Betreff
Annahme von Zuwendungen durch den Kreistag
Vorlage
2019/101
Aktenzeichen
131-20 19 25
Art
Beschlussvorlage

Der Annahme der Zuwendungen der Bollmanns Stiftung sowie des Fördervereines der Oberschule Hoya e.V. wird zugestimmt.


Sachverhalt

Der Landkreis Nienburg/Weser kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
(§ 111 Abs. 7 NKomVG).

 

Bei Beträgen oder Werten über 2.000 € entscheidet der Kreistag.

 

1.    Die Bollmanns Stiftung spendet dem Fachdienst Jugendarbeit und Sport für das Programm „Schülerscouts/Schülerhelfer“ 1.200 Euro.
(insgesamt 4.924,73 Euro in 2019)

2.    Der Förderverein der Oberschule Hoya e.V. spendet dem Fachbereich
Schulen und Kultur 500 Euro für eine Theateraufführung an der OBS Hoya im Rahmen der jährlichen Gedenkveranstaltung zum 09. November
(insgesamt 3.641,79 Euro in 2019).