Der Annahme der Zuwendungen der Bollmanns Stiftung sowie des Fördervereines der Oberschule Hoya e.V. wird zugestimmt.
Sachverhalt
Der Landkreis Nienburg/Weser
kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen einwerben und annehmen
(§ 111 Abs. 7 NKomVG).
Bei Beträgen oder Werten über
2.000 € entscheidet der Kreistag.
1.
Die Bollmanns
Stiftung spendet dem Fachdienst Jugendarbeit und Sport für das Programm
„Schülerscouts/Schülerhelfer“ 1.200 Euro.
(insgesamt 4.924,73 Euro in 2019)
2.
Der Förderverein
der Oberschule Hoya e.V. spendet dem Fachbereich
Schulen und Kultur 500 Euro für eine Theateraufführung an der OBS Hoya im
Rahmen der jährlichen Gedenkveranstaltung zum 09. November
(insgesamt 3.641,79 Euro in 2019).