Betreff
Mittelverwendung gem. § 7b Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) für ergänzende Maßnahmen;
hier: 8. Ergänzung, Maßnahmen 2102, 2402 und 2415
Vorlage
2019/074/1
Art
Beschlussvorlage

Folgende Maßnahmen sollen mit den Mitteln, die der Landkreis Nienburg/Weser gem. § 7b Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) vom Land erhält, finanziert werden:

 

Maßnahme 2102: Neukauf von Haltestellenschilder, Masten und Fahrplankästen für das Jahr 2019 mit einem Kostenrahmen in Höhe von 13.000 Euro.

 

Maßnahme 2402: Fortführung der Leistungsverbesserung auf der Linie 138 Sulingen- Nienburg sowie ggf. Aufwertung zu einer Landesbuslinie mit einem Kostenrahmen von bis zu 16.000 Euro pro Jahr.

 

Maßnahme 2415: Durchführung von Sonderfahrten in den Jahren 2019 bis 2022 in den Linienbündeln 1 und 3 mit einem Kostenrahmen von 20.000 €.


Sachverhalt

Maßnahme 2102

Die Haltestelle wird in der Fachliteratur als Eingangstür zum ÖPNV beschrieben. Aus diesem Grund haben sich die Konzessionsinhaber der Buslinien im Landkreis Nienburg/Weser im Jahr 2003 für ein qualitativ hochwertig gestaltetes Haltestellenschild für die VLN-Buslinien entschieden. Seitdem gilt für die Haltestellenschilder im VLN-Verkehrsgebiet eine einheitliche „Corporate Design - Vorgabe“: der Haltestellenmast ist pastellblau, ebenso der Kasten für die Aushangfahrpläne. Die große Haltestellenfahne beinhaltet das Verkehrszeichen V224, den Namen der Haltestelle sowie Liniennummer(n) und Fahrtziel(e). Durch den hellblauen Mast hebt sich das Haltestellenschild positiv von den anderen Verkehrszeichen ab. Die Hinweise auf der Haltestellenfahne sorgen für eine gute und unübersehbare Fahrgastinformation.

Nach einer intensiven Erhebung des Zustandes der VLN-Haltestellen von MittelWeserBus in deren aktuellem Verkehrsgebiet, dem Linienbündel 2 mit 354 Haltestellen und dem zukünftigen neuen Verkehrsgebiet, dem Linienbündel 3 mit 491 Haltestellen, wurden an einigen Haltestellen so gravierende Mängel festgestellt, dass Teile der Haltestellenmasten bzw. ganze Haltestellenmasten komplett ausgetauscht werden müssen. In einem ersten Schritt wird für diese Arbeiten das folgende Material benötigt: 30 Masten und Fahnen, 60 Fahrplankästen und 800 Fahrplantaschen. Weitere Modernisierungsschritte der Haltestellenausstattung im VLN-Verkehrsgebiet werden zeitnah folgen.

Für das o.g. Material Fallen Kosten in Höhe von bis zu 13.000 Euro an.

 

Maßnahme 2402

Nach dem zweijährigen Probebetrieb des verbesserten Fahrplans auf der Linie 138  soll das Angebot nun verstetigt werden. Außerdem strebt der Landkreis Diepholz eine Ausweitung des Angebots bis zur Qualität einer Landesbuslinie an.

Nach wie vor hat das Angebot der Linie 138 eine eher untergeordnete Bedeutung für die Fahrgäste im Landkreis Nienburg. Die Linie 138 bedient weiterhin außerhalb der Stadtgrenzen regelmäßig nur die Haltestellen Pennigsehl, Abzw. B 214, Holte, Weberkuhle und Lemke, Abzw. Glissen.

Nichts desto trotz soll im Sinne einer guten Zusammenarbeit zwischen den Landkreisen Diepholz und Nienburg das Fahrtenangebot auch künftig finanziell unterstütz werden. Bislang beteiligt sich der Landkreis Nienburg mit 10.000 Euro jährlich. Wenn die Buslinie 138 zu einer Landesbuslinie aufgewertet wird, steigt der Beitrag des Landkreises Nienburg um weitere 6.000 Euro. Es entstehen jährliche Kosten in Höhe von bis zu 16.000 Euro.

 

Maßnahme 2414

Die Maßnahme 2414 wird aus der Beschlussvorlage gestrichen. Die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) hat Zweifel an der Zweckentsprechung bekundet. Bei der Delegierung der Fahrten handelt es sich um keine qualitative oder quantitative Verbesserung des ÖPNV, sondern um Bestandsverkehr. Die Maßnahme soll zu einem späteren Zeitpunkt als eine Regionalisierungsmittelmaßnahme nach § 7 Abs. 5 NNVG beschlossen werden.

 

 

Maßnahme 2415

 

Durch die Maßnahme sollen Sonderverkehre in den Linienbündeln 1 und 3 finanziert werden. Für die Jahre 2019 bis 2022 soll ein Kostenrahmen in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

Es werden Fahrten zum Brokser Heiratsmarkt, zum Altstadtfest, zum Karneval in Stolzenau und zum Maiköniginfest in Möhlenhalenbeck angeboten. Da diese Fahrten auch in den vergangenen Jahren durchgeführt wurden, soll dieser Service erhalten bleiben.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 33.000,- €. Zusätzlich entstehen 16.000 Euro jährlich. Diese Mittel stehen im Haushalt für das Produkt 54120 bereit bzw. werden in die Haushalte der Folgejahre eingestellt.