Betreff
Antrag auf Zuschussgewährung für die Beratungsstelle für hörgeschädigte Menschen in Niedersachsen für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022
Vorlage
2019/142
Aktenzeichen
310-5/40-030
Art
Beschlussvorlage

Die Beratungsstelle für hörgeschädigte Menschen in Niedersachsen erhält für die Beratungstätigkeit im Landkreis Nienburg für die Jahre 2020 bis 2022 einen Zuschuss in Höhe von jährlich 1.700 € unter der Voraussetzung, dass die Beratungstätigkeit im bisherigen Umfang fortgeführt wird.


Sachverhalt

Seit dem Jahr 1987 erhält die Beratungsstelle für hörgeschädigte Menschen in Niedersachsen für ihre Tätigkeit Zuschüsse durch den Landkreis Nienburg. Zuletzt hatte der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren darüber am 18.05.2017 für die Jahre 2017 bis 2019 beraten. Dem Verein wurden für ihre Beratungstätigkeit ein jährlicher Zuschuss von 1.700 € gewährt.

 

Zur Planungssicherheit hat der Verein für die Jahre 2020 bis 2022 einen Folgeantrag i. H. v. 1.700 €/jährlich gestellt. Für die Verwaltung steht außer Frage, dass die Beratungsstelle im Landkreis Nienburg eine wichtige Aufgabe übernimmt. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Zuschuss in den Jahren 2020 bis 2022 in Höhe von 1.700 €/jährlich zu gewähren.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die entstehenden Kosten werden in der Haushaltsplanung 2020 und in der mittelfristigen Planung des Fachdienstes Eingliederungshilfe berücksichtigt.


Anlagen:

 

·         Antrag der Beratungsstelle