Die Beratungsstelle für hörgeschädigte Menschen in Niedersachsen erhält für die Beratungstätigkeit im Landkreis Nienburg für die Jahre 2020 bis 2022 einen Zuschuss in Höhe von jährlich 1.700 € unter der Voraussetzung, dass die Beratungstätigkeit im bisherigen Umfang fortgeführt wird.
Sachverhalt
Seit dem Jahr 1987 erhält die
Beratungsstelle für hörgeschädigte Menschen in Niedersachsen für ihre Tätigkeit
Zuschüsse durch den Landkreis Nienburg. Zuletzt hatte der Ausschuss für
Soziales, Gesundheit und Senioren darüber am 18.05.2017 für die Jahre 2017 bis
2019 beraten. Dem Verein wurden für ihre Beratungstätigkeit ein jährlicher
Zuschuss von 1.700 € gewährt.
Zur Planungssicherheit hat
der Verein für die Jahre 2020 bis 2022 einen Folgeantrag i. H. v. 1.700
€/jährlich gestellt. Für die Verwaltung steht außer Frage, dass die Beratungsstelle
im Landkreis Nienburg eine wichtige Aufgabe übernimmt. Die Verwaltung schlägt
daher vor, den Zuschuss in den Jahren 2020 bis 2022 in Höhe von 1.700
€/jährlich zu gewähren.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die entstehenden
Kosten werden in der Haushaltsplanung 2020 und in der mittelfristigen Planung
des Fachdienstes Eingliederungshilfe berücksichtigt.
Anlagen:
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Antrag der
Beratungsstelle