Beschlussvorschlag:
Der Stadt Nienburg/Weser wird für die Dachsanierung des Schulgebäudes Nienburg, Nordertorstriftweg 22, nach § 117 NSchG ein zinsloses Darlehen aus der Kreisschulbaukasse in Höhe der Hälfte der notwendigen Kosten, höchstens jedoch 126.200 €, gewährt. Das zinslose Darlehen wird im Jahre 2004 bereit gestellt.
Die Stadt Nienburg/Weser hatte
in Zusammenhang mit der jährlichen Abrechnung nach § 118 NSchG für 2002
(Beteiligung des Landkreises an den lfd. Schulkosten) einen Betrag in Höhe von
135.741,88 € für die Flachdachsanierung des Schulgebäudes Nordertorstrift-
weg 22 in Nienburg (Orientierungsstufen I und II) geltend gemacht. Bei diesen
Kosten handelte es sich um den 1. Bauabschnitt der Maßnahme.
Es wurde deshalb geprüft, ob einschließlich des später zu vollendenden 2. Bauabschnittes diese Maßnahme nach § 117 NSchG (Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse) zu finanzieren ist.
Die Kosten des inzwischen beauftragten 2. Bauabschnittes betragen 116.695,35 €, zusammen mit dem 1. Bauabschnitt 252.437,23 €.
Die maßgebliche
Bemessungsgrenze, nach der die Abgrenzung zu
§ 118 NSchG vorzunehmen ist, beträgt 213.000 €. Damit sind die Voraussetzungen
des § 117 NSchG erfüllt, die Zuwendung kann dem Grunde nach gewährt werden.
Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise den kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden in den Sekundarbereichen Zuwendungen in Höhe von mindestens der Hälfte der notwendigen Kosten.
Die Zuwendung beträgt somit 126.200 €.