- Die Nettoinvestitionen sind weiterhin für
die Jahre 2019 bis 2027 auf
12 Mio. Euro im Jahr begrenzt.
- Den einzelnen Produktgruppen werden die
in der Anlage ersichtlichen veränderten investiven Budgets zugewiesen, die
innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung (jeweils Haushaltsjahr zuzügl.
der zwei Folgejahre) einzuhalten sind bzw. ausgeglichen werden müssen.
- Sollte sich in der Planung ein
Finanzmittelüberschuss ergeben, ist dieser vorrangig für den Abbau der
investiven Verschuldung zu verwenden.
Sachverhalt
Mit Kreisausschussbeschluss vom 18.06.2018 (siehe Drucksache
Nr. 2018/103) wurde ein investiver Eckwertebeschluss gefasst, mit dem die
jährlichen Nettoinvestitionen auf 12 Mio. Euro begrenzt und den
einzelnen Produktgruppen Budgets zugewiesen wurden.
Maßgeblich hierfür war, dass die
Pro-Kopf-Verschuldung des Landkreises Nienburg/Weser erheblich über dem
Landesdurchschnitt lag. Die Kommunalaufsicht hatte bereits in den
Haushaltsgenehmigungen gefordert, einen Abbau der investiven Schulden zu verfolgen.
Außerdem ergab sich für die nächsten Jahre ein Netto-Investitionsvolumen von
rd. 148 Mio. Euro, das einer Steuerung bedurfte.
Der Jahresabschluss 2018 zeigt trotz Reduzierung der
Schulden auf 480,82 €/EW (Gesamtvolumen 59 Mio. Euro) keine Entwarnung im
Vergleich zum Landesdurchschnitt mit 375,64 €/EW (Stand Ende 2017).
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungen 2019 konnten
die Budgets vereinzelt nicht eingehalten werden. Insbesondere betraf dies den
Bereich Kreisstraßen sowie die Zuschüsse für den Ausbau der Kindertagesstätten.
Zur Fortschreibung des Eckwertebeschlusses wurden
die Fachdienste im März 2019 um eine Einschätzung ihres mittelfristigen Investitionsbedarfes
gebeten.
Im Bereich Liegenschaften sind neben den erforderlichen
laufenden Investitionen die zwei Großprojekte „Bildungscampus“ und Neubau der
Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) abzubilden. Da die Planungen bzw.
Entscheidungen hierzu noch nicht weit genug fortgeschritten sind, um belastbare
Zahlen und Umsetzungszeiträume zu benennen, ist die Integration in den
Eckwertebeschluss problematisch.
Der Fachbereich Schulen und Kultur legt dar, dass
das zur Verfügung gestellte Budget für die allgemeinbildenden Schulen nicht
auskömmlich ist. Die Zuschüsse an die kommunalen Schulträger sind von dort
nicht beeinflussbar. Die Stadt Nienburg stellt derzeit ein Investitionsprogramm
auf. Hier werden höhere Ausgaben erwartet, da die Stadt erhebliche
Investitionen zu tätigen hat. Für die OBS Mittelweser ist zudem mit erhöhten
Zuschüssen zu rechnen. Diese Summen schränken damit die Investitionen in die
eigenen Schulen erheblich ein.
Auch die Anmeldungen der Kommunen zum
Kindertagesstättenbau lassen für die mittelfristige Finanzplanung einen
erheblichen Bedarf, der vom Landkreis nicht beeinflussbar ist, erwarten.
Der Bereich Kreisstraßen hat erklärt, dass das
Budget von 1,1 Mio. Euro aufgrund von erheblichen Kostensteigerungen nicht
ausreicht und um eine Erhöhung auf 1,71 Mio. Euro gebeten.
Aufgrund dieser Hinweise empfiehlt die Verwaltung,
den Eckwertebeschluss wie folgt fortzuschreiben:
Liegenschaften: Zur besseren Steuerung dieses Bereiches sollte das
Budget aufgesplittet und die Volumina für die FTZ sowie den Bildungscampus
gesondert ausgewiesen werden.
Schulen und Kultur: Der Eckwert sollte getrennt
nach Schulen in eigener Trägerschaft und Schulen in kommunale Trägerschaft gebildet
werden. Dadurch würden die für die eigenen Schulen vorgesehenen Investitionen
nicht durch die Zuweisungen an die Kommunen eingeschränkt. Das Budget für die
kommunalen Schulen sollte erheblich erhöht werden. Daneben ist noch zu
beachten, dass der Digitalpakt für Investitionen in die Informationstechnik
Zuschüsse generiert. Die Planungen hierzu stehen jedoch am Anfang.
Frühkindliche Bildung: Die Anmeldungen der
Kommunen zeigen, dass der Eckwert von 200 T Euro auf keinen Fall eingehalten
werden kann und entsprechend erhöht werden müsste.
Kreisstraßen: Aufgrund der gemeldeten Preissteigerungen für
Straßenbaumaßnahmen sollte das Budget um 25 % erhöht werden.
Krankenhausumlage: Es ist mit steigenden
Umlagen zu rechnen.
Die Verwaltung wird in der Sitzung ergänzend
berichten.
Anlage:
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Eckwerte