Die Richtlinie Förderung von
Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit mit überörtlicher Bedeutung durch den
Landkreis Nienburg/Weser wird zur Gleichstellung aller in Frage kommenden
Teilnehmer -wie vom Fachbereich vorgeschlagen- zum 01.09.2019 in Kraft gesetzt.
Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen sind in die Planungen mit einzubeziehen.
Sachverhalt
Der
Landkreis Nienburg/Weser fördert über die Richtlinie Jugendarbeit u.a. außerschulische
Bildungsmaßnahmen. Als besondere Maßnahme gilt dabei die Aus- und Fortbildung
von Jugendgruppenleiter*innen.
Bislang
wurde die Finanzierung so berechnet, dass der Landkreis bis max. 520,00€ pro
Kalenderjahr 50% der realen Kosten für
Unterkunft, Verpflegung und Ausbildungsmaterial finanziert hat.
Dadurch
ist die Finanzierung der Aus- und Fortbildungen für Jugendgruppenleiter*innen
ggf. schlechter gestellt als andere Maßnahmen der außerschulischen Bildungsarbeit,
die mit 6,00€ pro Tag und Teilnehmer*in bezuschusst werden. Dies soll durch die
überarbeitete Richtlinie gleichgestellt werden.
Haushaltsrechtlich
liegen die zusätzlichen Ausgaben insgesamt noch in einem Rahmen der bestehenden
Veranschlagung.
Anlagen:
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Richtlinie über
die Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit mit überörtlicher
Bedeutung durch den Landkreis Nienburg/Weser