Betreff
Bedarfsplan für den Rettungsdienst im Landkreis Nienburg/Weser
Vorlage
2019/097
Art
Beschlussvorlage

Der als Anlage beigefügte Bedarfsplan wird beschlossen.

 


Sachverhalt

Der Landkreis Nienburg/Weser stellt als Träger des Rettungsdienstes (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 NRettDG) für seinen Rettungsdienstbereich einen Plan auf, aus dem sich ergibt, wie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes sichergestellt werden soll (§ 4 Abs. 6 NRettDG, Bedarfsplan). Der Plan ist regelmäßig fortzuschreiben. Die letzte Fortschreibung des Bedarfsplans Rettungsdienst erfolgte mit Wirkung ab 01.01.2017.

 

Zur Überprüfung des rettungsdienstlichen Bedarfs im Landkreis Nienburg/Weser wurde die Arbeitsgemeinschaft aus der Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB und der Civitas Institut für Bildung und Innovation im öffentlichen Sektor GmbH - Departement Gefahrenabwehr mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, das Grundlage dieses Bedarfsplanes ist. Dabei wurde ein veränderter Bedarf der Vorhaltung von Rettungsmitteln festgestellt. Es kommt hierbei in der Notfallrettung insgesamt zu Mehrvorhaltungen von 35 Wochenstunden, die auf Bestandsfahrzeuge entfallen. Im Qualifizierten Krankentransport kommt es zu Mehrvorhaltungen von 148 Wochenstunden, wobei 103 Wochenstunden auf Bestandsfahrzeuge entfallen und 45 Wochenstunden auf einen neuen Krankentransportwagen, der in der Rettungswache Steyerberg stationiert werden soll.

 

Die Benehmensherstellung mit den Kostenträgern des Rettungsdienstes gemäß § 4 Abs. 6 NRettDG ist am 29.04.2019 schriftlich erfolgt.

 

Eine vergaberechtliche Bewertung hat ergeben, dass eine Vertragserweiterung der mit den Hilfsorganisationen ASB und DRK bestehenden Beauftragungsverträge über den veränderten rettungsdienstlichem Bedarf zulässig ist.

 

Die Leistungserbringer werden zur Vorbereitung der Vertragserweiterung zur Abgabe von Angeboten für den Mehrbedarf aufgefordert.

 


Anlage:

 

·         Rettungsdienstbedarfsplan für den Landkreis Nienburg/Weser ab 01.09.2019