Der als Anlage beigefügte
Bedarfsplan wird beschlossen.
Sachverhalt
Der Landkreis Nienburg/Weser stellt als Träger des Rettungsdienstes (§ 3
Abs. 1 Nr. 2 NRettDG) für seinen Rettungsdienstbereich einen Plan auf, aus dem
sich ergibt, wie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der
Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes sichergestellt
werden soll (§ 4 Abs. 6 NRettDG, Bedarfsplan). Der Plan ist regelmäßig
fortzuschreiben. Die letzte Fortschreibung des Bedarfsplans Rettungsdienst
erfolgte mit Wirkung ab 01.01.2017.
Zur Überprüfung des rettungsdienstlichen Bedarfs im Landkreis Nienburg/Weser
wurde die Arbeitsgemeinschaft aus der Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte
Steuerberater PartG mbB und der Civitas Institut für Bildung und Innovation im
öffentlichen Sektor GmbH - Departement Gefahrenabwehr mit der Erstellung eines
Gutachtens beauftragt, das Grundlage dieses Bedarfsplanes ist. Dabei wurde ein
veränderter Bedarf der Vorhaltung von Rettungsmitteln festgestellt. Es kommt
hierbei in der Notfallrettung insgesamt zu Mehrvorhaltungen von 35
Wochenstunden, die auf Bestandsfahrzeuge entfallen. Im Qualifizierten
Krankentransport kommt es zu Mehrvorhaltungen von 148 Wochenstunden, wobei 103
Wochenstunden auf Bestandsfahrzeuge entfallen und 45 Wochenstunden auf einen
neuen Krankentransportwagen, der in der Rettungswache Steyerberg stationiert werden
soll.
Die Benehmensherstellung mit den Kostenträgern des Rettungsdienstes
gemäß § 4 Abs. 6 NRettDG ist am 29.04.2019 schriftlich erfolgt.
Eine
vergaberechtliche Bewertung hat ergeben, dass eine Vertragserweiterung der mit
den Hilfsorganisationen ASB und DRK bestehenden Beauftragungsverträge über den
veränderten rettungsdienstlichem Bedarf zulässig ist.
Die
Leistungserbringer werden zur Vorbereitung der Vertragserweiterung zur Abgabe
von Angeboten für den Mehrbedarf aufgefordert.
Anlage:
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Rettungsdienstbedarfsplan
für den Landkreis Nienburg/Weser ab 01.09.2019