Betreff
Ausserschulische Bildungsmaßnahmen
Vorlage
2019/129
Aktenzeichen
36
Art
Beschlussvorlage

Die Richtlinie Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit mit überörtlicher Bedeutung durch den Landkreis Nienburg/Weser wird zur Gleichstellung aller in Frage kommenden Teilnehmer -wie vom Fachbereich vorgeschlagen- zum 01.09.2019 in Kraft gesetzt. Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen sind in die Planungen mit einzubeziehen.

 


Sachverhalt

Der Landkreis Nienburg/Weser fördert über die Richtlinie Jugendarbeit u.a. außerschulische Bildungsmaßnahmen. Als besondere Maßnahme gilt dabei die Aus- und Fortbildung von Jugendgruppenleiter*innen.

Bislang wurde die Finanzierung so berechnet, dass der Landkreis bis max. 520,00€ pro Kalenderjahr  50% der realen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Ausbildungsmaterial finanziert hat.

Dadurch ist die Finanzierung der Aus- und Fortbildungen für Jugendgruppenleiter*innen ggf. schlechter gestellt als andere Maßnahmen der außerschulischen Bildungsarbeit, die mit 6,00€ pro Tag und Teilnehmer*in bezuschusst werden. Dies soll durch die überarbeitete Richtlinie gleichgestellt werden.

Haushaltsrechtlich liegen die zusätzlichen Ausgaben insgesamt noch in einem Rahmen der bestehenden Veranschlagung.

 

 


Anlagen:

 

·         Richtlinie über die Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit mit überörtlicher Bedeutung durch den Landkreis Nienburg/Weser