Betreff
Mitgliedschaft beim GEFMA Deutscher Verband für Facility Management e.V.
Vorlage
2019/084
Art
Beschlussvorlage

Das Gremium stimmt einer  Mitgliedschaft des Landkreises Nienburg/Weser bei dem GEFMA Deutscher Verband für Facility Management e.V. zu. 

 


Sachverhalt

Der Deutscher Verband für Facility Management e.V. (GEFMA) vertritt als führender Branchenverband im Bereich Facility Management rund 1.000 Unternehmen und Organisationen. Als korrespondierende Mitglieder sind z.B. auch Landkreise, Bau- und Liegenschaftsbetriebe der Länder sowie  Ministerien im Verband vertreten.

 

Der GEFMA bezweckt laut Satzung die Zusammenführung und Förderung aller Aktivitäten auf dem Gebiet des Facility Managements in der Bundesrepublik Deutschland sowie die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Vereinigungen.

 

Die vom GEFMA herausgegeben Richtlinien und Publikationen gelten als etablierte Standards im Bereich des Facility Managements. Das Richtlinienwerk umfasst derzeit 70 Richtlinien mit hoher Marktakzeptanz, z.B. GEFMA-Richtlinien 300 (Rechtsfragen im FM-Lebenszyklus), 320 (Mängelansprüche (Gewährleistung) im FM), 510 (Mustervertrag Facility Services), 520 (Standardleistungsverzeichnis) und 190 (Betreiberverantwortung). Daneben sind Berichte zu Benchmarking sowie Leitfäden zu verschiedenen Themen aus dem Facility Management abrufbar.

 

Die vom GEFMA herausgegeben Richtlinien, Publikationen sowie der Erhalt von Informationen aus dem Bereich des Facility Management sind aus Sicht der Verwaltung ein wichtiges Instrument und Grundlage  für ein rechtssicheres und effizientes Arbeiten und die weitere Entwicklung im Liegenschaftsbereich.

 

Mit der Mitgliedschaft ist u.a. ein kostenloser bzw. vergünstigter Zugriff auf die GEFMA-Richtlinien verbunden.

 

Als korrespondierendes Mitglied würde der Landkreis Nienburg/Weser einen Jahresbeitrag in Höhe von 300,00 € zahlen.