Betreff
Fortschreibung des Eckwertebeschlusses für die mittel- bis langfristige Investitionsplanung
Vorlage
2019/087
Aktenzeichen
131-12 02 20
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Nettoinvestitionen sind weiterhin für die Jahre 2019 bis 2027 auf
    12 Mio. Euro im Jahr begrenzt.

 

  1. Den einzelnen Produktgruppen werden die in der Anlage ersichtlichen veränderten investiven Budgets zugewiesen, die innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung (jeweils Haushaltsjahr zuzügl. der zwei Folgejahre) einzuhalten sind bzw. ausgeglichen werden müssen.

 

  1. Sollte sich in der Planung ein Finanzmittelüberschuss ergeben, ist dieser vorrangig für den Abbau der investiven Verschuldung zu verwenden.

 

 


Sachverhalt

Mit Kreisausschussbeschluss vom 18.06.2018 (siehe Drucksache Nr. 2018/103) wurde ein investiver Eckwertebeschluss gefasst, mit dem die jährlichen Nettoinvestitionen auf 12 Mio. Euro begrenzt und den einzelnen Produktgruppen Budgets zugewiesen wurden.

Maßgeblich hierfür war, dass die Pro-Kopf-Verschuldung des Landkreises Nienburg/Weser erheblich über dem Landesdurchschnitt lag. Die Kommunalaufsicht hatte bereits in den Haushaltsgenehmigungen gefordert, einen Abbau der investiven Schulden zu verfolgen. Außerdem ergab sich für die nächsten Jahre ein Netto-Investitionsvolumen von rd. 148 Mio. Euro, das einer Steuerung bedurfte.

Der Jahresabschluss 2018 zeigt trotz Reduzierung der Schulden auf 480,82 €/EW (Gesamtvolumen 59 Mio. Euro) keine Entwarnung im Vergleich zum Landesdurchschnitt mit 375,64 €/EW (Stand Ende 2017).

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungen 2019 konnten die Budgets vereinzelt nicht eingehalten werden. Insbesondere betraf dies den Bereich Kreisstraßen sowie die Zuschüsse für den Ausbau der Kindertagesstätten.

Zur Fortschreibung des Eckwertebeschlusses wurden die Fachdienste im März 2019 um eine Einschätzung ihres mittelfristigen Investitionsbedarfes gebeten.

Im Bereich Liegenschaften sind neben den erforderlichen laufenden Investitionen die zwei Großprojekte „Bildungscampus“ und Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) abzubilden. Da die Planungen bzw. Entscheidungen hierzu noch nicht weit genug fortgeschritten sind, um belastbare Zahlen und Umsetzungszeiträume zu benennen, ist die Integration in den Eckwertebeschluss problematisch.

Der Fachbereich Schulen und Kultur legt dar, dass das zur Verfügung gestellte Budget für die allgemeinbildenden Schulen nicht auskömmlich ist. Die Zuschüsse an die kommunalen Schulträger sind von dort nicht beeinflussbar. Die Stadt Nienburg stellt derzeit ein Investitionsprogramm auf. Hier werden höhere Ausgaben erwartet, da die Stadt erhebliche Investitionen zu tätigen hat. Für die OBS Mittelweser ist zudem mit erhöhten Zuschüssen zu rechnen. Diese Summen schränken damit die Investitionen in die eigenen Schulen erheblich ein.

Auch die Anmeldungen der Kommunen zum Kindertagesstättenbau lassen für die mittelfristige Finanzplanung einen erheblichen Bedarf, der vom Landkreis nicht beeinflussbar ist, erwarten.

Der Bereich Kreisstraßen hat erklärt, dass das Budget von 1,1 Mio. Euro aufgrund von erheblichen Kostensteigerungen nicht ausreicht und um eine Erhöhung auf 1,71 Mio. Euro gebeten.


Aufgrund dieser Hinweise empfiehlt die Verwaltung, den Eckwertebeschluss wie folgt fortzuschreiben:

Liegenschaften: Zur besseren Steuerung dieses Bereiches sollte das Budget aufgesplittet und die Volumina für die FTZ sowie den Bildungscampus gesondert ausgewiesen werden.

Schulen und Kultur: Der Eckwert sollte getrennt nach Schulen in eigener Trägerschaft und Schulen in kommunale Trägerschaft gebildet werden. Dadurch würden die für die eigenen Schulen vorgesehenen Investitionen nicht durch die Zuweisungen an die Kommunen eingeschränkt. Das Budget für die kommunalen Schulen sollte erheblich erhöht werden. Daneben ist noch zu beachten, dass der Digitalpakt für Investitionen in die Informationstechnik Zuschüsse generiert. Die Planungen hierzu stehen jedoch am Anfang.

Frühkindliche Bildung: Die Anmeldungen der Kommunen zeigen, dass der Eckwert von 200 T Euro auf keinen Fall eingehalten werden kann und entsprechend erhöht werden müsste.

Kreisstraßen: Aufgrund der gemeldeten Preissteigerungen für Straßenbaumaßnahmen sollte das Budget um 25 % erhöht werden.

Krankenhausumlage: Es ist mit steigenden Umlagen zu rechnen.

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung ergänzend berichten.

 


Anlage:

 

·         Eckwerte