Das Jahresergebnis 2018 des
Produkts 27110 (Erwachsenenbildung) wird zur zukünftigen Verlustabdeckung und
Finanzierung von Investitionen für die Volkshochschule in die Rücklage des
Betriebes gewerblicher Art (BgA) Volkshochschule eingestellt.
Sachverhalt
Zum Produkt Volkshochschule wurde aus steuerlichen
Gründen die Beteiligung an der Avacon AG zugeordnet. Die Dividendenerträge der
Avacon AG werden dabei mit den laufenden Verlusten der Volkshochschule
verrechnet, um die Belastung mit
Kapitalertragsteuer zu reduzieren.
Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
werden nur die Gewinne mit Kapitalertragssteuer (15 % zuzügl.
Solidaritätszuschlag) belegt, die nicht in eine Rücklage für zukünftige
Verluste oder Investitionen eingestellt werden. Hierzu hat das
Bundesministerium für Finanzen mit Schreiben vom 28.01.2019 nähere Einzelheiten
geregelt. Danach muss ein förmlicher Beschluss des Kreistages über die Einstellung
des Gewinns in eine Rücklage vorliegen, der spätestens acht Monate nach Ablauf
des Wirtschaftsjahres des Betriebes gewerblicher Art Volkshochschule zu fassen
ist. Der Jahresabschluss 2018 des BgA Volkshochschule ist noch nicht erstellt.
Im Jahresabschluss 2017 errechnete sich ein Gewinn in Höhe von 804 T Euro.
Aus Sicht der Verwaltung sollte dieser Beschluss
gefasst werden. Dieser Empfehlung liegen folgende Erwägungen zu Grunde:
·
Mit ihrem eigentlichen Kerngeschäft erwirtschaftet die Volkshochschule
jährliche Verluste. Einzig durch die Beteiligungserträge aus der Avacon AG
schließt der BgA Volkshochschule mit positiven Jahresergebnissen ab. Um
unabhängiger von der Ausschüttungspraxis der Avacon AG zu sein, ist es
sinnvoll, Rücklagen für eine Verlustabdeckung in Folgejahren aufzubauen, in
denen die Gewinnausschüttung nicht ausreicht, um den Fehlbetrag zu kompensieren.
·
Um die Volkshochschule zukunftsfähig aufzustellen, werden
perspektivisch
erhebliche Investitionen erforderlich. So ist mittelfristig u. a. eine
umfangreiche
Optimierung und Erweiterung geplant.