hier: 8. Ergänzung, Maßnahmen 2102, 2402 und 2415
Folgende Maßnahmen sollen mit den Mitteln, die der
Landkreis Nienburg/Weser gem. § 7b Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG)
vom Land erhält, finanziert werden:
Maßnahme 2102: Neukauf von Haltestellenschilder, Masten
und Fahrplankästen für das Jahr 2019 mit einem Kostenrahmen in Höhe von 13.000
Euro.
Maßnahme 2402: Fortführung der Leistungsverbesserung auf
der Linie 138 Sulingen- Nienburg sowie ggf. Aufwertung zu einer Landesbuslinie
mit einem Kostenrahmen von bis zu 16.000 Euro pro Jahr.
Maßnahme 2415: Durchführung von Sonderfahrten in den Jahren 2019 bis 2022 in den Linienbündeln 1 und 3 mit einem Kostenrahmen von 20.000 €.
Sachverhalt
Maßnahme 2102
Die Haltestelle wird in der
Fachliteratur als Eingangstür zum ÖPNV beschrieben. Aus diesem Grund haben sich
die Konzessionsinhaber der Buslinien im Landkreis Nienburg/Weser im Jahr 2003
für ein qualitativ hochwertig gestaltetes Haltestellenschild für die VLN-Buslinien
entschieden. Seitdem gilt für die Haltestellenschilder im VLN-Verkehrsgebiet
eine einheitliche „Corporate Design - Vorgabe“: der Haltestellenmast ist
pastellblau, ebenso der Kasten für die Aushangfahrpläne. Die große Haltestellenfahne
beinhaltet das Verkehrszeichen V224, den Namen der Haltestelle sowie Liniennummer(n)
und Fahrtziel(e). Durch den hellblauen Mast hebt sich das Haltestellenschild
positiv von den anderen Verkehrszeichen ab. Die Hinweise auf der Haltestellenfahne
sorgen für eine gute und unübersehbare Fahrgastinformation.
Nach einer intensiven Erhebung des Zustandes der VLN-Haltestellen von
MittelWeserBus in deren aktuellem Verkehrsgebiet, dem Linienbündel 2 mit 354
Haltestellen und dem zukünftigen neuen Verkehrsgebiet, dem Linienbündel 3 mit
491 Haltestellen, wurden an einigen Haltestellen so gravierende Mängel
festgestellt, dass Teile der Haltestellenmasten bzw. ganze Haltestellenmasten
komplett ausgetauscht werden müssen. In einem ersten Schritt wird für diese
Arbeiten das folgende Material benötigt: 30 Masten und Fahnen, 60
Fahrplankästen und 800 Fahrplantaschen. Weitere Modernisierungsschritte der
Haltestellenausstattung im VLN-Verkehrsgebiet werden zeitnah folgen.
Für das o.g. Material Fallen Kosten in Höhe von bis zu 13.000 Euro an.
Maßnahme 2402
Nach dem zweijährigen Probebetrieb des verbesserten Fahrplans auf der
Linie 138 soll das Angebot nun
verstetigt werden. Außerdem strebt der Landkreis Diepholz eine Ausweitung des
Angebots bis zur Qualität einer Landesbuslinie an.
Nach wie vor hat das Angebot der Linie 138 eine eher untergeordnete
Bedeutung für die Fahrgäste im Landkreis Nienburg. Die Linie 138 bedient
weiterhin außerhalb der Stadtgrenzen regelmäßig nur die Haltestellen
Pennigsehl, Abzw. B 214, Holte, Weberkuhle und Lemke, Abzw. Glissen.
Nichts desto trotz soll im Sinne einer guten Zusammenarbeit zwischen den
Landkreisen Diepholz und Nienburg das Fahrtenangebot auch künftig finanziell
unterstütz werden. Bislang beteiligt sich der Landkreis Nienburg mit 10.000
Euro jährlich. Wenn die Buslinie 138 zu einer Landesbuslinie aufgewertet wird,
steigt der Beitrag des Landkreises Nienburg um weitere 6.000 Euro. Es entstehen
jährliche Kosten in Höhe von bis zu 16.000 Euro.
Maßnahme 2414
Die Maßnahme 2414 wird aus der Beschlussvorlage
gestrichen. Die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) hat Zweifel an der
Zweckentsprechung bekundet. Bei der Delegierung der Fahrten handelt es sich um
keine qualitative oder quantitative Verbesserung des ÖPNV, sondern um
Bestandsverkehr. Die Maßnahme soll zu einem späteren Zeitpunkt als eine
Regionalisierungsmittelmaßnahme nach § 7 Abs. 5 NNVG beschlossen werden.
Maßnahme
2415
Durch die Maßnahme sollen Sonderverkehre in
den Linienbündeln 1 und 3 finanziert werden. Für die Jahre 2019 bis 2022 soll ein
Kostenrahmen in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Es werden Fahrten zum Brokser Heiratsmarkt,
zum Altstadtfest, zum Karneval in Stolzenau und zum Maiköniginfest in
Möhlenhalenbeck angeboten. Da diese Fahrten auch in den vergangenen Jahren
durchgeführt wurden, soll dieser Service erhalten bleiben.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Kosten i. H. v. 33.000,- €.
Zusätzlich entstehen 16.000 Euro jährlich. Diese Mittel stehen im Haushalt für
das Produkt 54120 bereit bzw. werden in die Haushalte der Folgejahre
eingestellt.