Das
Gremium stimmt einer Mitgliedschaft des
Landkreises Nienburg/Weser bei dem GEFMA Deutscher Verband für Facility
Management e.V. zu.
Sachverhalt
Der
Deutscher Verband für Facility Management e.V. (GEFMA) vertritt als führender
Branchenverband im Bereich Facility Management rund 1.000 Unternehmen und Organisationen.
Als korrespondierende Mitglieder sind z.B. auch Landkreise, Bau- und
Liegenschaftsbetriebe der Länder sowie
Ministerien im Verband vertreten.
Der
GEFMA bezweckt laut Satzung die Zusammenführung und Förderung aller Aktivitäten
auf dem Gebiet des Facility Managements in der Bundesrepublik Deutschland sowie
die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Vereinigungen.
Die
vom GEFMA herausgegeben Richtlinien und Publikationen gelten als etablierte
Standards im Bereich des Facility Managements. Das Richtlinienwerk umfasst derzeit
70 Richtlinien mit hoher Marktakzeptanz, z.B. GEFMA-Richtlinien 300 (Rechtsfragen
im FM-Lebenszyklus), 320 (Mängelansprüche (Gewährleistung) im FM), 510
(Mustervertrag Facility Services), 520 (Standardleistungsverzeichnis) und 190
(Betreiberverantwortung). Daneben sind Berichte zu Benchmarking sowie Leitfäden
zu verschiedenen Themen aus dem Facility Management abrufbar.
Die
vom GEFMA herausgegeben Richtlinien, Publikationen sowie der Erhalt von Informationen
aus dem Bereich des Facility Management sind aus Sicht der Verwaltung ein
wichtiges Instrument und Grundlage für
ein rechtssicheres und effizientes Arbeiten und die weitere Entwicklung im
Liegenschaftsbereich.
Mit
der Mitgliedschaft ist u.a. ein kostenloser bzw. vergünstigter Zugriff auf die
GEFMA-Richtlinien verbunden.
Als
korrespondierendes Mitglied würde der Landkreis Nienburg/Weser einen Jahresbeitrag
in Höhe von 300,00 € zahlen.