmen des Förderprojektes „Coaching umweltfreundlicher Transportketten unter verstärktem Einsatz der Bahn“ ab.
Sachverhalt
Einleitung
Die Landkreise Diepholz, Heidekreis, Nienburg und
Verden beteiligen sich an den jeweils in ihrem Gebiet tätigen regionalen
Eisenbahnunternehmen Verden Walsroder Eisenbahn GmbH (VWE), Verkehrsbetriebe
Hoya GmbH (VGH), Bremen Theding-hauser Eisenbahn GmbH (BTE) und der
Wirtschafts- und Strukturentwicklungsgesellschaft Landkreis Verden mbH (WSG).
Aus Sicht der Beteiligen ist es notwendig, dem
Warentransport per Bahn wieder eine höhere Bedeutung zu verschaffen, um den
negativen Begleiterscheinungen des Straßentransports entgegenzutreten, dessen
spezifische Emissionen deutlich über denen von Bahntransporten liegen. Durch
eine effiziente Nutzung der vorhandenen regionalen Bahninfrastrukturen können
die logistischen Angebote und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der
ansässigen Unternehmen verbessert werden.
Vor diesem Hintergrund und unter Nutzung der
„Fördergrundsätze für die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung CO2-armer
Verkehrsträger im Flächenland Niedersachsen“ (Erl.d.MW vom 14.12.2015) stellt
das Logistikportal Niedersachsen (LPN) für die gesamte Region der vier
Landkreise einen Förderantrag zum Coaching umweltfreundlicher Transportketten
unter verstärktem Einsatz der Bahn.
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung vom
26.11.2018 (Drucksache Nr. 2018/247) beschlossen, dass sich der Landkreis
Nienburg/Weser an diesem zweijährigen Projekt beteiligt und einen Eigenanteil
von 25.000 € hierfür leistet.
Aufgabenübertragung
Mit dieser Vereinbarung übertragen die Landkreise
Diepholz, Heidekreis und Nienburg/Weser alle mit der Durchführung und
Abwicklung des gemeinsamen Förderprojektes „Coaching umweltfreundlicher
Transportketten unter verstärktem Einsatz der Bahn“ verbundenen Aufgaben auf
den Landkreis Verden. Der Landkreis Verden führt nach dessen Bewilligung seitens
der NBank das Projekt durch und ist Letztempfänger. Die Landkreise tragen die
für dieses Projekt erforderliche Kofinanzierung jeweils zu gleichen Anteilen.
Die Landkreise sind sich einig, dass diese Zusammenarbeit nur für die Dauer
dieser Antragstellung und dieses Projektes erfolgen soll. Eine Verlängerung
oder aber alternative Drittmittelakquise im Anschluss ist nicht vorgesehen.
Mit der Vereinbarung werden alle mit der Durchführung
und Abwicklung verbundenen Aufgaben und die daraus resultierenden Rechte und
Pflichten auf den Landkreis Verden übertragen (delegierende
Aufgabenübertragung). Das Coaching erfolgt in allen vier Landkreisen zeitlich
zu grundsätzlich gleichen Anteilen. Die Aktivitäten werden auch nach regionalen
Bezügen dokumentiert und sind auf Anforderung den Landkreisen halbjährlich zur
Verfügung zu stellen.
Der Landkreis Verden ist für alle Projektbeteiligten,
auch für die Verkehrsbetriebe, koordinierende Stelle. Er zeigt diese
Zweckvereinbarung der Kommunalaufsichts-behörde an.
Dauer der Vereinbarung
Die Vereinbarung wird mit bewilligtem Projektbeginn
für die Dauer von 2 Jahren wirksam. Sie verlängert sich nicht.
Personal und Rechnungsstellung
Der Landkreis Verden ist Anstellungsträger für das
Coaching. Er richtet für die Dauer der 2-jährigen Projektlaufzeit eine
Vollzeitstelle ein und stellt die projektrelevanten Kosten einschließlich
erforderlicher Belege fristgerecht, entsprechend des Bewilligungsbescheids der
NBank zusammen, übermittelt diese dem Erstempfänger und stellt diese Unterlagen
auch den Landkreisen Diepholz, Heidekreis und Nienburg/Weser zur Verfügung.
Einmal pro Kalenderjahr fordert der Landkreis Verden einen auf die Laufzeit
umgerechneten anteiligen Kofinanzierungsbetrag an. Insgesamt dürfen die Kosten
den Höchstsatz von 25.000 Euro pro Landkreis nicht übersteigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: In den Jahren 2019 und 2020 müssen
jeweils 12.500 € in den Haushalt eingestellt werden.
Die Haushaltsmittel stehen im
Produkt 54111 zur Verfügung.
Anlagen:
·
Zweckvereinbarung
(überarbeitete Endfassung wird in der Sitzung vorgelegt)