hier: Produktbereich des Fachbereichs Soziales
Sachverhalt
Aus verschiedenen Gründen
mussten einzelne Ansätze bei den Produktgruppen 310, 311, 312 und 313 geändert
werden. Die Erträge des gesamten Produktbereichs verringern sich um etwa 31.000
€, was einer Veränderung von 0,04 % zur ursprünglichen Planung entspricht.
Die Aufwendungen steigen um
1,74 % (1.730.000 €) gegenüber den Planungen zum Haushalt 2019 an.
Im Einzelnen:
Die Erträge bei der
Rückzahlung von laufenden Kosten der Unterkunft im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende
haben sich im Verlauf des Jahres erheblich gesteigert, so dass das zu erwartende
Jahresergebnis beim Konto 321 500 um 300.000,00 € höher ausfallen wird. Hierbei
handelt es sich im Wesentlichen um Erträge, die durch den Zentralen
Forderungseinzug der Bundesagentur für Arbeit im Bereich des SGB II generiert
werden. Da der Landkreis Nienburg/Weser derzeit nicht über die Ressourcen
verfügt, die bestehenden Forderungen und Zahlungseingänge zu prüfen oder
unterjährig zu analysieren, können die Gründe für die vergleichsweise hohen
Rückflüsse nicht näher ermittelt werden.
In der Eingliederungshilfe müssen die Aufwendungen in der
ambulanten Frühförderung (Konto 433 111) wegen höherer Fallzahlen und höherer
Vergütungsabschlüsse um 50.000 € angepasst werden.
Nachdem in den vergangenen
Jahren die Fallzahlen für teilstationäre Kindergartenplätze konstant geblieben
sind, wurden vom Fachdienst Kinder- und Jugendärztlicher Dienst im
Kindergartenjahr 2018/19 mehr Kinder mit einem teilstationären Förderbedarf
diagnostiziert (+ 24 Leistungsfälle). Die Ansätze bei den Konten 31110.433 232
und 433 233 müssen daher in der Summe um 600.000 € erhöht werden.
Die Fallzahl der Leistungen
im Kindergarten für hör- und sprachgeschädigte Kinder bleibt konstant. Alleine
die Vergütungsanpassungen des Landes führen zu einem Anstieg der Kosten
(+130.000 €) für den Hörbehindertenkindergarten 31110. 433 247.
Weiter müssen die Ausgaben
für Leistungen in Internaten und Tagesbildungsstätten wegen der höherer
Vergütungsabschlüsse angepasst werden (+190.000 €)
Der Ansatz für Leistungen für
ambulante Wohnmöglichkeiten für Körperbehinderte muss erheblich erhöht werden
(31110.433 114 um 350.000 €). Die Gemeinsame Kommission hat am 31.12.2018
beschlossen, dass stationär betreute Personen, die von der Pflegekasse in die
Pflegegrade 4 und 5 eingestuft wurden, einen höheren Vergütungsanspruch haben.
Seit dem 01.04.2019 entstehen
für eine aus dem Landkreis Nienburg nun in Bielefeld lebende Körperbehinderte monatliche
Aufwendungen in Höhe von 12.000 €. Zudem ist dem Landschaftsverband
Westfalen-Lippe für Vorjahre noch Kostenerstattung für 4 Jahre zu leisten.
Zudem hat sich die Fallzahl
um 6 Personen erhöht und wird sich mit der unterjährigen Eröffnung einer neuen
Wohngruppe („La Vie“ in Nienburg) weiter erhöhen.
Bei den Erträgen der
Produktgruppe Eingliederungshilfe fallen die Erstattung des Bundes für
Leistungen der Grundsicherung höher aus, als erwartet (+350.000 €).
In der Produktgruppe Soziales erfolgte im Laufe des
Jahres im Bereich der Leistungen für Asylbewerber eine Überprüfung der Gründe
für rechtsmissbräuchliche Einflussnahme auf den Aufenthalt im Bundesgebiet. Dadurch
konnten die Ausgaben bei den Leistungsberechtigten gemäß § 2 AsylbLG
(Leistungsgewährung analog dem SGB XII) reduziert werden.
Da der betroffene
Personenkreis zukünftig nur noch Anspruch auf Leistungen gemäß § 3 AsylbLG hat,
haben sich die diesbezüglichen Ausgabeansätze leicht erhöht. Die insgesamt
daraus resultierende Einsparung dürfte bei 150.000,- € liegen.
Zudem ergeben sich
voraussichtlich Einsparungen bei den Ausgaben der Krankenhilfe für die Leistungsberechtigten
gemäß § 2 AsylbLG i.H.v. ca. 500.000,- €.
Die Erträge im Bereich der
Asylbewerber waren neu zu berechnen:
Die Kostenabgeltungspauschale
wurde durch das Land erst nach der Verabschiedung des ursprünglichen Haushalts auf
11.700,- € pro leistungsberechtigten Asylbewerber festgesetzt (+ 490.000,- €).
Aus einer Prüfung der
Kostenabgeltung zum Stichtag 31.12.2016 durch das Niedersächsische Ministerium
des Inneren resultiert jedoch eine voraussichtliche Rückzahlungsverpflichtung
von etwa 390.000,- €.
In der Produktgruppe Pflege und Senioren konnten im
Bereich der ambulanten Pflege nach Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes
III (PSG III) mehrere Fälle eingestellt werden, weil Ansprüche nach dem SGB XI (gegenüber
den Pflegekassen) durchgesetzt wurden. Durch konsequente und individuelle
Beratung und Information des Senioren- und Pflegestützpunktes (SPN) wurden der
passgenaue Bedarf und die optimale Finanzierung ermittelt.
Die Tendenz im Bereich der
teilstationären Pflege ist wegen eines größeren Angebots an Tagespflegeplätzen
steigend. Durch dieses Angebot werden vollstationäre Aufenthalte vermieden oder
hinausgezögert. Die Leistung der Pflegekasse reicht oft zur Finanzierung der
Tagespflege aus.
Im Bereich der stationären
Pflege gibt es weniger Fälle mit Pflegegrad 2, weil nach ersten Erkenntnissen mehr
Menschen stattdessen ambulante und teilstationäre Möglichkeiten nutzen, regelmäßig
auch aufgrund der Beratung durch den SPN.
Die Fälle mit Pflegegrad 5
sind zurückgegangen. Dies liegt vermutlich an der auslaufenden
Besitzstandsregelung im PSG II. Stattdessen gibt es eine Steigerung der Fälle
mit den Pflegegraden 3 und 4.
Einhergehend mit den daraus
resultierenden Minderausgaben kommt es zu Mindereinnahmen, auch im Quotalen
System.
Die Erstattung des Landes für
vollstationäre Pflege wurde zu hoch angesetzt. Der Betrag wird jährlich vom
Land neu berechnet und steht bei der Haushaltsplanung noch nicht fest.
Die Aufteilung der Erstattungen
vom Land im Quotalen System auf die Produkte 31110, 31310 und 31320 wurde an
die tatsächlichen Aufwendungen für den überörtlichen Träger in diesen Produkten
angepasst.
Beim Produktkonto 31320.348 110
sind dadurch Mindererträge von rd. 650.000,00 € zu erwarten.
Im Gegenzug kommt es beim
Produktkonto 31110.348 110 zu Mehrerträgen, die bereits bei der
Haushaltsplanung für das Jahr 2019 eingeplant wurden, so dass es hier im
Nachtragsplan zu keinen Änderungen kommen muss.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die finanziellen
Auswirkungen ergeben sich aus den Erläuterungen im Sachverhalt und den
Darstellungen der Anlage.
Anlagen:
·
Auszug aus dem
Teilhaushalt des Fachbereichs 31 (Soziales)