Betreff
Reorganisation des FB 36
-Bereitstellung der erforderlichen Personalressourcen
Vorlage
2019/126
Aktenzeichen
36
Art
Beschlussvorlage

Auf der Basis des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 27.02.2019 (Drucksache-Nr. 2019/006) erweist es sich zur Umsetzung der von der beauftragten Fachberaterfirma INSO für erforderlich gehaltenen Maßnahmen zur Gewährleistung einer adäquaten Aufgabenerfüllung des Fachbereichs Jugend auf Grundlage der

aktuellen Fallzahlen als notwendig, 9 zusätzliche Stellen zu schaffen.

 

Diese sind kurzfristig über einen Nachtragsstellenplan bereitzustellen. Dessen konkrete Ausgestaltung bereitet die Verwaltung zur Herbeiführung der weiteren

Beschlüsse vor.

 

 


Sachverhalt

Aufgrund zunehmender Probleme in der Aufgabenerfüllung des ASD, aber auch in anderen Bereichen des FB Jugend ist das Institut für Sozialplanung und Organisati­onsentwicklung INSO, Köln, damit beauftragt, die aktuelle Situation zu analysieren und eine angemessene, zukunftsfähige Organisationsstruktur unter Erarbeitung ent­sprechender Qualitätshandbücher und Prozessbeschreibungen zu entwickeln.

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.02.2019 hat INSO durch Herrn Bruno Hastrich, den Berater des Landkreises Nienburg/Weser, seine „Organisato-

rische Betrachtung und Reorganisation im FB Jugend mit dem Schwerpunkt Allge-

meiner Sozialer Dienst des Landkreises Nienburg“ vorgestellt:

Herr Hastrich schlägt vor, den Fachbereich Jugend, der bisher mit 8 Fachdiensten geführt wurde, zukünftig über 4 Fachdienste mit Teamuntergliederungen zu führen. Er hält es jedoch für notwendig, auf dem Weg dorthin einen Zwischenschritt mit 5 Fachdiensten einzulegen. Wegen der Einzelheiten wird auf die dem Protokoll zur Drucksache 2019/006 beigefügte Präsentation, Seite 8 ff. verwiesen. Der Jugend­hilfeausschuss hat seinerzeit einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die organisatorische und personelle Umsetzung der Umsetzungsergebnisse der Firma INSO, Köln, wird nach abschließender Ergebnisbewertung durch die Steue­rungsgruppe und dem FB Jugend empfohlen und soll ab dem 01.07.2019 unter Begleitung der Firma INSO vorgenommen werden.“

 

Inzwischen haben die seinerzeit angekündigten Workshops der Firma INSO mit den Führungskräften des Fachbereichs und der Mitarbeiterschaft stattgefunden. Daraus sind unter Abgleich mit den von INSO vorgehaltenen Bewertungskennzahlen aus der Erfahrung der Begleitung von rd. 120 Jugendämtern moderne, anforderungsgerechte Prozesse und Standards definiert worden. Auf dieser Basis hat INSO, Herr Hastrich, nunmehr den erforderlichen Personalbedarf ermittelt:

 

Im Vorgriff auf die detaillierte Darlegung und Begründung durch Herrn Hastrich in der Sitzung ist festzustellen, dass zukünftig für eine sachgerechte und rechtssichere Auf­gabenerfüllung die Bereitstellung von zusätzlich 9 Stellen erforderlich sein wird: Den Schwerpunkt bildet dabei – wie angesichts der schwierigen Ausgangslage nicht an­ders zu erwarten – der ASD, der zukünftig in 3 Teams organisiert zusätzlich 5 Stellen für die Sacharbeit braucht, um unter Umsetzung der dringend zu implementierenden neuen Prozess- und Qualitätsstandards seine Aufgaben sachgerecht wahrnehmen zu können. Hinzu kommen zusätzlich anteilig rd. 2 Vollzeitäquivalente für die Auf-

gabenwahrnehmung der neu einzurichtenden Teamleitungen, die die Implementierung und Umsetzung der neuen Verfahren sicherzustellen und zu begleiten haben werden.

 


Es sei bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die hohe Erwartung besteht, dass mit Implementierung der personellen und administrativen Maßnahmen eine deutliche Reduzierung der Sachkosten von bisher rd. 26 Mio. € p. a. einhergehen wird, weil die einzuführende verbesserte zielorientierte Hilfeplanung sowohl fachliche als auch im Hinblick auf fallbezogen optimierte Beauftragung von Drittleistungen mittelfristig erhebliche positive finanzielle Effekte haben wird. Die Kreisverwaltung kann insoweit auf eigene Erfahrungen in der Eingliederungshilfe verweisen, in der in den vergangenen Jahren die Kosten für zusätzlichen Personaleinsatz durch Reduktion der Sachkosten nach­weislich erheblich überkompensiert worden ist.

 

INSO hat – wie bereits in der Jugendhilfeausschusssitzung am 27.02.19 angekündigt – über den ASD hinaus auch den Pflegekinderdienst und die Wirtschaftlichen Hilfen (WiHi) im Hinblick auf Prozesse und Qualität untersucht. Dies war auch notwendig, weil gerade diese Bereiche wesentliche Schnittstellen zum ASD aufweisen und der Verzicht auf deren Anpassung an die neuen Arbeitsstrukturen die Fortschreibung bzw. Neuschaffung einer Schnittstellenproblematik nach sich gezogen hätte. Vor

diesem Hintergrund empfiehlt INSO eine Stellenaufstockung für den Bereich WiHi um rd. ein Vollzeitäquivalent.

 

Die jetzt zu implementierenden neuen Strukturen und Arbeitsgrundsätze bedürfen auf Fachbereichsleitungsebene neben der verpflichtenden Jugendhilfeplanung der intensiven zusätzlichen Begleitung durch Controlling und inhaltliche Weiterentwick­lung. Die derzeit dafür vorhandenen zwei halben Stellen reichen für die sachgerechte Wahrnehmung dieser Aufgaben nicht aus. Es bedarf aus Sicht von INSO wie auch der Kreisverwaltung der Aufstockung um ein weiteres Vollzeitäquivalent, um das jetzt angestrebte Niveau der Aufgabenerfüllung zukünftig zu erhalten und weiterzuent­wickeln.

 

Aus der mit der Präsentation vom 27.02.2019 ersichtlichen Organisationsstruktur

ergeben sich weitere personelle Erfordernisse, um die interne Gliederung der redu­zierten Fachdienste vornehmen zu können. Diese sollen jedoch durch Prozessopti­mierungen, Aufgabenneuverteilungen und organisatorische Maßnahmen intern auf­gefangen werden.

 

Die Bereitstellung zusätzlichen Personals erfolgt üblicherweise über den Stellenplan für das Folgejahr. Vorliegend geht es jedoch um die Gestaltung aufgabengerechter Rahmen- und Arbeitsbedingungen im bekanntermaßen hoch sensiblen Allgemeinen Sozialen Dienst und im Jugendamt im Allgemeinen. Der Beschluss über die perso­nelle Nachsteuerung im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 würde bedeuten, dass die Umsetzungsschritte personell, organisatorisch und inhaltlich erst nach Genehmi­gung des Haushaltsplans voraussichtlich im April 2020 beginnen könnten.

 

Diese zeitliche Perspektive würde den Erfordernissen im Jugendamt insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung der Garantenpflicht gegenüber den zu begleiten­den Kindern und Jugendlichen nicht gerecht. Es ist vielmehr anzustreben, die Um­setzung des Personaltableaus frühestmöglich in Angriff zu nehmen, um dann auch die Prozess- und Qualitätsoptimierungen personell unterlegt einführen zu können.

Es wird daher vorgeschlagen, die notwendigen zusätzlichen Stellen mittels eines Nach­tragsstellenplanes bereitzustellen, dessen genaue Ausgestaltung bezüglich Stellen­bewertung usw. die Verwaltung vorbereitet.