-Bereitstellung der erforderlichen Personalressourcen
Auf
der Basis des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 27.02.2019
(Drucksache-Nr. 2019/006) erweist es sich zur Umsetzung der von der
beauftragten Fachberaterfirma INSO für erforderlich gehaltenen Maßnahmen zur
Gewährleistung einer adäquaten Aufgabenerfüllung des Fachbereichs Jugend auf Grundlage der
aktuellen Fallzahlen als notwendig, 9 zusätzliche Stellen zu schaffen.
Diese
sind kurzfristig über einen Nachtragsstellenplan bereitzustellen. Dessen konkrete
Ausgestaltung bereitet die Verwaltung zur Herbeiführung der weiteren
Beschlüsse
vor.
Sachverhalt
Aufgrund
zunehmender Probleme in der Aufgabenerfüllung des ASD, aber auch in anderen
Bereichen des FB Jugend ist das Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung
INSO, Köln, damit beauftragt, die aktuelle Situation zu analysieren und eine
angemessene, zukunftsfähige Organisationsstruktur unter Erarbeitung entsprechender
Qualitätshandbücher und Prozessbeschreibungen zu entwickeln.
In
der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.02.2019 hat INSO durch Herrn Bruno
Hastrich, den Berater des Landkreises Nienburg/Weser, seine „Organisato-
rische
Betrachtung und Reorganisation im FB Jugend mit dem Schwerpunkt Allge-
meiner
Sozialer Dienst des Landkreises Nienburg“ vorgestellt:
Herr
Hastrich schlägt vor, den Fachbereich Jugend, der bisher mit 8 Fachdiensten
geführt wurde, zukünftig über 4 Fachdienste mit Teamuntergliederungen zu
führen. Er hält es jedoch für notwendig, auf dem Weg dorthin einen
Zwischenschritt mit 5 Fachdiensten einzulegen. Wegen der Einzelheiten wird auf
die dem Protokoll zur Drucksache 2019/006 beigefügte Präsentation, Seite 8 ff. verwiesen.
Der Jugendhilfeausschuss hat seinerzeit einstimmig folgenden Beschluss
gefasst:
„Die
organisatorische und personelle Umsetzung der Umsetzungsergebnisse der Firma
INSO, Köln, wird nach abschließender Ergebnisbewertung durch die Steuerungsgruppe
und dem FB Jugend empfohlen und soll ab dem 01.07.2019 unter Begleitung der
Firma INSO vorgenommen werden.“
Inzwischen
haben die seinerzeit angekündigten Workshops der Firma INSO mit den
Führungskräften des Fachbereichs und der Mitarbeiterschaft stattgefunden.
Daraus sind unter Abgleich mit den von INSO vorgehaltenen Bewertungskennzahlen
aus der Erfahrung der Begleitung von rd. 120 Jugendämtern moderne,
anforderungsgerechte Prozesse und Standards definiert worden. Auf dieser Basis
hat INSO, Herr Hastrich, nunmehr den erforderlichen Personalbedarf ermittelt:
Im
Vorgriff auf die detaillierte Darlegung und Begründung durch Herrn Hastrich in
der Sitzung ist festzustellen, dass zukünftig für eine sachgerechte und
rechtssichere Aufgabenerfüllung die Bereitstellung von zusätzlich 9 Stellen
erforderlich sein wird: Den Schwerpunkt bildet dabei – wie angesichts der
schwierigen Ausgangslage nicht anders zu erwarten – der ASD, der zukünftig in
3 Teams organisiert zusätzlich 5 Stellen für die Sacharbeit braucht, um unter
Umsetzung der dringend zu implementierenden neuen Prozess- und
Qualitätsstandards seine Aufgaben sachgerecht wahrnehmen zu können. Hinzu
kommen zusätzlich anteilig rd. 2 Vollzeitäquivalente für die Auf-
gabenwahrnehmung
der neu einzurichtenden Teamleitungen, die die Implementierung und Umsetzung
der neuen Verfahren sicherzustellen und zu begleiten haben werden.
Es
sei bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die hohe Erwartung
besteht, dass mit Implementierung der personellen und administrativen Maßnahmen
eine deutliche Reduzierung der Sachkosten von bisher rd.
26 Mio. € p. a. einhergehen wird, weil die einzuführende verbesserte
zielorientierte Hilfeplanung sowohl fachliche als auch im Hinblick auf
fallbezogen optimierte Beauftragung von Drittleistungen mittelfristig erhebliche positive finanzielle Effekte haben wird.
Die Kreisverwaltung kann insoweit auf eigene Erfahrungen in der
Eingliederungshilfe verweisen, in der in den vergangenen Jahren die Kosten für
zusätzlichen Personaleinsatz durch Reduktion der Sachkosten nachweislich
erheblich überkompensiert worden ist.
INSO
hat – wie bereits in der Jugendhilfeausschusssitzung am 27.02.19 angekündigt –
über den ASD hinaus auch den Pflegekinderdienst und die Wirtschaftlichen Hilfen
(WiHi) im Hinblick auf Prozesse und Qualität untersucht. Dies war auch
notwendig, weil gerade diese Bereiche wesentliche Schnittstellen zum ASD
aufweisen und der Verzicht auf deren Anpassung an die neuen Arbeitsstrukturen
die Fortschreibung bzw. Neuschaffung einer Schnittstellenproblematik nach sich
gezogen hätte. Vor
diesem
Hintergrund empfiehlt INSO eine Stellenaufstockung für den Bereich WiHi um rd.
ein Vollzeitäquivalent.
Die
jetzt zu implementierenden neuen Strukturen und Arbeitsgrundsätze bedürfen auf
Fachbereichsleitungsebene neben der verpflichtenden Jugendhilfeplanung der
intensiven zusätzlichen Begleitung durch Controlling und inhaltliche
Weiterentwicklung. Die derzeit dafür vorhandenen zwei halben Stellen reichen
für die sachgerechte Wahrnehmung dieser Aufgaben nicht aus. Es bedarf aus Sicht
von INSO wie auch der Kreisverwaltung der Aufstockung um ein weiteres
Vollzeitäquivalent, um das jetzt angestrebte Niveau der Aufgabenerfüllung
zukünftig zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Aus
der mit der Präsentation vom 27.02.2019 ersichtlichen Organisationsstruktur
ergeben
sich weitere personelle Erfordernisse, um die interne Gliederung der reduzierten
Fachdienste vornehmen zu können. Diese sollen jedoch durch Prozessoptimierungen,
Aufgabenneuverteilungen und organisatorische Maßnahmen intern aufgefangen
werden.
Die
Bereitstellung zusätzlichen Personals erfolgt üblicherweise über den
Stellenplan für das Folgejahr. Vorliegend geht es jedoch um die Gestaltung
aufgabengerechter Rahmen- und Arbeitsbedingungen im bekanntermaßen hoch
sensiblen Allgemeinen Sozialen Dienst und im Jugendamt im Allgemeinen. Der
Beschluss über die personelle Nachsteuerung im Rahmen der Haushaltsplanung
2020 würde bedeuten, dass die Umsetzungsschritte personell, organisatorisch und
inhaltlich erst nach Genehmigung des Haushaltsplans voraussichtlich im April
2020 beginnen könnten.
Diese
zeitliche Perspektive würde den Erfordernissen im Jugendamt insbesondere im
Hinblick auf die Sicherstellung der Garantenpflicht gegenüber den zu begleitenden
Kindern und Jugendlichen nicht gerecht. Es ist vielmehr anzustreben, die Umsetzung
des Personaltableaus frühestmöglich in Angriff zu nehmen, um dann auch die
Prozess- und Qualitätsoptimierungen personell unterlegt einführen zu können.
Es
wird daher vorgeschlagen, die notwendigen zusätzlichen Stellen mittels eines
Nachtragsstellenplanes bereitzustellen, dessen genaue Ausgestaltung bezüglich
Stellenbewertung usw. die Verwaltung vorbereitet.