Betreff
2. Nachtragshaushalt des Landkreises Nienburg/Weser
hier: Produktbereich des Fachbereichs Soziales
Vorlage
2019/139
Aktenzeichen
310-4/01-015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt

Aus verschiedenen Gründen mussten einzelne Ansätze bei den Produktgruppen 310, 311, 312 und 313 geändert werden. Die Erträge des gesamten Produktbereichs verringern sich um etwa 31.000 €, was einer Veränderung von 0,04 % zur ursprünglichen Planung entspricht.

Die Aufwendungen steigen um 1,74 % (1.730.000 €) gegenüber den Planungen zum Haushalt 2019 an.

 

Im Einzelnen:

 

Die Erträge bei der Rückzahlung von laufenden Kosten der Unterkunft im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende haben sich im Verlauf des Jahres erheblich gesteigert, so dass das zu erwartende Jahresergebnis beim Konto 321 500 um 300.000,00 € höher ausfallen wird. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Erträge, die durch den Zentralen Forderungseinzug der Bundesagentur für Arbeit im Bereich des SGB II generiert werden. Da der Landkreis Nienburg/Weser derzeit nicht über die Ressourcen verfügt, die bestehenden Forderungen und Zahlungseingänge zu prüfen oder unterjährig zu analysieren, können die Gründe für die vergleichsweise hohen Rückflüsse nicht näher ermittelt werden.

 

In der Eingliederungshilfe müssen die Aufwendungen in der ambulanten Frühförderung (Konto 433 111) wegen höherer Fallzahlen und höherer Vergütungsabschlüsse um 50.000 € angepasst werden.

Nachdem in den vergangenen Jahren die Fallzahlen für teilstationäre Kindergartenplätze konstant geblieben sind, wurden vom Fachdienst Kinder- und Jugendärztlicher Dienst im Kindergartenjahr 2018/19 mehr Kinder mit einem teilstationären Förderbedarf diagnostiziert (+ 24 Leistungsfälle). Die Ansätze bei den Konten 31110.433 232 und 433 233 müssen daher in der Summe um 600.000 € erhöht werden.

Die Fallzahl der Leistungen im Kindergarten für hör- und sprachgeschädigte Kinder bleibt konstant. Alleine die Vergütungsanpassungen des Landes führen zu einem Anstieg der Kosten (+130.000 €) für den Hörbehindertenkindergarten 31110. 433 247.

 

Weiter müssen die Ausgaben für Leistungen in Internaten und Tagesbildungsstätten wegen der höherer Vergütungsabschlüsse angepasst werden (+190.000 €)

 

Der Ansatz für Leistungen für ambulante Wohnmöglichkeiten für Körperbehinderte muss erheblich erhöht werden (31110.433 114 um 350.000 €). Die Gemeinsame Kommission hat am 31.12.2018 beschlossen, dass stationär betreute Personen, die von der Pflegekasse in die Pflegegrade 4 und 5 eingestuft wurden, einen höheren Vergütungsanspruch haben.

Seit dem 01.04.2019 entstehen für eine aus dem Landkreis Nienburg nun in Bielefeld lebende Körperbehinderte monatliche Aufwendungen in Höhe von 12.000 €. Zudem ist dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe für Vorjahre noch Kostenerstattung für 4 Jahre zu leisten.

Zudem hat sich die Fallzahl um 6 Personen erhöht und wird sich mit der unterjährigen Eröffnung einer neuen Wohngruppe („La Vie“ in Nienburg) weiter erhöhen.

 

Bei den Erträgen der Produktgruppe Eingliederungshilfe fallen die Erstattung des Bundes für Leistungen der Grundsicherung höher aus, als erwartet (+350.000 €).

In der Produktgruppe Soziales erfolgte im Laufe des Jahres im Bereich der Leistungen für Asylbewerber eine Überprüfung der Gründe für rechtsmissbräuchliche Einflussnahme auf den Aufenthalt im Bundesgebiet. Dadurch konnten die Ausgaben bei den Leistungsberechtigten gemäß § 2 AsylbLG (Leistungsgewährung analog dem SGB XII) reduziert werden.

Da der betroffene Personenkreis zukünftig nur noch Anspruch auf Leistungen gemäß § 3 AsylbLG hat, haben sich die diesbezüglichen Ausgabeansätze leicht erhöht. Die insgesamt daraus resultierende Einsparung dürfte bei 150.000,- € liegen.

Zudem ergeben sich voraussichtlich Einsparungen bei den Ausgaben der Krankenhilfe für die Leistungsberechtigten gemäß § 2 AsylbLG i.H.v. ca. 500.000,- €.

 

Die Erträge im Bereich der Asylbewerber waren neu zu berechnen:

Die Kostenabgeltungspauschale wurde durch das Land erst nach der Verabschiedung des ursprünglichen Haushalts auf 11.700,- € pro leistungsberechtigten Asylbewerber festgesetzt (+ 490.000,- €).

Aus einer Prüfung der Kostenabgeltung zum Stichtag 31.12.2016 durch das Niedersächsische Ministerium des Inneren resultiert jedoch eine voraussichtliche Rückzahlungsverpflichtung von etwa 390.000,- €.

 

In der Produktgruppe Pflege und Senioren konnten im Bereich der ambulanten Pflege nach Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes III (PSG III) mehrere Fälle eingestellt werden, weil Ansprüche nach dem SGB XI (gegenüber den Pflegekassen) durchgesetzt wurden. Durch konsequente und individuelle Beratung und Information des Senioren- und Pflegestützpunktes (SPN) wurden der passgenaue Bedarf und die optimale Finanzierung ermittelt.

Die Tendenz im Bereich der teilstationären Pflege ist wegen eines größeren Angebots an Tagespflegeplätzen steigend. Durch dieses Angebot werden vollstationäre Aufenthalte vermieden oder hinausgezögert. Die Leistung der Pflegekasse reicht oft zur Finanzierung der Tagespflege aus.

Im Bereich der stationären Pflege gibt es weniger Fälle mit Pflegegrad 2, weil nach ersten Erkenntnissen mehr Menschen stattdessen ambulante und teilstationäre Möglichkeiten nutzen, regelmäßig auch aufgrund der Beratung durch den SPN.

Die Fälle mit Pflegegrad 5 sind zurückgegangen. Dies liegt vermutlich an der auslaufenden Besitzstandsregelung im PSG II. Stattdessen gibt es eine Steigerung der Fälle mit den Pflegegraden 3 und 4.

Einhergehend mit den daraus resultierenden Minderausgaben kommt es zu Mindereinnahmen, auch im Quotalen System.

 

Die Erstattung des Landes für vollstationäre Pflege wurde zu hoch angesetzt. Der Betrag wird jährlich vom Land neu berechnet und steht bei der Haushaltsplanung noch nicht fest.  

Die Aufteilung der Erstattungen vom Land im Quotalen System auf die Produkte 31110, 31310 und 31320 wurde an die tatsächlichen Aufwendungen für den überörtlichen Träger in diesen Produkten angepasst.

Beim Produktkonto 31320.348 110 sind dadurch Mindererträge von rd. 650.000,00 € zu erwarten.

Im Gegenzug kommt es beim Produktkonto 31110.348 110 zu Mehrerträgen, die bereits bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2019 eingeplant wurden, so dass es hier im Nachtragsplan zu keinen Änderungen kommen muss.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus den Erläuterungen im Sachverhalt und den Darstellungen der Anlage.


Anlagen:

 

·         Auszug aus dem Teilhaushalt des Fachbereichs 31 (Soziales)