Betreff
Abschluss einer Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst ab 01.07.2019 gem. § 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes
Vorlage
2019/099
Art
Beschlussvorlage

Die in der Anlage beigefügte Entgeltvereinbarung mit Wirkung ab 01.07.2019 wird geschlossen.


Sachverhalt

Kreisverwaltung und Kostenträger haben in der Verhandlung der notwendigen Kosten für den Rettungsdienst im Landkreis Nienburg/Weser ein Budget  für 2019 in Höhe von 10.633.511 € und für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 ein Budget in Höhe von 10.168.668 € vereinbart (vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien). Als Entgeltberechnungsgrundlage werden zwischen den Vertragsparteien 11.355.101 € vereinbart. Die Abweichung zu den in Satz 1 genannten Gesamtkosten resultiert aus der kumulierten und für 2018 hochgerechneten Unterdeckung per 31.12.2018 in Höhe von 721.590 €.

 

Es ist vorgesehen, zum 01.07.2019 eine neue Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten gem. § 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (Entgeltvereinbarung) abzuschließen. Die zum 01.01.2018 in Kraft getretene Entgeltvereinbarung wird ersetzt.

 

Die Höhe der ab 01.07.2019 zu erhebenden Entgelte errechnet sich aus den Budgets 2018 und 2019  und der o.g. Unterdeckung.

 

Die Entgelte und die Kilometersätze bzw. Pauschalen ab 01.07.2019 sind der beigefügten Vereinbarung zu entnehmen. Die Entgelte verändern sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt:

 

 

2018

2019

Notfalleinsatz (Pauschale)

400,00 €

385,00 €

Notfalleinsatz (km über 30)

5,00 €

5,00 €

Krankentransport (Pauschale)

124,00 €

139,00 €

Krankentransport (km über 30)

3,00 €

3,00 €

Notarzteinsatzfahrzeug

417,00 €

454,00 €

Notarzt

415,00 €

450,00 €

 


Anlagen:

 

·         Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst gem. § 15 NRettDG ab 01.07.2019