Betreff
Schienengüterverkehrs-Coaching
Vorlage
2019/073
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Landkreis Nienburg/Weser schließt die in Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage beigefügte Zweckvereinbarung über eine kommunale Zusammenarbeit mit den Landkreisen Diepholz, Verden und Heidekreis im Rahmen des Förderprojektes „Coaching umweltfreundlicher Transportketten unter verstärktem Einsatz der Bahn“ ab.


Sachverhalt

Einleitung

Die Landkreise Diepholz, Heidekreis, Nienburg und Verden beteiligen sich an den jeweils in ihrem Gebiet tätigen regionalen Eisenbahnunternehmen Verden Walsroder Eisenbahn GmbH (VWE), Verkehrsbetriebe Hoya GmbH (VGH), Bremen Theding-hauser Eisenbahn GmbH (BTE) und der Wirtschafts- und Strukturentwicklungsgesellschaft Landkreis Verden mbH (WSG).

Aus Sicht der Beteiligen ist es notwendig, dem Warentransport per Bahn wieder eine höhere Bedeutung zu verschaffen, um den negativen Begleiterscheinungen des Straßentransports entgegenzutreten, dessen spezifische Emissionen deutlich über denen von Bahntransporten liegen. Durch eine effiziente Nutzung der vorhandenen regionalen Bahninfrastrukturen können die logistischen Angebote und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen Unternehmen verbessert werden.

Vor diesem Hintergrund und unter Nutzung der „Fördergrundsätze für die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung CO2-armer Verkehrsträger im Flächenland Niedersachsen“ (Erl.d.MW vom 14.12.2015) stellt das Logistikportal Niedersachsen (LPN) für die gesamte Region der vier Landkreise einen Förderantrag zum Coaching umweltfreundlicher Transportketten unter verstärktem Einsatz der Bahn.

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.11.2018 (Drucksache Nr. 2018/247) beschlossen, dass sich der Landkreis Nienburg/Weser an diesem zweijährigen Projekt beteiligt und einen Eigenanteil von 25.000 € hierfür leistet.

Aufgabenübertragung

Mit dieser Vereinbarung übertragen die Landkreise Diepholz, Heidekreis und Nienburg/Weser alle mit der Durchführung und Abwicklung des gemeinsamen Förderprojektes „Coaching umweltfreundlicher Transportketten unter verstärktem Einsatz der Bahn“ verbundenen Aufgaben auf den Landkreis Verden. Der Landkreis Verden führt nach dessen Bewilligung seitens der NBank das Projekt durch und ist Letztempfänger. Die Landkreise tragen die für dieses Projekt erforderliche Kofinanzierung jeweils zu gleichen Anteilen. Die Landkreise sind sich einig, dass diese Zusammenarbeit nur für die Dauer dieser Antragstellung und dieses Projektes erfolgen soll. Eine Verlängerung oder aber alternative Drittmittelakquise im Anschluss ist nicht vorgesehen.

Mit der Vereinbarung werden alle mit der Durchführung und Abwicklung verbundenen Aufgaben und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten auf den Landkreis Verden übertragen (delegierende Aufgabenübertragung). Das Coaching erfolgt in allen vier Landkreisen zeitlich zu grundsätzlich gleichen Anteilen. Die Aktivitäten werden auch nach regionalen Bezügen dokumentiert und sind auf Anforderung den Landkreisen halbjährlich zur Verfügung zu stellen.

Der Landkreis Verden ist für alle Projektbeteiligten, auch für die Verkehrsbetriebe, koordinierende Stelle. Er zeigt diese Zweckvereinbarung der Kommunalaufsichts-behörde an.

 

Dauer der Vereinbarung

Die Vereinbarung wird mit bewilligtem Projektbeginn für die Dauer von 2 Jahren wirksam. Sie verlängert sich nicht.

 

Personal und Rechnungsstellung

Der Landkreis Verden ist Anstellungsträger für das Coaching. Er richtet für die Dauer der 2-jährigen Projektlaufzeit eine Vollzeitstelle ein und stellt die projektrelevanten Kosten einschließlich erforderlicher Belege fristgerecht, entsprechend des Bewilligungsbescheids der NBank zusammen, übermittelt diese dem Erstempfänger und stellt diese Unterlagen auch den Landkreisen Diepholz, Heidekreis und Nienburg/Weser zur Verfügung. Einmal pro Kalenderjahr fordert der Landkreis Verden einen auf die Laufzeit umgerechneten anteiligen Kofinanzierungsbetrag an. Insgesamt dürfen die Kosten den Höchstsatz von 25.000 Euro pro Landkreis nicht übersteigen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: In den Jahren 2019 und 2020 müssen jeweils 12.500 € in den Haushalt eingestellt werden.

Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 54111 zur Verfügung.


Anlagen:

 

·         Zweckvereinbarung (überarbeitete Endfassung wird in der Sitzung vorgelegt)